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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Bekanntmachung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates Wittlich-Land am 05.07.2023 und die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates Wittlich-Land am 05.07.2023 und die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

öffentlicher Teil:

1. Neubau Feuerwehrgerätehaus Salmtal;

a)

Vorstellung der Entwurfsplanung

b)

Information über das Gespräch mit den Fördermittelgebern

c)

Beschlussfassung über Grundsatzentscheidungen der Bauausführung

Durch das Architekturbüro Jakobs und Fuchs, Morbach sowie dem Büro für Gebäudeausstattung Bayer und Friedrich, Wittlich, wurde dem Verbandsgemeinderat die Entwurfsplanung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Salmtal vorgestellt. Der Ausschuss für Bauen und Energie sowie der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe haben in der gemeinsamen Sitzung vom 26.06.2023, sowie der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27.06.2023 über die dargestellten verschiedenen Varianten beraten und Empfehlungen an den Verbandsgemeinderat ausgesprochen. Nach Erörterung hat der Verbandsgemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Vorstellung der Entwurfsplanung

Nach Vorstellung der Planung durch die Planungsbüros hat der Verbandsgemeinderat die Entwurfsplanung zur Kenntnis genommen.

Information über das Gespräch mit den Fördermittelgebern

Der Verbandsgemeinderat hat die Informationen der Fördermittelgeber zur Kenntnis genommen.

Beschlussfassung über Grundsatzentscheidungen der Bauausführungen

Parkplätze:

Der Verbandsgemeinderat hat die vom Referat 22 anerkannten 34 Parkplätze sowie die Herstellung eines Behindertenparkplatz beschlossen. Die Parkplätze sind mit wasserdurchlässigem Pflaster (analog FWGH Manderscheid) herzustellen.

Lagerflächen Nr. 9 + 10:

Als weitere Lagerflächen unter Berücksichtigung des beabsichtigten Fuhrparks wurden vom Referat 22 insgesamt 50 m² als förderfähig (Feuerschutzsteuer) anerkannt. Dabei ist eine Kostenaufteilung von 2/3 (VG Wittlich-Land) zu 1/3 (Landkreis) vorzunehmen. Ein über die DIN hinausgehender Bedarf ist zu begründen. Mit dem Landkreis ist eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung abzuschließen. Sofern an der Entwurfsplanung im Hinblick auf die Lagerflächen festgehalten wird, werden ca. 37m² nicht gefördert. Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, an der im Entwurfsplan dargestellten Lagerfläche festzuhalten.

Stellplätze (FW-Fahrzeuge):

Folgende zusätzlichen Stellflächen bzw. Stellplätze von Feuerwehrfahrzeugen werden hergestellt:

Stellplatz Nr. 5

MTF:

50 m² Verbandsgemeinde

Stellplatz Nr. 6

Sandsackfüllanlage auf Trailer:

35 m² Verbandsgemeinde

Stellplatz Nr. 6

Anhänger-Starkregen:

35 m² Verbandsgemeinde

Stellplatz Nr. 7

LF KATS:

50 m² Landkreis

Stellplatz Nr. 8

MZF 3:

50 m² Landkreis

Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, zwei weitere Stellplätze zur Unterbringung eines MTF sowie zwei Anhänger herzustellen. Darüber hinaus für den Landkreis zwei weitere Stellflächen. Mit dem Landkreis ist eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung abzuschließen.

Umkleiden:

Bei den Umkleiden werden durch das Referat 22, Brand- u. KatS (Feuerschutzsteuer) lediglich 121,20 m² anerkannt. Das Planungsbüro arbeitet bereits an einer Optimierung der Flächen. Pro Feuerwehrangehörigen werden 1,2m² berücksichtigt, allerdings ohne Verkehrswege innerhalb der Umkleiden. Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, die Umkleideräume unter Beachtung der Flächenoptimierung auf das Notwendigste herzustellen.

Schulungsraum / Jugendfeuerwehr:

Für beide Räume werden durch das Referat 22, Brand- u. KatS (Feuerschutzsteuer) maximal 164,00 m² anerkannt. Damit liegen die Räume ca. 13m³ über dem, was durch das Referat 22 anerkannt wird. Grundsätzlich ist die Herstellung in der geplanten Variante möglich, allerdings ohne Förderung. Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, den Schulungsraum in der im Entwurf geplanten Größe beizubehalten.

Fahrzeughalle - Dachform

Der Verbandsgemeinderat hat vorbehaltlich des Ergebnisses einer Varianten/Kostenberechnung Pultdach/Flachdach die Ausführung der Fahrzeughalle als Flachdach beschlossen.

Sozialtrakt – Dachform

Der Verbandsgemeinderat hat die Ausführung der Fahrzeughalle als Flachdach beschlossen.

Dachbegrünung

Der Verbandsgemeinderat hat die Ausführung der Dachflächen auf dem Sozialtrakt als Gründach beschlossen.

