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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat Pantenburg (gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung – KWO)

Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist bei Tod, Verzicht, Verlust der Wahlberechtigung oder Wählbarkeit eines Gewählten (hier: Herr Martin Koller) als Ersatzperson die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.

Als Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/Bewerbern wurde

Herr Johannes Weber, Im Linnenpesch 3, 54531 Pantenburg

als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Heckenmünster einberufen.

Herr Weber hat das Mandat angenommen.

54531 Pantenburg, den 08.07.2024
Ortsgemeinde Pantenburg
gez.
Martin Koller
Ortsbürgermeister