Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. 1977, Seite 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2021 (GVBl. S 543) und Beschluss des Gemeinderates Landscheid vom 29.02.2024 werden die nachstehend aufgeführten Straßenflächen und Gehwege zur überwiegend dem örtlichen Verkehr dienenden öffentlichen Gemeindestraßen im Sinne des § 3 Abs. 3 Buchstabe a) LStrG RLP und selbständigen Gehwegen im Sinne des § 3 Abs. 3 Buchstabe b-aa) LStrG RLP gewidmet:
| Bezeichnung der Straße | Art und Umfang der Widmung |
| "Am Brunnen" Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 3, Parz.- Nr. 113/1 tlw.Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Zur Heeg“ („K 13“) bis zum Ende des Grundstücks mit dem Anwesen „Am Brunnen 11“ (Flur 3, Parz.- Nr. 15/6) mit einer Streckenlänge von ca. 216 m.Die dazugehörige Stichstraße verläuft von der Mitte des Grundstücks (Flur 14, Parz.- Nr. 11/28) bis zum Ende des Grundstücks mit Anwesen „Zur Heeg 8“ (Flur 3, Parz.- Nr. 23/1) mit einer Streckenlänge von ca. 53 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Im Bungert“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 14, Parz.- Nr. 193/6.Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Salmstraße“ („L 34“) bis zum Ende des Grundstücks mit dem Anwesen „Im Bungert 13“ (Flur 14, Parz.- Nr. 62/1) mit einer Streckenlänge von ca. 160 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Im Hof“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 14, Parz.- Nr. 11/30. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Zur Heeg“ („K 13“) bis zum Ende des Grundstücks mit dem Anwesen „Am Brunnen 11“ (Flur 3, Parz.- Nr. 15/6) mit einer Streckenlänge von ca. 132 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Kapellenpfad“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 14, Parz.- Nr. 220, 186/1 und 185/1. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Im Bungert“ bis zum Ende des Grundstücks mit dem Anwesen „Kapellenpfad 1“ (Flur 14, Parz.- Nr. 57/2) mit einer Streckenlänge von ca. 189 m. Eine Stichstraße verläuft vom Beginn des Grundstücks „Kapellenpfad 1“ (Flur 14, Parz.- Nr. 57/2) bis zum Ende des Grundstücks „Im Bungert 18“ (Flur 14, Parz.- Nr. 36/1) auf einer Streckenlänge von ca. 66 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Im Gartenfeld“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 5, Parz.- Nr. 141/5 tlw. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Salmstraße“ („L 34“) bis zur Mitte des Grundstücks mit dem Anwesen „Im Gartenfeld 8“ (Flur 6, Parz.- Nr. 1/1) mit einer Streckenlänge von ca. 88 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Messenweg“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 14, Parz.- Nr. 201/19.Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Im Bungert“ bis zur Einmündung „Salmstraße“ mit einer Streckenlänge von ca. 144 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Rosenweg“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 5, Parz.- Nr. 200/7. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Salmstraße“ („L 34“) bis zur Einmündung „Im Bungert“ mit einer Streckenlänge von ca. 79 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Unter den Eichen“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 14, Parz.- Nr. 181/1. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Zur Heeg“ („K 13“) bis zur Einmündung „Im Hof“ mit einer Streckenlänge von ca. 161 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| Gehweg/Fußweg „Kapellenpfad/Zur Heeg“ Es handelt sich um den gemeindeeigenen Gehweg in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 5, Parz.- Nr. 390/1 -teilweise- und Flur 14, Parz.- Nr. 184. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Kapellenpfad“ bis zum Ende des Grundstücks Flur 5, Parz.- Nr. 388/2 mit einer Streckenlänge von ca. 36 m. | Selbständiger Gehweg (selbständige Geh- und Radwege, die nicht nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 zu einer Straße gehören) im Sinne des § 3 Abs. 3 b-aa) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| Stichweg „Zur Heeg“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Burg/Salm, Flur 5, Parz.