Photovoltaikanlage

Der Verbandsgemeinderat hat losgelöst von der Förderung die Installation einer PV-Anlage mit 29,9 kWp beschlossen.

Heizungsvarianten

Der Verbandsgemeinderat hat den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe beschlossen.

Brandmeldeanlage mit Aufschaltung

Der Verbandsgemeinderat hat eine Brandmeldeanlage ohne Anbindung an die Leitstelle; allerdings mit Meldung an die örtlichen Feuerwehrangehörigen beschlossen.

Überdachtes Kaltlager

Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, ein Kaltlager ohne Förderung nicht herzustellen.

Lagerort von Notstrom

Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, das Notstromaggregat in einem separaten Beton-Fertigteilgebäude unterzubringen.

Lagerort von Kraftstoff

Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, die Kraftstofflagerung in einem externen Gefahrstoffcontainer unterzubringen.

Bereitschaftraum

Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, die Größe nach Möglichkeit zu reduzieren sowie den entsprechenden Mehrbedarf zu begründen.

2. Neubau Feuerwehrgerätehaus Manderscheid;

Beschlussfassung über das aktualisierte Raumbuch sowie die PV-Dachanlage

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.04.2021 die Entwurfsplanung nebst Kostenschätzung für den Neubau des Feuerwehrhauses in Manderscheid grundsätzlich beschlossen. In der Sitzung am 03.05.2023 wurde über die zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen zur Umsetzung der Maßnahme informiert.

Nach Beratung wurden

1.

die Änderungen im Entwurfsplan und die Bauausführung in Massivbauweise, wobei lediglich die Außenwand der Erweiterungshalle als Stahlbauwand hergestellt wird

2.

der Einbau einer Luft-Wärmepumpe mit Fußbodenheizung und Betonkernaktivierung

3.

der grundsätzliche Einbau einer PV-Anlage

4.

die Anerkennung der Kostenschätzung in Höhe von 2.142.288,17 €

5.

sowie die Ausschreibung der Tiefbauleistungen sowie des Rohbaus beschlossen. Zudem wurde der Bürgermeister ermächtigt, die im Rahmen des Tiefbaus erforderlichen Aufträge im Benehmen mit den Beigeordneten an die wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Der Haupt- und Finanzausschuss wurde ermächtigt, die weiteren Vergaben zu beschließen, wobei die Bemusterung hierzu im Ausschuss für Bauen und Energie stattfinden soll. Es wurde sich darauf verständigt, dass die Baumaßnahme nochmals im Ausschuss für Bauen und Energie sowie im Haupt- und Finanzausschuss zur Modifizierung der Planung erörtert werden soll. In diesem Zuge sollte auch nochmals der Einbau der PV-Dachanlage beraten werden. Am 26. bzw. 27.06.2023 wurde die Angelegenheit in dem Ausschuss für Bauen und Energie, Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten.

Der Verbandsgemeinderat folgte der in der Sitzung am 26.06.2023 vom Ausschuss für Bauen und Energie, vom Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe sowie vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 27.06.2023 getroffenen Beschlussempfehlung vollumfänglich. Das Raumbuch wurde wie vorgetragen anerkannt. Die Photovoltaik-Dachanlage soll als 10kWp Eigenverbrauchs- und 20kWp Volleinspeisungsanlage errichtet werden. Die Dachneigung soll unverändert nach Norden abfallen.

3. Ergänzungswahlen Ersatzpersonen

Als Nachfolger für den verstorbenen Herrn Gottfried Eltges hat der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land Herrn Reinhard Thielen als Vertreter in die Mitgliederversammlung der Volkshochschule Wittlich-Stadt und Land e. V.. gewählt. Zudem wurde Frau Sylvia

Bergmann-Böhmer als Mitglied und Herr Peter Hoffmann als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Jugend, Senioren, Kultur und Sport gewählt.

4. Abnahme des Jahresabschlusses 2020 der Verbandsgemeinde Wittlich-Land einschließlich Anlagen

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Verbandsgemeinderat den Jahresabschluss 2020 mit folgendem Ergebnis abgenommen:

Ergebnishaushalt:

Erträge

17.257.865,94 €

Aufwendungen

16.407.077,19 €

Überschuss:

850.788,75 €

Finanzhaushalt:

Saldo der ordentlichen und außer- ordentlichen Ein- und Auszahlungen

1.520.149,76 €

abzüglich ordentliche Tilgung

574.149,19 €

Freie Finanzspitze

946.000,57 € (Planung 671.103 €)

5. Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für das Haushaltsjahr 2020

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde

Wittlich-Land für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

6. Renaturierungsmaßnahmen am „Eschenbach“ in der Ortsgemeinde Dreis;

Auftragsvergabe

Dem Verbandsgemeinderat wurde das Ergebnis der Ausschreibung Renaturierungsmaßnahmen am „Eschenbach“ in der Ortsgemeinde Dreis vorgestellt. Zum Submissionstermin am 22.06.2023 lagen 3 Angebote vor. Mindestbieter ist die Firma Wey Tiefbau GmbH, Rivenich mit einer Angebotssumme von 380.491,79 €.

Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Renaturierungsmaßnahmen am „Eschenbach“ in der Ortsgemeinde Dreis an die Firma Wey Tiefbau GmbH zu einer Angebotssumme von 380.491,79 € zu vergeben.

7. Schaffung von Rückhaltemöglichkeiten im Wald zur Starregen- und Hochwasservorsorge

Die Wasserwirtschaftsverwaltung hat im Jahre 2021 die Förderrichtlinie als Verwaltungsvorschrift angepasst und u.a. in Bezug auf Maßnahmen zur Wasserrückhaltung auf der Fläche und im Wald den Kommunen Möglichkeiten eröffnet, bei der Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen Zuwendungen zur anteiligen Refinanzierung des entstehenden Kostenaufwandes zu beantragen. Für den Förderbereich des Wasserrückhaltes können nach der Ziffer 2.10 in Verbindung mit der Ziffer 5.1.10 demnach Maßnahmen für eine erosions- und hochwassermindernde bzw. rückhaltende Bewirtschaftung öffentlicher Flächen eine Förderung erhalten, sofern es sich hierbei u.a. um

Flächenerwerb,

profilierte Wegeseitengräben bzw. Querschläge ins Gelände,

Geländeprofilierungen zur Erhöhung des Wasserrückhalts oder

Verlängerung der Fließwege bzw. die Verlangsamung der Abflussgeschwindigkeiten handelt.

Zudem können nach Mitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität darüberhinausgehende Maßnahmen im Bereich des Forstes gefördert werden, sofern sie

den Verschluss von Grabensystemen in Waldflächen,

die Umleitung von Wegeentwässerungsgräben in Waldflächen,

die Anlage von Flutmulden und

den Einbau von Rigolen in hangparallelen Wegen

betreffen.

Die Thematik zur Rückhaltung auf der Fläche bzw. im Wald wurde insbesondere auch in vielen Workshops der in Aufstellung befindlichen, örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte behandelt, um den Oberflächenwasserabfluss in Richtung Ortslage und somit der Bebauung möglichst zu reduzieren. Eine retentionsorientierte Forstwirtschaft kann zudem einen Beitrag zur Drosselung von Abflusswegen und für gezieltes Abflussmanagement leisten, um gefährdende Abflussmengen in Richtung der jeweiligen Ortschaften zu reduzieren. Insoweit ist die Regenrückhaltung im Wald auch Thema des in Planung befindlichen Salm-Projektes. Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen einzelner Maßnahmen vorliegen, kann eine Förderung von bis zu 70 v.H., maximal jedoch 250.000,00 Euro jährlich je Verbandsgemeinde als antragsberechtigter Maßnahmenträger, in Aussicht gestellt werden. Von Seiten der Verwaltung wurden mehrere Forstreviere angefragt, ob Potenzial für geeignete Maßnahmen gesehen wird. Die Rückmeldungen waren bereits nach wenigen Tagen sehr positiv. Als Pilotprojekte wurden zwei Maßnahmen von dem Forstrevier Klausen im Bereich der Gemarkungen Platten und Osann-Monzel vorgeschlagen, welche auch kurzfristig umsetzbar wären. Hierzu fand bereits ein gemeinsamer Termin mit Herrn Meyer vom Forstrevier Klausen, Forstamtsleiter Hauck, Herrn Schäfer von der SGD Nord als wasserwirtschaftliche Fachbehörde sowie einem Vertreter der Verwaltung statt, in welchem die geplanten Maßnahmen dargestellt und in der Örtlichkeit erläutert wurden. Nach Mitteilung der SGD Nord sind die beiden Maßnahmen aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu empfehlen. Eine Förderung der geplanten Maßnahmen gem. der Förderrichtlinie kann in Aussicht gestellt werden.

Nach Beratung begrüßte der Verbandsgemeinderat die Vorschläge zur Umsetzung der dargestellten wasserwirtschaftlichen Rückhaltemaßnahmen im Wald und beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Durchführung in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ortsgemeinden bzw. Forstrevieren zu unterstützen. Im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel in Höhe von 250.000,00 Euro können die einzelnen Maßnahmen von den jeweiligen Ortsgemeinden, ohne dass es einer weiteren Entscheidung der Verbandsgemeinde bedarf, zur Förderung vorgelegt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt die konkreten Förderanträge für die Gewährung einer wasserwirtschaftlichen Zuwendung zu stellen. Der nicht durch Förderung gedeckte Kostenanteil ist von der jeweiligen Ortsgemeinde bzw. dem jeweiligen Zweckverband zu tragen und ggf. über die Forsthaushalte abzuwickeln.

