| 1. | Teilnahme an der Sonder-Bündelausschreibung Strom für die Straßenbeleuchtung 2024/25 |
Hierzu wird auf die Ausschreibungskonzeption verwiesen; die wesentlichen Eckpunkte sind:
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025. an. Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.
Das Entgelt beträgt 180 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 15 Euro. Sollte die Durchführung der Ausschreibung noch vor der Vergabebekanntmachung gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt bei vorzeitiger Stornierung des Auftrags. (Alle Beträge netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer)
Die Stromlieferung wird im offenen Verfahren (§ 15 Abs. 1 VgV) nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben. Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag für die teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Beschluss des dazu eigens eingerichteten Vergabegremiums. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Die Ausschreibung erfolgt – wie bisher – in Form einer sogenannten strukturierten Beschaffung, allerdings mit einigen Modifikationen aufgrund der Erfahrungen aus dem Krisenjahr 2022. Unverändert wird der Strompreis für das jeweilige Lieferjahr nicht zu einem Stichtag gebildet, sondern die abschließende Preisbildung erfolgt erst nach Zuschlagserteilung auf Grundlage einer Preisindizierung an einer Vielzahl von Stichtagen (rd. 45 Tage im Jahr 2023 für das Lieferjahr 2024 und rund 180 Tag im Jahr 2024 für das Lieferjahr 2025.). Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.
Für die ausgeschriebene Vertragsmenge gilt eine Mehr- und Mindermengenregelung, die gegenüber bisher deutlich enger gefasst wurde. Als Vertragsmenge (kWh) wird die Summe der prognostizierten jährlichen Abnahmemengen der einzelnen Abnahmestellen verstanden. Der vertraglich festgelegte Lieferpreis gilt für eine tatsächliche Verbrauchsmenge von 95 bis 105 % der Vertragsmenge (bisher: 80 bis 110). Unter- oder überschreitet die tatsächliche Verbrauchsmenge diese Mengenschranken, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer zu viel beschaffte Mengen am Spotmarkt verkauft und bei einer Unterdeckung die fehlenden Mengen am Spotmarkt nachbeschafft.
Es werden wieder mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet, nach Bedarf erfolgt eine Zuschlags- oder Loslimitierung. Hierüber wird abschließend nach Eingang aller Aufträge entschieden.
Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
| 1. | Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Gemeinde* ab 01.01.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Gemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Gemeinde vorzunehmen. |
| 4. | Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Gemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
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| 2. | Gewässerzugang und Böschungssicherung unterhalb des Kletterturmes |
Ortsbürgermeister Junk schlägt vor im Rahmen der derzeitigen Baumaßnahmen für die Herstellung der Fußgängerbrücke über die Salm unterhalb des Kletterturmes einen bereits von einigen Jahren angedachten Gewässerzugang in Ausgestaltung einer Böschungssicherung umzusetzen. Entlang des Wirtschaftsweges soll an einem geeigneten Standort mit quaderförmigen Steinblöcken die Böschung so aufgebaut werden, dass der Zugang zum Gewässer analog beispielsweise der Ausführung am renaturierten Schorbach in der Ortslage Dreis möglich ist. Durch die örtlich vorhandenen Baufahrzeuge könnte die kleine Maßnahme kostengünstig umgesetzt werden. Auf Anfrage hat die SGD-Nord keine grundsätzlichen Bedenken gegen das geplante Vorhaben geäußert. Für die wasser- und naturschutzrechtliche Zulassung müsste allerdings ein Gestaltungsplan mit einem Regelquerschnitt vorgelegt werden. Diese Unterlagen könnten durch das mit der Planung für die Fußgängerbrücke beauftragte Ing. Büro Reihsner erstellt werden.
