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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 29/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Sitzung des Gemeinderates Salmtal vom 19.06.2023

1.

Einwohnerfragestunde

Die anwesenden Einwohner stellten keine Fragen.

2.

Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land

- Vorabbeteiligung der Ortsgemeinden

Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land hat am 26.07.2021 das Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde formell eingeleitet.

Das Erfordernis zur Fortschreibung ergibt sich aus gesetzlichen wie auch aus praktischen Erwägungen. Die anzuführenden Gründe wurden in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 26.4.2023 erläutert.

Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes (LEP IV) sowie des in Neuaufstellung befindlichen Regionalen Raumordnungsprogrammes für die Region Trier (ROP-Entwurf, Stand 1.2014), die bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen sind. Der ROP-Entwurf sieht z. B. in Kap. II.2.5 sogenannte „Schwellenwerte der weiteren Wohnbauentwicklung“ vor, die eine Limitierung der den Gemeinden zustehenden Wohnbauentwicklungsflächen nach Einwohnern bzw. nach den zugewiesenen besonderen Funktionen bewirken. Bestehende Potentiale sind hierbei zu bewerten und zu berücksichtigen.

Die Bewertung der Potentiale zur Ermittlung der auf die Gemeinden heruntergebrochenen „Schwellenwerte der Wohnbauentwicklung“ konnte zwischenzeitlich in Abstimmung mit den Gemeinden abgeschlossen werden, so dass nun eine Vorabstimmung mit den Gemeinden zur Erforschung der konkreten Planungswünsche im Planaufstellungsverfahren (sog. Vorabbeteiligung der Gemeinden) ansteht.

Im Rahmen der Vorabbeteiligung erhalten die Gemeinden Gelegenheit, die zwischenzeitlich zugestellte Potentialermittlung/Schwellenwerteermittlung aufgrund ihrer örtlichen Kenntnisse auf Richtigkeit und auf Schlüssigkeit zu prüfen bzw. ihre „Flächenwünsche“, die dann in die Gesamtfortschreibung eingehen sollen, zu artikulieren.

Die Flächenwünsche können sich hierbei insbesondere auf die Darstellung von Bauflächen (Wohnbauflächen, Mischbauflächen, Gewerbeflächen, Gemeinbedarfs- bzw. Sonderbauflächen) oder sonstige Flächendarstellungen nach § 5 Abs. 2 BauGB beziehen.

In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung wurde darum gebeten, dass die Gemeinden ihre Rückmeldung zu den gemeindlichen Flächenwünschen möglichst bis zur Sommerpause 2023 gegenüber der Trägerin der Flächennutzungsplanung abgeben.

Hinweise zum Teilbereich der wohnbaulichen Entwicklung, Wohn- und Mischbauflächendarstellung, insbesondere den örtlichen Schwellen- und Bedarfswerten und zu den örtlich vorliegenden Potentialflächen (Stand 26.4.2023, Berechnungszeitraum 19 Jahre):

Grundlagendaten:

Einwohnerzahl der Ortsgemeinde zum 31.12.2021  —  2.484 EW

bereinigte Einwohnerzahl der Ortsgemeinde zum 31.12.2040  —  2.437 EW

zentralörtliche Bedeutung der Gemeinde  —  ja, Kleinzentrum/Grundzentrum

Besondere Funktion Wohnen  —  ja

Der Bedarf an Wohnbauflächen beträgt gem. Kapitel II.2.5 ROP-Entwurf

1.2014 (sog. Bedarfswert)  —  6,95 ha

Die ermittelten Potentialflächen betragen gesamt (Potentialwert)  —  3,80 ha

Diese setzen sich zusammen aus:

a)

verfügbaren Außenreserven, vgl. schraffierte Flächen

lt. Arbeitskarte, RuM Nrn. 72, 81, 88 und 89

b)

verfügbaren Innenpotentialen, betrifft Baugebiet „Auf Sand“,

RuM Nr. IP 98 und IP 99, verfügbare Restflächen

c)

verfügbaren Baulücken gemäß Abfrageergebnis

Der örtliche Schwellenwert beträgt somit

Der Gemeinderat beschließt, den für die Gemeinde nach Abzug der als verfügbar ermittelten Innenpotentiale bzw. der als verfügbar ermittelten Baulücken verbleibenden Wohnbauflächenbedarf im Umfange von ca. 5,58 ha in folgenden Bereichen der Ortslage für das weitere Fortschreibeverfahren der Gesamtfortschreibung anzumelden.