8. Erweiterung des Radwegenetzes mit Herstellung einer neuen Radwegetrasse zwischen dem überörtlichen Radweg entlang der L 50 bei Arenrath über Niederkail, Landscheid, Eisenschmitt, Bettenfeld und Meerfeld nach Manderscheid in Richtung Anbindung Maare-Mosel-Radweg

a)

nformation zur beantragten Förderung

b)

Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Die ADD Trier als Vertreter der Bewilligungsbehörde hat mitgeteilt, dass der vorgelegte Förderantrag zur Erweiterung des Radwegenetzes auf dem Streckenabschnitt zwischen dem überörtlichen Radweg entlang der L 50 bei Arenrath über Niederkail, Landscheid, Eisenschmitt, Bettenfeld und Meerfeld nach Manderscheid in Richtung Anbindung Maare-Mosel-Radweg bei den Projekten des 2. Förderaufrufes bisher noch nicht beschieden wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich ggfs. anbietet im Rahmen eines anstehenden neuen Förderaufrufes für die Förderung von Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung von kleinen Infrastrukturen, insbesondere von Radwegen und Pendlerrouten im ländlichen Raum einen neuen Förderantrag vorzulegen. Aufgrund der überörtlichen Bedeutung könnte erwartet werden, dass für das beantragte Förderprojekt auch gute Chancen für eine Berücksichtigung im neuen Förderaufruf bestehen. Dies hätte den Vorteil, dass die seit der Vorlage des Förderantrages (Oktober 2021) durch die Verwendung eines hochwertigeren Oberflächenmaterials sowie die allgemeine Preisentwicklung entstanden Kostensteigerungen bei den förderfähigen Kosten der neuen Bewilligung mitberücksichtigt werden könnten. Lediglich die bisher mit 33.603,35 Euro entstanden Planungsleistungen könnten voraussichtlich im neuen Förderantrag bei den förderfähigen Kosten keine Berücksichtigung finden.

Der Verbandsgemeinderat hatte sich in seiner Entscheidung vom 22.03.2022 wegen der nicht förderfähigen Verwendung eines hochwertigeren Oberflächenmaterial trotz der Erhöhung des Eigenanteils von ursprünglich 118.300,00 Euro auf zu erwartende 261.800,00 Euro für die Herstellung des Radweges auf Grundlage des vorgelegten Förderantrages entschieden. Ohne die zusätzlich inzwischen eingetretene Kostenerhöhung durch die aktuelle Preisentwicklung seit Oktober 2021 hatte sich die Finanzierung seinerzeit entsprechend der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Für die Weiterführung des Projektes ergeben sich in Kenntnis der neuen Informationen zur Förderung nachfolgende Alternativen:

Alternative 1:

Der vorgelegte Förderantrag soll beschieden werden. Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides Umsetzung der Planung in Kenntnis des höheren Eigenanteils. Die Ausschreibung würde auf Basis der Leistungsbeschreibung und Kostenschätzung mit den Gesamtkosten von 617.000,00 Euro zuzüglich evtl. Preisanpassungen seit dem Oktober 2021 vorbereitet. Die Zuwendung beläuft sich vorbehaltlich der konkreten Bewilligung auf voraussichtlich max. 355.200,00 Euro.

Alternative 2:

Rücknahme des Förderantrages und Neuanmeldung des Projektes zum angekündigten neuen Förderaufruf „Radwege im ländlichen Raum“ des Entwicklungsprogrammes EULLE auf Basis der an das heutige Preisniveau überarbeiteten und angepassten Kostenschätzung mit Herstellung der hochwertigen Oberfläche mit dem Baustoff „Balastan“ sowie zusätzlicher Asphaltierung einer Teilstrecke des Radweges in der Gemarkung Meerfeld.

Dabei wird berücksichtigt, dass die bisher für die Erstellung der Machbarkeitsstudie und den Fachbeitrag Naturschutz entstandenen Planungskosten in Höhe von 33.603,35 Euro voraussichtlich teilweise oder in Gänze nicht förderfähig sind.

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat für die Förderung zur Herstellung des geplanten Radweges beschlossen, nach Alternative 2 zu verfahren.

9. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Wallscheid, Flur 4

a)

Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 2 BauGB (Planoffenlage) und § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit Nachbargemeinden)

b)

Beschluss der endgültigen Planfassung

Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Gemarkung Wallscheid, Flur 4 auf Grundlage des Beschlusses des Verbandsgemeinderates vom 22.03.2023 parallel mit dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Wallscheid „1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Produktpräsentationsfläche Freiland-Photovoltaik“ durchgeführt wurden. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.04.2023 beteiligt und über die Offenlage des Planentwurfes informiert. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 02.05.2023 bis zum 06.06.2023. Auf die Auslegung sowie die Möglichkeit, dass Anregungen zur Entwurfsplanung während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“, Ausgabe vom 21.04.2023, hingewiesen. Der Verbandsgemeinderat wurde zu den im Zuge der v. g. Beteiligungen (Behörden, Öffentlichkeit und Nachbargemeinden) eingegangenen Stellungnahmen informiert.

Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und folgte den Handlungsvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung. Im Übrigen hat der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis genommen

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses im Verbandsgemeinderat am 22.03.2023 diskutiert und behandelt. Die Ergebnisse der Behandlung dieser Anregungen / Stellungnahmen wurden in der Entwurfsfassung des Flächennutzungsplanes zur Offenlage berücksichtigt. Auf die Zusammenstellung/Synopse aus der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 22.03.2023 wurde verwiesen. Der Verbandsgemeinderat hat sodann auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die gefassten Beschlüsse im Rahmen der jetzt durchzuführenden Gesamtabwägung erneut bestätigt.

Zudem hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Entwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen auf der Gemarkung Wallscheid

bestehend aus

1.

Planurkunde mit Legende

2.

Begründung (Teil 1 – städtebaulicher Teil) und (Teil 2 – Umweltbericht)

als endgültige Planfassung anerkannt.

10. 35. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006, Erweiterung der Biogasanlage auf der Gemarkung Arenrath, Flur 10

a)

Information

b)

Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

c)

Entwurfsanerkennung

d)

Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Der Verbandsgemeinderat wurde über das zwischenzeitlich vorliegende Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung informiert.

Auf Grund dessen hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 mit Ziel der Zulassung der Biogasanlage (geplante Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Biogasanlage“) einzuleiten und den Änderungsbereich wie vorgetragen abzugrenzen.

Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 3,92 ha befindet sich auf der Gemarkung Arenrath, Flur 10, Flurstücke 16/40, 23/4 und 23/5. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan Wittlich-Land 2006 stellt für den Bereich des Plangebietes Flächen für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dar.

Der Verbandsgemeinderat hat zudem auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den erstellten Planentwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 als Grundlage für die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB anzuerkennen.

Der Vorentwurf beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006 für zu überplanende Bereich dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen Biogasanlage gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO. Die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2 (Beteiligung der Nachbargemeinden), § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) sollen gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Arenrath erfolgen (Parallelverfahren).

Zur Vereinbarung des Ablaufes der Bauleitplanung, insbesondere aber die Kostenregelung, soll ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Ortsgemeinde Arenrath, der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und der Antragstellerin (Firma Lieser-Marx GmbH, 54518 Arenrath) abgeschlossen werden.

Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, zur Regelung von Einzelheiten mit dem Antragsteller eine städtebauliche Vereinbarung zu treffen.

11. 36. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006, Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Arenrath, Flur 7

a)

Information

b)

Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

c)

Entwurfsanerkennung

d)

Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Der Verbandsgemeinderat wurde über das zwischenzeitlich vorliegende Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung informiert.

Daraufhin hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 mit Ziel der Zulassung der Photovoltaik-Freiflächenanlage (geplante Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Nutzung regenerativer Energien – Freiflächenphotovoltaik“) einzuleiten und den Änderungsbereich wie vorgetragen abzugrenzen.

Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 3,68 ha befindet sich auf der Gemarkung Arenrath, Flur 7, Flurstücke 42/1, 150/45 (tlw.), 192/6 (tlw.) sowie 217/5 (tlw.). Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan Wittlich-Land 2006 stellt für den Bereich des Plangebietes Flächen für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dar.

Der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den erstellten Planentwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 als Grundlage für die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB anzuerkennen.

Der Vorentwurf beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006 für zu überplanende Bereich dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen Photovoltaik gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO. Die Beteiligungsverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2 (Beteiligung der Nachbargemeinden), § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) sollen gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Arenrath erfolgen (Parallelverfahren).

Zur Vereinbarung des Ablaufes der Bauleitplanung, insbesondere aber die Kostenregelung, soll ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Ortsgemeinde Arenrath, der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und der Antragstellerin (Firma Enagra GmbH & Co. KG, 54472 Monzelfeld) abgeschlossen werden.

Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, zur Regelung von Einzelheiten mit dem Antragsteller eine städtebauliche Vereinbarung zu treffen.

12. 37. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006, Darstellung von gewerblichen Bauflächen auf der Gemarkung Heidweiler, Flur 1 (Änderung Bebauungsplan SO Versandhandel in Gewerbegebiet)

a)

Information

b)

Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass im Bebauungsplangebiet „SO-Versandhandelsbetrieb“ (ehem. MOB-Stützpunkt) in Heidweiler ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Des Weiteren wurde der Verbandsgemeinderat über den Antrag der Fa. O-Metall Deutschland GmbH auf Bauleitplanung vom 01.06.2023 informiert. Vorgesehen ist, die im Bebauungsplan festgesetzten Baufelder innerhalb des Baulandes zu vergrößern, um Anbauten für Lagerzwecke an den Bestandsgebäuden zu ermöglichen. Insgesamt ist die Gebietsart von einem Sondergebiet für Versandhandel in Gewerbegebiet für einen Metallbetrieb mit Verkauf an Endverbraucher zu ändern. Neben der Änderung des Bebauungsplanes ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Vor den Bauleitplanverfahren ist ein landesplanerisches Vorverfahren (vereinfachte raumordnerische Prüfung) durchzuführen. Der Gemeinderat Heidweiler hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 das Bebauungsplanverfahren „Änderung Bebauungsplan SO Versandhandel in Gewerbegebiet“ eingeleitet.

Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, das Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land mit der geplanten Darstellung von gewerblichen Bauflächen einzuleiten und den Änderungsbereich wie vorgetragen abzugrenzen. Das vorgesehene Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 9,1 ha befindet sich auf der Gemarkung Heidweiler, Flur 1, Flurstücke 33/5, 33/11 und 34/21. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan Wittlich-Land stellt für den Bereich des Plangebietes Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Versandhandel“ dar.

13. Windkraftplanung Wittlich-Land, 1. Änderung (Umstellung auf Rotor-out-Regelung)

a)

Anerkennung des Planentwurfes für das Beteiligungsverfahren

b)

Festlegung des Beteiligungsverfahrens

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.03.2023, TOP 2 beschlossen, die am 17.07.2020 rechtswirksam gewordene Windkraftplanung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land von der bisherigen Rotor-in-Regelung auf eine Rotor-out-Regelung umzustellen bzw. fortzuschreiben. Damit kann erreicht werden, dass die im Zuge der Windkraftplanung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land nominal erreichten Windenergieflächen von rd. 1,2 v.H. des VG-Gebietes nach der Berechnungsmethodik des WindBG wieder vollständig auf die zu erbringenden Flächenbeitragswerte anrechnungsfähig sind. Auch wird dazu Klarheit geschaffen, dass der Mastfuß einer WEA nach erfolgter Planänderung an den Rand einer ausgewiesenen Sonderbaufläche gesetzt werden darf. Die Rotorblätter der Windenergieanlagen dürfen nach der Änderung über den Rand der dargestellten Windkraftflächen hinausragen. Die Abgrenzung der bisher dargestellten Windkraftflächen ändert sich infolge der Planänderung jedoch nicht.

Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, die durch das beauftragte Planungsbüro BGHPlan, Trier erstellten Planungsunterlagen als Grundlage für die durchzuführenden Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) anzuerkennen.

Zudem hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen eine Beteiligung nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren), jeweils in Verbindung mit einer Planoffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB, einer Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und einer Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

14. 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Bernkastel-Kues zur Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes (IKG) in der Ortsgemeinde Maring-Noviand;

Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat wurde zum Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues vom 01.06.2023 zur beabsichtigten 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Bernkastel-Kues zur Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes (IKG) in der Ortsgemeinde Maring-Noviand unterrichtet. Demnach plant die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues die Darstellung von Gewerbegebiet (GE) und von Grünflächen im Gesamtumfang von rd. 62 ha an der Grenze zum Gemeindegebiet Osann-Monzel. Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land wurde an dem Verfahren als Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt. Im Verfahren besteht die Gelegenheit, bis zum 17.07.2023 Stellungnahmen abzugeben. Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Abgabe der nachfolgenden Stellungnahme im Beteiligungsverfahren beschlossen:

„Seitens der Verbandsgemeinde Wittlich-Land bestehen gegen die beabsichtigte 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues zur Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebietes (IKG) in der Ortsgemeinde Maring-Noviand keine grundlegenden Bedenken. Zu eigenen Planungen weist die Verbandsgemeinde Wittlich-Land darauf hin, dass derzeit im Zuge der im Verfahren befindlichen Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes u.a. die Thematik der Gewerbeentwicklung geprüft und analysiert wird. In diesem Bauleitplanverfahren sollen im Bedarfsfalle an geeigneten Standorten Gewerbeflächen dargestellt werden. Aktuell erfolgt dazu die Erforschung der Planungswünsche der Ortsgemeinden und der Stadt Manderscheid. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Verbandsgemeinde, auf Grundlage einer bereits durchgeführten Potentialanalyse und aufgrund entsprechender Beschlüsse der Gemeinderäte Osann-Monzel und Platten nach Möglichkeit einen Standort für großflächiges Gewerbe im Flächenumfange von ca. 100 ha im Bereich der Gemarkungen Osann und Platten darzustellen. Zu der Planung hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 22.11.2022 beschlossen, die bisher überschlägig geprüften Flächenareale für die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes vorzumerken. Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues wird zu gegebener Zeit an den konkretisierten Planungen beteiligt.“