Nach Beratung unterstützt der Gemeinderat das vorgetragene Vorhaben. Das Projekt soll, wie vorgeschlagen, aus Kostengründen im Rahmen der derzeitigen Baumaßnahmen für die Herstellung der Fußgängerbrücke umgesetzt werden. Der Ortsbürgermeister wird im Benehmen mit den Beigeordneten und Beteiligung der Ratsmitglieder Bernd Gansen sowie Udo Messerig ermächtigt, erforderliche Planungs- sowie Bauleistungen zu vergeben. Das Projekt wird auf einen Kostenaufwand von 25.000,00 Euro begrenzt. Für die Vergabe der Bauleistungen sind zur Beachtung des Vergaberechtes 3 Vergleichsangebote anzufordern.
| 3. | Ausbau von Wirtschaftswegen a) Grundsatzbeschluss b) Beantragung von Fördermitteln c) Ermächtigung zur Vergabe des Planungsauftrages zur Beauftragung der Entwurfsplanung für die Vorlage des Förderantrages |
a) Grundsatzbeschluss
Ortsbürgermeister Junk informiert den Gemeinderat über die Empfehlung der Jagdgenossenschaft zum Ausbau mehrerer schadhafter Wirtschaftswege im Bereich der Gemarkungen Dörbach und Salmrohr. Bereits im vergangenen Jahr hat ein Ortstermin mit dem DLR Mosel und der Landwirtschaftskammer zur Überprüfung der Förderfähigkeit der einzelnen Wirtschaftswegeerneuerungen stattgefunden. Entsprechend der Übersichtskarte wurden insgesamt 8 Wirtschaftswegeabschnitte begutachtet.
Gemäß dem Protokoll kann im Rahmen des Förderprogrammes für den ländlichen Wegebau, vorbehaltlich der Vorlage des konkreten Förderantrages, grundsätzlich eine Förderung in Aussicht gestellt werden. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 55 % der förderfähigen Kosten. Da die Ortsgemeinde im LEADER-Gebiet liegt, kann bei einem positiven Beschluss der LAG evtl. zusätzlich eine Erhöhung des Fördersatzes um 10 % auf 65 % erfolgen.
Aufgrund der Anzahl der Wirtschaftswege könnte die Erneuerung in zwei Paketen umgesetzt werden. Demnach würden sich die Pakete der auszubauenden Wirtschaftswege wie nachfolgend dargestellt ergeben. Die Streckenabschnitte im Paket 1 sind im Übersichtsplan farblich in gelb dargestellt, die aus Paket 2 in roter Farbe.
1. Paket
2. Paket
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat für die im Paket 1 aufgeführten Wirtschaftswege eine Förderung zur Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Maßnahmenbereiches „Ländlicher Wegebau“ zu beantragen
Die Gesamtstrecke beläuft sich auf ca. 2,3 km.
Da für einen förderfähigen Ausbau eine Wirtschaftswegebreite von mind. 3,50 m notwendig ist, wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, sofern erforderlich den Grunderwerb bzw. die notwendigen Voraussetzungen zum Erhalt des Baurechts mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu verhandeln.
b) Beantragung von Fördermitteln
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat zur Mitfinanzierung der entstehenden Ausbaukosten für den geplanten Ausbau der unter a) genannten Wirtschaftswege des Paket 1 einen Förderantrag vorzulegen.
Für den entstehenden Honorarkostenaufwand im Jahr 2023 stimmt der Gemeinderat einer außerplanmäßigen Ausgabe zu.
Weitere Haushaltsmittel zur Finanzierung der geplanten Baumaßnahmen werden im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung gestellt.
c) Ermächtigung zur Vergabe des Planungsauftrages zur Beauftragung der Entwurfsplanung für die Vorlage des Förderantrages
Für die Beantragung der Fördermittel muss eine konkrete Entwurfsplanung erstellt werden. Mit
der Erstellung der Entwurfsplanung wäre ein externes Fachbüro zu beauftragen.
Nach Beratung wird der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt
den Planungsauftrag für den Ausbau der unter a) beschlossenen Wirtschaftswege im Paket 1 unter Berücksichtigung der förderrechtlichen Vorgaben und des Vergaberechtes zu erteilen.
| 4. | Grundsatzbeschluss zur weiteren Vorgehensweise mit Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen |
Aufgrund der geänderten Gesetzeslage ergeben sich in der Ortsgemeinde Salmtal mögliche Privilegierungsflächen für Photovoltaik-Freiflächen-Anlage in einer Größenordnung von ca. 300 ha. Die Ortsgemeinde hat bei diesen Flächen keine Steuerungsmöglichkeiten mehr. Sie wird an dem Verfahren bzw. der konkreten Realisierung voraussichtlich nicht beteiligt. Auch wenn sicherlich - realistisch betrachtet - diese 300 ha tatsächlich nicht alle realisiert werden können, so übersteigt die Größenordnung das, was die Ortsgemeinde aktuell verkraften kann. Die Ortsgemeinde wird in Zukunft weitere Flächen für Gewerbe- und Bauflächen benötigen. Darüber hinaus soll es auch für die Landwirtschaft im Ort und in der Wittlicher Senke noch eine Möglichkeit geben, diese auch in Zukunft noch zu betreiben.
Der Gemeinderat beschließt daher bis auf Weiteres keine weiteren Freiflächen-Anlagen außerhalb der Privilegierungsflächen zuzulassen. Somit haben alle Eigentürmer und mögliche Investoren für ihre Überlegungen Klarheit und die Gemeinde in der weiteren Vorgehensweise eine eindeutige Linie.
| 5. | Herstellung eines Verbindungsweges mit Fußgängerbrücke vom Ortsteil Salmrohr zum neuen Bahnhof bzw. Gewerbegebiet Dörbach a) Erläuterung und Beschlussfassung zu den bereits angefallenen Mehrkosten b) Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich möglicher weiterer Mehrkosten |
a) Erläuterung und Beschlussfassung zu den bereits angefallenen Mehrkosten
In seiner Sitzung am 26.04.2023 wurde der Gemeinderat vom Vorsitzenden über die aktuelle Kostenberechnung des Ingenieurbüros Reihsner PartG mbB vom 18.04.2023 informiert. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 1.109.572,25 €. Demnach entstehen gegenüber der ursprünglichen Kostenberechnung in Höhe von 982.840,51 €, basierend auf Grundlage der geprüften Submissionsergebnisse bzw. Angebotssummen, Mehrkosten in Höhe von 126.731,74 €.
Die aktuelle Kostenberechnung und die damit verbundenen Mehrkosten wurden vom Gemeinderat nicht anerkannt. Die erbrachten Leistungen der bereits durchgeführten Maßnahmen wurden zwar grundsätzlich anerkannt, allerdings sollten die entstandenen Kosten für diese Leistungen für die heutige Sitzung detailliert dargestellt und vom Ingenieurbüro Reihsner PartG mbB erläutert werden, um so festzustellen, woraus die Mehrkosten entstanden sind und ob es sich tatsächlich auch um Mehrkosten handelt.
Dem Gemeinderat wird nunmehr die überarbeitete Kostenberechnung durch Vertreter des mit der Planung beauftragten Ingenieurbüro Reihsner PartG mbB im Detail vorgetragen und erläutert.
Nach Beratung erkennt der Gemeinderat die erbrachten Leistungen der bereits durchgeführten Maßnahmen und die damit entstandenen sowie teilweise noch zu verhandelnden Mehrkosten an.
Für die fehlenden Haushaltsmittel der bereits angefallenen Mehrkosten gemäß der aktuellen Kostenberechnung beschließt der Gemeinderat überplanmäßige Ausgaben in erforderlicher Höhe. Die Finanzierung ist evtl. über einen Nachtragshaushaltsplan sicherzustellen.
b) Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich möglicher weiterer Mehrkosten
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Ingenieurbüro Reihsner PartG mbB über mögliche weitere Mehrkosten zur Kenntnis. In der Sitzung am 26.04.2023 wurden der Ortsbürgermeister, die Beigeordneten sowie die Ratsmitglieder Bernd Gansen und Udo Messerig ermächtigt, die anstehenden Maßnahmen zu betreuen. Des Weiteren wird der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten sowie den Ratsmitgliedern Bernd Gansen und Udo Messerig ermächtigt, im Rahmen der in der Sitzung kommunizierten Verfahrensweise und dargestellten Kostenrahmen Entscheidungen (inkl. geschätzter Mehrkosten) zu treffen.
Ergänzend soll geprüft werden, inwieweit ggfs. die DB Bahn an den Kosten für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entwässerung im Bereich des Bahndammes beteiligt werden kann.
| 6. | Mitteilungen |
Ortsbürgermeister Junk informiert über die am 14.06.2023 anstehende Fahrt der Senioren. Es haben sich 82 Teilnehmer angemeldet. Die Ortsgemeinde trägt die Kosten für die Busfahrt und beteiligt sich am Frühstück. In Mainz wird der Ortsbürgermeister die Senioren bei ihrem Aufenthalt begleiten.
| 7. | Verschiedenes |
Auf Nachfrage aus der Ratsmitte werden folgende Angelegenheiten angesprochen:
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.