Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist bei Tod, Verzicht, Verlust der Wahlberechtigung oder Wählbarkeit eines Gewählten (hier: Herr Christoph Thieltges) als Ersatzperson der nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.
Als Bewerber/in mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerbern/innen der Wählergruppe Schmitz, wurde
Frau Elisabeth Thieltges, St. Martin-Straße 5, 54518 Dreis
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Dreis einberufen.
Frau Thieltges hat das Mandat angenommen.