Titel Logo
Mein Wittlich.Land
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Oberst Pfaffenthal“, Ortsgemeinde Karl, zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes Photovoltaik im Parallelverfahren mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land c

1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

2. Hinweise zum Verfahren

1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Karl hat in seiner Ratssitzung am 04.06.2025 die Abwägung zu den im Zuge der bisherigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen (Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt und den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Oberst Pfaffenthal“ für die Offenlage beschlossen.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf den Grundstücken Gemarkung Karl, Flur 4, Flurstücke 22 und 23 (tlw.) sowie Gemarkung Großlittgen, Flur 24, Flurstück 19 (tlw.) und Flur 23, Flurstück 46 (tlw.) externe Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahme) erfolgen. Die ungefähre Lage der externen Ausgleichsflächen ist aus dem besonders abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes besteht aus:

1.

einer Planzeichnung mit Textfestsetzungen und

2.

einer Begründung, diese beinhaltet

Teil 1, städtebaulicher Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Auswirkungen des Bebauungsplanes

Teil 2, Umweltbericht mit avifaunistischem Gutachten

Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichungsfrist gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:

Umweltbericht

Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung der im Bereich der Ortsgemeinde Karl zum Bebauungsplan „Solarpark Oberst Pfaffenthal“ mit Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile; darauf aufbauend Aussagen zu den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden/Fläche (Versiegelung, Teilversiegelung, Verdichtung), Wasser (Grund- und Oberflächengewässer, Sturzflut-Entstehungsgebiete), Klima/Luft, Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt, Schutzgebiete nach Wasser- und Naturschutzrecht, Landschaft und Erholung (Beeinträchtigung Landschaft, Erholungsfunktion, Mensch/menschliche Gesundheit (Geräusch- und Lichtimmissionen), Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Darlegung möglicher Maßnahmen zur Minimierung, Vermeidung und zum Ausgleich sowie zum funktionalen Ausgleich FFH-Mähwiese und CEF-Maßnahme Feldlerche.

FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zum FFH-Gebiet „Lieser zwischen Manderscheid und Wittlich“

Brutvogeluntersuchung, Horstkartierung im 300 m Umfeld und Biotoptypenkartierung

Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

Hinweise / Informationen zur Starkregenvorsorge; Hinweise zur Betroffenheit einzelner landwirtschaftlicher Betriebe sowie auf Bodenqualität, Hinweise zu verwendenden Arten bei Heckenpflanzungen, Integration eines Wildtierkorridors, Einzäunung, Starkregen (Schaffung von Auffang- und Sickermulden), Artenschutz (Feldlerche, Greifvögel), Eingriff in gesetzlich geschützte Biotope; hier FFH-LRT 6510 Erhaltungszustand B, Entwicklung von Extensivgrünland, Bilanzierung nach Praxisleitfaden, Landschaftsbild Eingrünung, Veränderung des Mikroklimas, Bodenkundliche Baubegleitung, (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich);

Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, den 14. Juli 2025

bis einschließlich Freitag, den 15. August 2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de veröffentlicht. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / OG Karl – „Solarpark Oberst Pfaffenthal“.

Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen im Zeitraum der Veröffentlichung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 307 während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und können dort eingesehen werden.

Nach telefonischer Vereinbarung (Herr Weinand, Tel.: 06571/107-381 oder Frau Kiemes, Tel.: 06571/107-315) kann der Planentwurf auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der oben genannten Stelle eingereicht bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.

Die Stellungnahmen sollen vornehmlich elektronisch übermittelt werden (E-Mail an: hans-peter.weinand@vg-wittlich-land.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich eingereicht werden (z. B. per Brief oder Fax 06571/107155).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ortsgemeinde Karl deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB).

2. Hinweise zum Verfahren

Das vorgenannte Bebauungsplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Verfahren zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Gemarkung Karl, Flur 16 und 18 durchgeführt (Parallelverfahren).

Auf die besondere Veröffentlichung zur Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Gemarkung Karl, Flur 16 und 18 in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Verbandsgemeinde wird hingewiesen.

Ortsgemeinde Karl
Karl, den 08.07.2024
gez.: (S)
Josef Simon
Ortsbürgermeister