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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat Dreis (gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung – KWO)

Gemäß § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist bei Tod, Verzicht, Verlust der Wahlberechtigung oder Wählbarkeit eines Gewählten (hier: Herr Christoph Thieltges) als Ersatzperson der nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit der höchsten Stimmzahl in den Ortsgemeinderat einzuberufen.

Als Bewerber/in mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerbern/innen der Wählergruppe Schmitz, wurde

Frau Elisabeth Thieltges, St. Martin-Straße 5, 54518 Dreis

als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Dreis einberufen.

Frau Thieltges hat das Mandat angenommen.

54518 Dreis, den 16.07.2024
Ortsgemeinde Dreis
gez.
Christoph Thieltges
Ortsbürgermeister