15. Wärmeversorgung Kita und Grundschule am ehemaligen Pfarrhaus in Altrich

Die Ortsgemeinde Altrich plant aufgrund steigender Kinderzahlen sowie der Umsetzung des neuen Kita-Zukunftsgesetzes neue Kita-Plätze zu schaffen. Hierfür soll das angekaufte ehemalige Pfarrhaus genutzt und durch einen Anbau gleichzeitig erweitert werden. Im Zuge dieser Sanierung und Erweiterung soll die Beheizung über eine Wärmepumpe erfolgen. Zudem ist geplant, hierbei auch die baulichen Voraussetzungen für einen späteren Anschluss des Gebäudes an die vorhandene Nahwärmezentrale auf Pelletbasis herzustellen. Eventuelle Fördermöglichkeiten werden derzeit noch geprüft. Der angrenzende Pfarrsaal wird bekanntlich seit 2022 von der Verbandsgemeinde für die Unterbringung eines Teilbereichs der Grundschule Altrich genutzt. Durch das Fachbüro Bayer und Friedrich wurde daher auch die Heizungssituation dieses Gebäudes geprüft. Die vorhandene Ölkesselanlage wurde im Jahr 1991 installiert und ist somit bereits 32 Jahre alt. Folglich wäre es sinnvoll, auch diese Heizung im Zuge des Neubaus der Kita Altrich, zu erneuern. Nach Prüfung durch das Fachbüro ist es möglich, das Gebäude der Grundschule an die vorhandene Nahwärmeleitung anzubinden. Gemäß vorliegender Kostenschätzung, wurde der Anteil der Verbandsgemeinde hierfür mit 69.500,00 € beziffert, wobei die Kosten für die Anschlussleitung zur Heizzentrale des Nahwärmenetzes, 35.000,00 € betragen würden. Auch hier werden mögliche Förderungen derzeit noch geprüft. Nach derzeitiger Einschätzung ist der Kostenaufwand für eine Anbindung an das Nahwärmenetz somit nicht höher, als wenn im Gebäude der Grundschule alternativ ein stationäres Heizsystem (z.B. Wärmepumpe oder Pelletheizung) installiert würde. Es wird ebenfalls noch geprüft, ob die anfallenden Investitionen für die Anbindung an das Nahwärmenetz, unmittelbar von der Verbandsgemeinde finanziert werden, oder diese von der Ortsgemeinde Altrich, als Betreiber des Nahwärmenetzes, zunächst übernommen und später als Investition in die Wärmekostenabrechnung mit der Verbandsgemeinde einfließen sollen.

Auf Empfehlung des Ausschusses für Bauen und Energie sowie des Haupt- und Finanzausschusses stimmte der Verbandsgemeinderat dem Anschluss des Gebäudes der Grundschule (ehem. Pfarrsaal) an das vorhandene Nahwärmenetz der Ortsgemeinde grundsätzlich zu und beauftragte die Verwaltung, die weiteren erforderlichen Schritte für eine Umsetzung der Maßnahme in die Wege zu leiten.

16. Kommunale Wärmeplanung;

Stellung eines Förderantrages im Rahmen der Kommunalrichtlinie

Die Bundesregierung beabsichtigt ein Wärmeplanungsgesetz zu verabschieden. Das Gesetz befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Auf Landesebene ist derzeit ebenfalls eine entsprechende Gesetzesinitiative geplant. Im Wesentlichen sieht der Gesetzesentwurf des Bundes vor, dass Kommunen verpflichtend kommunale Wärmeplanung bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 betreiben müssen. Nach dem aktuellen Sachstand gilt dies für Gebiete ab 100.000 Einwohner sowie für Gebiete zwischen 10.000 bis 100.000 Einwohnern. Es ist davon auszugehen, dass die kommunale Wärmeplanung in den kleineren Gebieten den Verbandsgemeinden obliegen wird. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, bedarf es im langfristig angelegten Umbauprozess der Wärmeversorgung einer Wärmestrategie. Als Basis einer praktikablen Wärmestrategie dient eine fundierte Betrachtung der Ausgangslage: Wie hoch ist der aktuelle Wärmebedarf? Welche Einsparpotentiale lassen sich heben? Nach Ermittlung dieser Datengrundlage gilt es einen Überblick über die lokalen Potenziale für Erneuerbare Energien und für die Nutzung von Abwärme zu gewinnen. Im Anschluss steht die Identifikation geeigneter Untersuchungsgebiete und vielversprechender Projekte, die dazu beitragen können, eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verwirklichen. Am Ende dieser Ermittlung steht eine Clusterung sowie die zielgenaue Entwicklung einer Umsetzungsstrategie, um den unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort gerecht zu werden. Die kommunale Wärmeplanung wird im Rahmen der Kommunalrichtlinie RLP im Moment stark gefördert. Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans wird mit bis zu 90 Prozent der Kosten gefördert, wenn der Antrag bis 31.12.2023 gestellt wird. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz würde die kommunale Wärmeplanung begleiten.

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung zu und beauftragte Bürgermeister Follmann noch in 2023 einen entsprechenden Förderantrag im Rahmen der Kommunalrichtlinie zu stellen.

