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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Widmung

Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. 1977, Seite 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2021 (GVBl. S 543) und Beschluss des Gemeinderates Landscheid vom 29.02.2024 werden die nachstehend aufgeführten Straßenflächen und Gehwege zur überwiegend dem örtlichen Verkehr dienenden öffentlichen Gemeindestraßen im Sinne des § 3 Abs. 3 Buchstabe a) LStrG RLP und selbständigen Gehwegen im Sinne des § 3 Abs. 3 Buchstabe b-aa) LStrG RLP gewidmet:

Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG).

Planunterlagen, in denen die gewidmeten Flächen farblich dargestellt sind, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraßen 1, 54516 Wittlich, Zimmer 301, während der Dienststunden eingesehen werden.

Die Widmung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie wird am Tage nach dieser Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der

  1. Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich oder
  2. beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich einzulegen.

Der Widerspruch kann

  1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich oder schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich eingelegt oder
  2. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land oder beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Bernkastel-Wittlich erhoben werden.
Wittlich, den 20.06.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
gez.  —  ( S )
Manuel Follmann, Bürgermeister