- Nr. 390/1 -teilweise-. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Zur Heeg“ bis zum Beginn des Grundstücks Flur 5, Parz.- Nr. 388/2 mit einer Streckenlänge von ca. 23 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Jakob-Marx-Straße“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Landscheid, Flur 8, Parz.- Nr. 4649/6. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Maarstraße“ bis zur Einmündung „Zum Mühlenberg“ mit einer Streckenlänge von ca. 315 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Maarstraße“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Landscheid, Flur 8, Parz.- Nr. 752/30 und Flur 6, Parz.- Nr. 82/27. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Hauptstraße“ („B 50“) bis zur Mitte der Einmündung zum Wirtschaftsweg „Aufm Ungelsberg“ mit einer Streckenlänge von ca. 460 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Auf’m Mühlenberg“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Landscheid, Flur 7, Parz.- Nr. 18/3 -teilweise-, 16/2 -teilweise- und 16/6 -teilweise-. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung Burger Straße“ („B 50“) bis zur Mitte des Grundstücks „Auf’m Mühlenberg 2a“, (Flur 7, Parz.- Nr. 16/8) mit einer Streckenlänge von ca. 50 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Kirchstraße“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Landscheid, Flur 8, Parz.- Nr. 4633. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Jakob-Marx-Straße“ vom Beginn des Grundstücks „Jakob-Marx-Straße 7“, Flur 8, Parz.- Nr. 4604 bis zur erneuten Einmündung „Jakob-Marx-Straße“ mit einer Streckenlänge von ca. 280 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| Gehweg/Fußweg „Kirchstraße“ Es handelt sich um den gemeindeeigenen Gehweg in der Gemarkung Landscheid, Flur 8, Parz.- Nr. 4609 Der Gehweg verläuft von der Einmündung „Kirchstraße“ bis zum Ende des Grundstücks Flur 8, Parz.- Nr. 4611 auf einer Länge von ca. 45 m. | Selbständiger Gehweg (selbständige Geh- und Radwege, die nicht nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 zu einer Straße gehören) im Sinne des § 3 Abs. 3 b-aa) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Otto-Follmann-Straße“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Landscheid, Flur 8, Parz.- Nr. 4681. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Jakob-Marx-Straße“ bis zur Einmündung „Zum Mühlenberg“ mit einer Streckenlänge von ca. 235 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Zum Mühlenberg“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Landscheid, Flur 8, Parz.- Nr. 4649/9, 4656, 4564 sowie Flur 24, Parz.- Nr. 12 -teilweise-. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Burger Straße“ („B 50“) bis zum Beginn des Grundstücks „Zum Mühlenberg 15“, Flur 24, Parz.- Nr. 13 mit einer Streckenlänge von ca.305 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Tränkgasse“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Landscheid, Flur 8,Parz.- Nr. 1766/6 -teilweise- u. Flur 23, Parz.- Nr. 29 -teilweise- u. 33. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Hauptstraße“ („B 50“) bis zur hinteren Gebäudegrenze des Grundstücks Flur 21, Parz.- Nr. 42 mit einer Streckenlänge von ca. 330 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Bergstraße“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 5, Parz.- Nr. 767/5 -teilweise-. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „St.-Hubertus-Straße“ bis zum Ende des Grundstücks „Bergstraße 5“, Flur 5, Parz.- Nr. 1091/5 mit einer Streckenlänge von ca.178 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Birkenweg“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 4, Parz.- Nr. 396/28 -teilweise-, 396/10 u. 395/13 -teilweise-. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Kailbachstraße“ (K 6) bis zur Einmündung „Trierer Straße“ (B 50) mit einer Streckenlänge von ca. 158 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Gartenweg“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 5, Parz.- Nr. 741/3. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „St.-Hubertus-Straße bis zum Ende des Grundstücks „Gartenweg 3“, Flur 5, Parz.