Titel Logo
Mein Wittlich.Land
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sitzung des Gemeinderates Platten am 28.06.2022

1. Einwohnerfragestunde

./.

2. Information des Bürgermeisters über aktuelle Themen der Verbandsgemeinde

Bürgermeister Follmann informiert zu folgenden Themen:

- Feuerwehr: Platten hat eine sehr engagierte Feuerwehr. Die Ausstattung (Gebäude und Fahrzeuge) entspricht dem derzeitigen Stand der Technik. Momentan steht noch nicht fest, ob das aktuelle MTF ausgetauscht wird.

- Die Gemeinde Platten wurde schwer vom Hochwasser getroffen. Diese besondere Betroffenheit hat gezeigt, dass im Bereich des Katastrophenschutzes noch nachgearbeitet werden muss. So muss die Alarmierung verbessert aber auch technisch und materiell aufgerüstet werden.

- Im Rahmen des Hochwasserschutzes wurde für Platten ein Starkregenkonzept erstellt.

- Es wurde eine Hochwasserpartnerschaft der westlichen Mittelmoselzuflüsse gegründet. Hier sind verschiedene Behörden, Landkreise, Verbandsgemeinden etc. vertreten mit dem Ziel, den Hochwasserschutz überregional zu verbessern.

- In den künftigen Planungen ist die Hochwasserlage innerhalb der Gemeinde mit einzubeziehen.

- Die Räumarbeiten an der Lieser (Gewässer II. Ordnung) haben begonnen und werden demnächst abgeschlossen.

- Die Verwaltung war in der Behebung der Hochwasserschäden stark eingebunden. Insbesondere die Erfassung und Behebung der Schäden war und ist sehr umfangreich und zeitintensiv.

- Der Tourismus innerhalb der Verbandsgemeinde Wittlich-Land hat sich im Jahr 2019 neu formiert, um die Tourismusinfrastruktur zu verbessern. Platten liegt am Maare-Mosel-Radweg. Die Pflege dieses Streckenabschnitts soll künftig wunschgemäß auf die Gemeinde übergehen.

- Der Klettersteig in Manderscheid ist fertiggestellt. Diese Maßnahme ist eine touristische Aufwertung der gesamten Region. Die Eröffnung erfolgt Mitte Juli.

- Es ist eine Radwegeverbindung zwischen Pantenburg und Arenrath über Landescheid, Eisenschmitt, Bettenfeld, Meerfeld und Manderscheid geplant.

- Die VG Wittlich-Land befindet sich derzeit in der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Künftig gilt es die bestehenden Wohnbauflächen innerhalb der einzelnen Gemeinden neu zu ordnen. Ebenso wird die Ausweisung von weiteren Gewerbeflächen beraten werden.

- Der VG-Rat hat einen Steuerungsrahmen für die Freiflächenphotovoltaik beschlossen. Dieser legt fest, wo bzw. unter welchen Bedingungen solche Anlagen installiert werden können.

- Das Thema „Windenergie“ wird aufgrund des Ukrainekonflikts nochmals aufkommen. Die VG Wittlich-Land hat einen Flächennutzungsplan für Windenergieanlagen. Diese sind überwiegend im nördlichen Bereich der Verbandsgemeinde vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Flächennutzungsplan nochmals geändert werden muss.

- Die Baukostensteigerung und Materialknappheit im Auftragswesen bekommen wir besonders zu spüren. Es bleibt abzuwarten, wie hier die Entwicklung voranschreitet.

- Das Land hat den kommunalen Finanzausgleich neu geordnet. Die Folgen für die Gemeinde können aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Die Modellberechnungen liegen zurzeit noch nicht vor. Ebenso werden die Nivellierungssätze angehoben. In der Folge kann es zu Steuererhöhungen kommen.

3. Erlass einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

Ab dem 01.01.2024 sollen Straßenbaumaßnahmen an Gemeindestraßen über den wiederkehrenden Beitrag für Verkehrsanlagen abgerechnet werden. Während bei einmaligen Straßenbaubeiträgen der Grundstückseigentümer grundsätzlich nur für die Verkehrsanlage Beiträge zu entrichten hat, an die sein Grundstück unmittelbar angrenzt, stellt der wiederkehrende Beitrag nicht auf die einzelne Verkehrsanlage ab, sondern auf ein ganzes Straßensystem innerhalb einer öffentlichen Einrichtung (Abrechnungseinheit). Beitragspflichtig ist somit jedes baulich oder vergleichbar nutzbare Grundstück, welches von diesem Straßensystem erschlossen wird. Regelmäßig sollen sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebietes eine einheitliche öffentliche Einrichtung darstellen. Nur ausnahmsweise und wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten soll beim wiederkehrenden Beitrag eine Aufteilung in mehrere Einheiten erfolgen können. Werden mehrere Einheiten festgelegt, so muss es sich dabei um einzelne voneinander abgrenzbare Gebietsteile handeln (§ 10a Abs. 1 S. 3 KAG). Eine hinreichende deutliche räumliche Abgrenzbarkeit wird vorliegen, wenn die einzelnen Gebiete durch dazwischen liegende größere Außenbereichsflächen getrennt werden. Eine Aufteilung in mehrere Abrechnungseinheiten kommt in Platten nicht in Betracht.

Bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags bleibt ein dem Vorteil der Allgemeinheit entsprechender Anteil (Gemeindeanteil) außer Ansatz. Dieser muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnen ist. Bei der satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils sind demnach sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen innerhalb der öffentlichen Einrichtung in den Blick zu nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr zu gewichten. Anliegerverkehr ist der Verkehr, der verursacht wird durch „Einrichtungen“ auf Grundstücken. Zu solchen Einrichtungen gehören auch öffentliche Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen, Kirchen, Bürgerhäuser, Kindergärten etc. Durchgangsverkehr ist hingegen lediglich der durch die einheitliche öffentliche Einrichtung verlaufende Verkehr. In der Abrechnungseinheit findet zwar Durchgangsverkehr statt, allerdings dennoch überwiegend Anliegerverkehr. Die Festsetzung des Gemeindeanteils auf 25% ist daher angemessen. Der Gemeinde steht bei der Festsetzung des Gemeindeanteils ein Beurteilungsspielraum mit einer Schwankungsbreite von +/- 5% zu, der einen Ausgleich für die tatsächliche Unsicherheit bieten soll, welche mit der Bewertung der Anteile des Anlieger- sowie des Durchgangsverkehrs zwangsläufig verbunden ist.

Für die Verteilung des beitragspflichtigen Aufwandes auf die erschlossenen Grundstücke in der Abrechnungseinheit werden als Maßstabsdaten die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse zugrunde gelegt. Als Grundstücksfläche gilt die in einem Bebauungsplan überplante Grundstücksfläche. Für Grundstücke außerhalb eines Bebauungsplanes gilt eine grundsätzliche Tiefenbegrenzung von 35m.Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 25%; für die ersten zwei Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 50%. Bei einer ausschließlich gewerblichen oder ähnlichen Nutzung und bei Grundstücken in Gewerbegebieten erfolgt ein weiterer Zuschlag von 20%. Bei teilgewerblicher Nutzung außerhalb von Gewerbegebieten ermäßigt sich dieser weitere Zuschlag auf 10%.

Der Ortsgemeinderat Platten beschließt den Erlass einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen gemäß dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf. Er beschließt den Gemeindeanteil für die Abrechnungseinheit auf 25 % festzusetzen. Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratungen.

4. Erlass einer neuen Erschließungsbeitragssatzung

Die Erschließungsbeitragssatzungen der Ortsgemeinde Platten sind auf Grund der heutigen Rechtsprechung nicht mehr aktuell. Die Satzung wurde daher an die jetzige Rechtsprechung angepasst.

Der Ortsgemeinderat Platten beschließt die neue Erschließungsbeitragssatzung gemäß dem beigefügten Entwurf. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratungen.

5. Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Platten, Flur 10, Parzelle 110/1 (Bahnhofstraße)

Die Vorsitzende stellt dem Rat den Bauantrag ohne Nennung von Namen vor.

Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB.

Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Erschließung ist zur Straße „Bahnhofstraße“ gesichert.

Die Angelegenheit wird diskutiert, abschließend fasst der Rat den folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Nach Auffassung des Rates fügt sich das Vorhaben im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.

6. Mitteilungen

Ortsbürgermeister Jakoby teilt dem Rat folgendes mit:

· Am Spielplatz wird in Kooperation mit dem ÜAZ der Zaun neu gestellt.

· Die Gehölzmaßnahmen an der Lieser sind angelaufen. In diesem Zusammenhang sollen möglicherweise Hangsicherungsmaßnahmen erfolgen.

· Der Pavillon an der Lieser wurde eingewiehen.

· Am Friedhof werden Hundekotbeutel in der Grünschnittstelle entsorgt.

· Die Strom- und Wasserleitung sowie ein Leerrohr zum Waldhaus wurden verlegt.

· Die Gemeinde wird künftig die Pflegearbeiten am Maare-Mosel-Radweg sowie an zwei Regenrückhaltebecken übernehmen.

· In den kommenden Tagen wird die Stelle einer Reinigungskraft ausgeschrieben.

· Das Teufelsbratengewürz wurde bestellt und geliefert. Evtl. ist eine Preisanpassung notwendig.

7. Verschiedenes

Aus der Mitte des Rates wird beanstandet, dass das Büro Högner die erforderlichen Naturschutzplanungen für die Änderung eines Bebauungsplanes seit nunmehr fast zwei Jahren nicht vorgelegt hat.

Darüber hinaus kommt der Hinweis, dass im Rahmen des Glasfaserausbaus die Bauausführungen an verschiedenen Stellen nicht sachgemäß erfolgte. Diese Mängel müssen gerügt werden.

Der Niederschrift wird eine Abhandlung zum eigenwirtschaftlichen Ausbau als Information beigefügt.

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.