Darstellung (W/M)

Größe ha

Bezeichnung des Bereiches

Wohnbauflächen (W)

_____ ha

______________________

Mischbauflächen (M)

_____ ha

______________________

Der Gemeinderat beantragt wegen weiterer zukünftiger Planungen und zu erwartender Bedarfe die Aufnahme weiterer Flächen mit den nachfolgend genannten Darstellungen und Flächengrößen (s. Beispiele unten, Flächen und Nutzungsart bitte jeweils genau bezeichnen und verorten):

Sonderabfrage BKS zu Sonderbauflächen beantworten (Bereich IGS, Stadion, Feuerwehrgerätehaus, Grundschule)

Flächenbeispiele:

Gewerbeflächen (G)

Gemeinbedarfsflächen mit Angabe der Zweckbestimmung

Sonderbauflächen mit Angabe der Zweckbestimmung

öffentliche Grünflächen mit Angabe der Zweckbestimmung

sonstige Flächen/Darstellungen

Es erfolgte keine Beschlussfassung.

3.

Bebauungsplanung "Auf Sand - 1. Änderung"

a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen

b) Beschluss des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 24GemO (Satzungsbeschluss)

a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen

Der Gemeinderat wird auf Grundlage der Beschlüsse vom 23.11.2022 und 13.03.2023 durchgeführten Beteiligungsverfahren informiert.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 12.04.2023 beteiligt und über die erneute Offenlage des Planentwurfes unterrichtet. Es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 22.05.2023 eingeräumt.

Die erneute Offenlage des Planentwurfes erfolgte in der Zeit vom 17.04.2023 bis zum 22.05.2023. Auf die Auslegung sowie die Möglichkeit, dass Stellungnahmen vorgebracht werden können, war durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“, Ausgabe vom 07.04.2023, hingewiesen worden.

Die beteiligten Stellen sind in der Abwägungstabelle aufgeführt. In der Tabelle sind die eingegangenen Stellungnahmen inhaltlich wiedergegeben. Daneben enthält die Aufstellung Hinweise zur Berücksichtigung sowie eine Kommentierung und Abwägungsvorschläge der Verwaltung bzw. des Planungsbüros zu den einzelnen abwägungsrelevanten Anregungen.

Die Abwägungsvorschläge werden dem Rat in öffentlicher Sitzung erläutert.

Der Gemeinderat berät im Einzelnen über die Stellungnahmen. Die Ergebnisse der Abwägungen durch den Gemeinderat sind in der Abwägungstabelle festgehalten. Im Übrigen nimmt der Gemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis.

Berücksichtigung der zuvor durchgeführten Beteiligungen in der Gesamtabwägung:

Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden im Gemeinderat der Ortsgemeinde Salmtal am 23.11.2022 diskutiert und behandelt. Die Ergebnisse der Behandlung dieser Anregungen/Stellungnahmen wurden in der Entwurfsfassung des Bebauungsplanes zur erneuten Offenlage berücksichtigt.

Auf die Zusammenstellung/Synopse aus der Beschlussfassung des Gemeinderats vom 23.11.2022 wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Die dort gefassten Beschlüsse werden durch den Gemeinderat im Rahmen der jetzt durchgeführten Gesamtabwägung erneut bestätigt, soweit die Abwägungsentscheidungen zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage davon nicht abweichen. Die Zusammenfassung/Synopse aus der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 23.11.2022 hat dem Gemeinderat mit der Sitzungseinladung vorgelegen.

b) Beschluss des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 24GemO (Satzungsbeschluss)

Der Bebauungsplan „Auf Sand - 1. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 24 GemO als Satzung beschlossen, die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen sind gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 88 Landesbauordnung (LBauO) in den Bebauungsplan als Festsetzungen aufgenommen und werden ebenfalls als Satzung beschlossen.

Die Begründung zum Bebauungsplan (Teil 1 - städtebaulicher Teil, Teil 2 - Umweltbericht) wird gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

4.

Mitteilungen

Ortsbürgermeister Dennis Junk teilt dem Rat folgendes mit:

Die Arbeiten im Baugebiet „Auf Sand“ wurden begonnen. Es wurde entschieden, den anfallenden Mutterboden auf einem gemeindeeigenen Grundstück zu lagern. Im Zusammenhang mit den Erdarbeiten wird das Grundstück zwischen Baugebiet und Wall angeglichen. Überschüssige Erdmassen werden vom Bauunternehmer abgenommen.

Brücke: Das Fundament Richtung „Birkenbüsch“ ist fertig. Die weiteren Fundamente werden derzeit geschalt bzw. sind weitgehend fertiggestellt. Ab Mitte Juli soll die Brücke geliefert bzw. aufgesetzt werden. Mit der Herstellung der Zuwegungen zur Brücke wird schnellstmöglich begonnen.

Die Asphaltarbeiten im Bereich „Allenfeld“ sollen in der KW 24/25 diesen Jahres erfolgen.

5.

Verschiedenes

./.

Dennis Junk, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.