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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat Klausen (gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung – KWO)

Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist bei Tod, Verzicht, Verlust der Wahlberechtigung oder Wählbarkeit eines Gewählten (hier: Herr Jürgen Weide) als Ersatzperson der nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.

Als Bewerber/in mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerbern/innen wurde

Herr Christoph Lachmann, Bernkasteler Straße 13, 54524 Klausen

als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Klausen einberufen.

Herr Lachmann hat das Mandat angenommen.

54518 Klausen, den 08.07.2024
Ortsgemeinde Klausen
gez.
Jürgen Weide
Ortsbürgermeister