wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Beantragung von Ausweisdokumenten für Ihre Kinder folgende Unterlagen vorzulegen sind:
| - | ein neues biometrisches Passfoto |
| - | eine schriftliche Einverständniserklärung BEIDER Elternteile bzw. bei Alleinerziehenden den schriftlichen Nachweis des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts (erhältlich beim Jugendamt) |
Diese Vorschrift betrifft folgende Anträge:
Antrag bez. Verlängerung von Kinderreisepässen bis zum 12. Lebensjahr (Gültigkeit 1 Jahr)
Antrag Bundespersonalausweis bis zum 16. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre)
Antrag ePass bis zum 18. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre)