In letzter Zeit wird vermehrt festgestellt, dass Bäume, Hecken, Sträucher oder auch Wiesen von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer behindert werden. Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken die Sicht stark eingeschränkt wird oder Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamenschilder von Bewuchs verdeckt werden. Des Weiteren stellt die Einengung der Gehwege durch überwachsene Gehölze für die Fußgänger nicht nur eine Erschwernis dar, sondern auch eine Gefährdung.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Verkehrssicherung nicht nur Sache der Ortsgemeinde ist, sondern dass auch die Besitzer der Grundstücke – ob bebaut oder unbebaut – entlang der Straßen für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich sind. Die Abbildung verdeutlicht die notwendige lichte Höhe. Auf Geh- und Radwegen beträgt diese mindestens 2,50 m und auf der Fahrbahn 4,50 m. Äste sind bis zu dieser Höhe zurückzuschneiden und auch sonst darf in dieses Lichtraumprofil kein Bewuchs hineinwachsen.
Wir bitten alle Grundstücksbesitzer, ihre Bäume, Hecken, Sträucher und Wiesen zu prüfen und erforderlichenfalls so weit zurückzuschneiden, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird. Vielen Dank.