-Nr. 761/4 mit einer Streckenlänge von ca. 40 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Kailbachstraße“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 4, Parz.- Nr. 275/31 u. 275/20 -teilweise-. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Kailbachstraße“ (K 6) bis zur Mitte des Grundstücks „Kailbachstraße 14“, Flur 4, Parz.- Nr. 275/24“ mit einer Streckenlänge von ca. 145 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Oberer Ehlert“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 4, Parz.- Nr. 168/27 und 168/23 -teilweise-. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Neustraße“ (K 6) bis kurz vor Ende des Grundstücks „Oberer Ehlert 20“, Flur 4, Parz.- Nr. 168/10“ mit einer Streckenlänge von ca. 280 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Oberstraße“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 4, Parz.- Nr. 248/45, 216/25 u. 216/27. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Neustraße“ (K 6) bis zum Beginn des Grundstücks „Oberstraße 12“, Flur 4, Parz.- Nr. 248/51“ mit einer Streckenlänge von ca. 164 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Unterer Ehlert“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 4, Parz.- Nr. 180/17, 212/9, 196/24, 212/13, 196/22 und 196/21 -teilweise-. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Neustraße“ (K 6) bis zur Mitte des Grundstücks „Unterer Ehlert 4“, Flur 4, Parz.- Nr. 196/30“ mit einer Streckenlänge von ca. 80 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Peter-Zirbes-Straße“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 5, Parz.- Nr. 986/26 -teilweise-. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Wittlicher Straße“ (B 50) bis zur Einmündung „St.-Hubertus-Straße“ mit einer Streckenlänge von ca. 402 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „St-Hubertus-Straße“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 5, Parz.- Nr. 484/3. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Karl-Kaufmann-Straße“ (K 6) bis zur Einmündung „Bergstraße“ mit einer Streckenlänge von ca. 238 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Talstraße“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 5, Parz.- Nr. 448/3. Die Widmungsstrecke verläuft von den beiden Einmündungen „St.-Hubertus-Straße“ bis zum Beginn des Grundstücks Flur 5, Parz.- Nr. 643/2 mit einer Streckenlänge von ca. 180 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Hof Mulbach“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Niederkail, Flur 9, Parz.- Nr. 115/5, 53/10, 53/9 -teilweise- und 113/7 -teilweise-.Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „K 6“ bei Beginn des Grundstücks Hof Mulbach 1“ (Flur 9, Parz.- Nr. 117/4) bis zur erneuten Einmündung zur „K 6“ hinter dem Grundstück Flur 9, Parz.- Nr. 113/8 mit einer Streckenlänge von ca. 228 m.„Sankt-Anna-Straße“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Landscheid, Flur 16, Parz.- Nr. 139/5 -teilweise-. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Himmeroder Weg“ bis zum Beginn des Grundstücks „Flur 16, Parz.- Nr. 51/1“mit einer Streckenlänge von ca. 45 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
| „Himmeroder Weg“ Es handelt sich um die gemeindeeigenen Straßenflächen in der Gemarkung Landscheid, Flur 16, Parz.- Nr. 137/1, 37/2 und 38/3. Die Widmungsstrecke verläuft von der Einmündung „Simeonstraße“ („K 7) bis zur Einmündung des Wirtschaftsweges „Flur 16, Parz.- Nr. 135“ mit einer Streckenlänge von ca. 110 m. | Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG). |
Öffentliche Gemeindestraße (Straße, Wege, Plätze), die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient im Sinne des § 3 Abs. 3 a) Landesstraßengesetz (LStrG).
Planunterlagen, in denen die gewidmeten Flächen farblich dargestellt sind, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraßen 1, 54516 Wittlich, Zimmer 301, während der Dienststunden eingesehen werden.
Die Widmung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie wird am Tage nach dieser Bekanntmachung wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der
Der Widerspruch kann