Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist bei Tod, Verzicht, Verlust der Wahlberechtigung oder Wählbarkeit eines Gewählten (hier: Herr Jürgen Weide) als Ersatzperson der nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als Bewerber/in mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerbern/innen wurde
Herr Christoph Lachmann, Bernkasteler Straße 13, 54524 Klausen
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Klausen einberufen.
Herr Lachmann hat das Mandat angenommen.