17. Zuwendung Sportanlage Hetzerath

Derzeit wird der Tennenplatz der Ortsgemeinde Hetzerath in einen Kunstrasenplatz umgebaut. Die Sportanlage wird ohne entsprechende Landes- bzw. Kreisförderung finanziert. Zur Planung gehört auch die Neuanlage einer 50 m lange Kunststoffkurzstreckenlaufbahn und hieran anschließend eine Weitsprunganlage, da die vorhandene Laufbahn und Sprunggrube abgängig sind. Die neuen Anlagen sollen neben dem Spielfeld entstehen. Die voraussichtlichen Kosten hierfür werden vom beauftragten Ingenieurbüro mit 116.000,00 € beziffert. Mit Schreiben vom 11.08.2022 hatte die Ortsgemeinde Hetzerath bei der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, als Schulträger der GS Hetzerath, eine Zuwendung hierfür beantragt. Aus Sicht der Grundschule wird das Erfordernis für das Vorhalten der beiden Sportanlagen gesehen. Zudem sind durch die isolierte Planung dieser Anlagen eher Nachteile zu erwarten. Daher regt auch die Grundschule die Umsetzung der Maßnahme an. In einem Gespräch mit der Ortsgemeinde wurde für die Verbandsgemeinde mitgeteilt, dass sich eine Zuwendung der Maßnahme maximal auf den fiktiven Eigenanteil der Verbandsgemeinde, bei Ausschöpfung der entsprechenden Fördertopfe, belaufen kann. In der Schulträgerausschusssitzung am 22.09.2022 wurde das Vorhaben erläutert. Im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2023 hatte der Verbandsgemeinderat eine Zuwendung in Höhe von 58.000,00 € bereits beschlossen. Daher wurden entsprechende Haushaltsmittel in den Haushaltsplan 2023 eingestellt. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, der Ortsgemeinde Hetzerath für die Erneuerung der Laufbahn und Weitsprunggrube, nach Rechnungslegung, eine Zuwendung von maximal 58.000,00 € zu gewähren.

18. Sanierung Salmtalstadion;

Auftragsvergabe

Der Haupt -und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 08.11.2022 das Bauprogramm für die Sanierung des Salmtalstadions beschlossen. Bürgermeister Follmann wurde ermächtigt im Rahmen der Kostenschätzung von rd. 1,3 Mio. EUR die entsprechenden Aufträge im Benehmen mit den Beigeordneten zu vergeben. Am 18.04.2023 wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sodann die Ausführungsplanung sowie der Kostenanschlag vorgestellt. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss daraufhin Bürgermeister Follmann zu ermächtigen, im Rahmen der Kostenschätzung die entsprechenden Aufträge im Benehmen mit den Beigeordneten zu vergeben. Der Verbandsgemeinderat wird über das ungeprüfte Ergebnis der Ausschreibung informiert. Zum Submissionstermin lagen sowohl zwei Angebote zur Ausführung der Freianlage als auch für die Flutlichtanlage vor.

Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Freianlage an die Köhler Straßenbau GmbH & Co. KG, Trier zum Brutto-Angebotspreis von 1.153.415,62 EUR und die Fluchtlichtanlage an die FSB GmbH, Wiesbaden zum Brutto-Angebotspreis von 133.747,73 EUR zu vergeben.

19. Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Follmann informierte über das für die Verbandsgemeinde Wittlich-Land positive Urteil des Landgerichtes Trier in Bezug auf die PFT-Rechtsstreitigkeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zudem gab der Vorsitzende die Entscheidungen über die Auftragsvergaben zur Sicherstellung der Mittagsverpflegung an den Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und der Architektenleistungen für den Neubau der Grundschule Salmtal bekannt. Des Weiteren erläuterte Bürgermeister Follmann den aktuellen Sachstand zum Erweiterungsbau an der Grundschule Osann-Monzel. Die Ortsbürgermeisterminnen und Ortsbürgermeister wurden darüber informiert, dass den Verwaltungen zum § 26 POG zwischenzeitlich Auslegungs- und Anwendungsrichtlinien anhand gegeben worden sind, die die praktische Handhabung deutlich erleichtern werden. Abschließend wies Bürgermeister Follmann die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister noch auf die für den 14.09.2023, 18 Uhr in Piesport terminierte Ortsbürgermeisterdienstbesprechung auf Ebene des Landkreises Bernkastel-Wittlich hin.

20. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.

nichtöffentlicher Teil:

21. Vertragsangelegenheiten;

Der Verbandsgemeinderat hat über diverse Mietangelegenheiten beraten und die Verwaltung beauftragt die damit einhergehenden Verhandlungsgespräche zu führen.

22. Personalangelegenheit;

Der Verbandsgemeinderat stimmte einer vorgeschlagenen Personalentscheidung zu.

23. Mitteilungen und Anfragen

Es lagen keine nichtöffentlichen Mitteilungen und Anfragen vor.

24. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.