1. Freiflächenphotovoltaikanlagen Hupperath - Anbindung an das Umspannwerk Großlittgen
hier: Zustimmung zur Trassenplanung
a) Ortsbürgermeister Helmut Bauer informierte den Gemeinderat über die Planungen zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf der Gemarkung Hupperath.
Es ist beabsichtigt, den erzeugten Strom der Anlage in das nächstgelegene Umspannwerk auf der Gemarkung Großlittgen einzuspeisen. Hierfür wird es erforderlich, die Trassen u.a. über gemeindeeigene Wirtschaftswege der Ortsgemeinde Minderlittgen zu führen und die jeweiligen Leitungen in die Wege zu legen.
Bei der Auswahl der Trasse wurde in Bezug auf die Länge und Beschaffenheit der jeweiligen Wege die optimale Wegeführung gewählt. Der Verlauf der Trasse wurde so gewählt, dass sie einen möglichst geringen Einfluss auf die vorhandenen Wege nimmt. Insbesondere wurde in Bezug auf die wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzenden Wirtschaftswege darauf geachtet, asphaltierte Streckenzüge und somit entsprechende Aufbrüche zu vermeiden.
Vor Beginn der Verlegung sowie nach der Bauausführung findet jeweils ein Ortstermin zur Dokumentation des Wegezustandes statt. Nach Abschluss der Tiefbauarbeiten hat eine Abnahme und Prüfung der ordnungsgemäßen Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Wegeflächen zu erfolgen. Hierbei wird auch der Tiefbautechniker der Verwaltung zur fachlichen Kontrolle anwesend sein.
Nach Beratung stimmte der Gemeinderat der Trassenplanung von der Fa. PV Hupperath GmbH aus Monzelfeld zu.
b) Ortsbürgermeister Helmut Bauer informierte den Gemeinderat über eine alternative Trassenplanung. Für den Fall, dass der Pächter der landwirtschaftlich genutzten Flächen Flur 1, Parz. 26/3 sowie Flur 21, Parz. 3/16 der Befahrung nicht zustimmt
Nach Beratung stimmte der Gemeinderat der alternativen Trassenplanung von der Fa. PV Hupperath GmbH aus Monzelfeld zu.
2. Bauvoranfrage;
Bau eines Dorf Cafés, Gemarkung Minderlittgen, Flur 7, Parz.-Nr. 24/2, Kirchstraße
Zunächst stellte der Vorsitzende dem Rat die Bauvoranfrage ohne Nennung von Namen vor.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Ansicht des Gemeinderates fügt sich das Vorhaben im Sinne von § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein.
Die Erschließung ist zur Straße „Kirchstraße“ gesichert.
Nach Beratung fasste der Rat den folgenden Beschluss:
Der Rat stimmte der Bauvoranfrage dem Grund nach zu und erteilte das Einvernehmen nach § 36 BauGB. Nach Ansicht des Gemeinderates fügt sich das Vorhaben im Sinne von § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in die Bebauung der Umgebung ein.
Allerdings möchte die Antragstellerin nach den vorgelegten Unterlagen die öffentlichen Parkplätze auf der gegenüberliegenden und gemeindeeigenen Parzelle 101/2 als Stellplätze in Anspruch nehmen. Damit ist der Rat nicht einverstanden und wird der Eintragung einer dafür notwendigen Baulast nicht zustimmen.
Vielmehr verlangt der Rat, dass die notwendigen Stellplätze auf den Parzellen 24/2 und 24/3 nachgewiesen werden.
Außerdem beträgt nach den vorgelegten Unterlagen die Abstandsfläche zu der benachbarten gemeindeeigenen Parzelle 28 weniger als die vorgeschriebenen 3 Meter, so dass die fehlende Abstandsfläche auf der Gemeindeparzelle nachgewiesen und durch Baulast abgesichert werden müsste.
Auch damit ist der Rat nicht einverstanden und wird der Eintragung einer dafür notwendigen Baulast ebenfalls nicht zustimmen.
3. Mitteilungen
Bereitstellung von Wohnbauflächen im Rahmen des sog. „Flächentausches“
Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über den Beschluss des Gemeinderates Eisenschmitt vom 29.05.2024.
Die Ortsgemeinde Hetzerath hat das Bebauungsplanverfahren „Im großen Pesch“ eingestellt. Daraufhin hat die Ortsgemeinde Hetzerath der Ortsgemeinde Eisenschmitt mitgeteilt, dass der vereinbarte Flächentausch unterbleiben kann.
Der Gemeinderat Eisenschmitt hat in der o.a. Gemeinderatssitzung beschlossen, im Rahmen des sog. „Flächentausches“, Wohnbauflächen (W) im Gesamtumfang von 2 ha der Gemeinde Minderlittgen bereitzustellen.
Der Gemeinderat Minderlittgen bedankt sich bei der Ortsgemeinde Eisenschmitt für den Flächentausch.
Wasserrückhaltung im Wald
Über das Forstrevier Bergweiler wurde der Antrag auf Förderung einer Anlage eines Regenwasserrückhaltebecken im Gemeindewald Bereich Hunsel gestellt.
4. Verschiedenes
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Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.