Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist bei Tod, Verzicht, Verlust der Wahlberechtigung oder Wählbarkeit eines Gewählten (hier: Herr Bernd Rehm) als Ersatzperson die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/Bewerbern wurde
Herr Matthias Guntrum, Talweg 2, 54518 Plein
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Plein einberufen.
Herr Guntrum hat das Mandat angenommen.