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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat Binsfeld (gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung – KWO)

Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist bei Tod, Verzicht, Verlust der Wahlberechtigung oder Wählbarkeit eines Gewählten (hier: Herr Andreas Falk) als Ersatzperson die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber mit der höchsten Stimmzahl des Wahlvorschlags, über den das ausgeschiedene Ratsmitglied gewählt wurde, in den Ortsgemeinderat einzuberufen.

Als Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der „CDU“ wurde

Herr Christopher Lautwein, Zum Dodelsberg 5, 54518 Binsfeld

als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Binsfeld einberufen.

Herr Lautwein hat das Mandat angenommen.

54518 Binsfeld, den 08.07.2024
Ortsgemeinde Binsfeld
gez.
Andreas Falk
Ortsbürgermeister, zugleich Wahlleiter