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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Sitzung des Gemeinderates Landscheid am 24.11.2022

1.Einwohnerfragestunde

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2.Forstwirtschaftsplan 2023

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Forstwirtschaftsplan 2023 wie vorgetragen.

3. Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage entlang der A 60, Gemarkung Landscheid, Flur 20, Flurstücke 42, 44 und 45

- Grundsatzbeschluss

Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 15.09.2022 seitens des Investors zur beabsichtigten Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage entlang der A 60, Gemarkung Landscheid, Flur 20, Flurstücke 22, 44 und 45 informiert. Das Vorhaben entspricht dem Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land.

Vorliegend ist Planrecht über eine Bauleitplanung zu schaffen (Aufstellung Bebauungsplan durch die Ortsgemeinde und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde). Der Bauleitplanung vorgeschaltet ist eine vereinfachte raumordnerische Prüfung (VRP) erforderlich. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als ausführende Stelle der VRP verlangt zur Durchführung dieses Verfahrens zumindest einen Grundsatzbeschluss des zuständigen Trägers der Bebauungsplanung.

Beschlussvorschlag für den Fall, dass der Gemeinderat das Vorhaben fördern möchte:

Der Gemeinderat nimmt die erhaltenen Informationen zur Kenntnis und stimmt der Durchführung einer VRP vorsorglich zu. Entscheidungen im formellen Planaufstellungsverfahren wird der Gemeinderat nach Vorliegen des Ergebnisses der VRP treffen.

Seitens der Antragsteller sind alle zur Realisierung des Vorhabens erforderlichen Aufwendungen unmittelbar zu übernehmen. Insbesondere zur Regelung der Kostenübernahme ist zwischen den Trägern der Bauleitplanung und dem Investor eine städtebauliche Vereinbarung zu treffen.

Der Gemeinderat stimmt dem Beschluss nicht zu.

4. Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, Gemarkung Landscheid, Flur 22, Flurstücke 50 und 51, Distrikt "Auf der Stuf"

- Grundsatzbeschluss

Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 15.09.2022 seitens des Investors zur beabsichtigten Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, Gemarkung Landscheid, Flur 22, Flurstücke 50 und 51, Distrikt „Auf der Stuf“ informiert. Aktuell ist aufgrund der vorliegenden Informationen nicht abschließend prüfbar, ob das Vorhaben dem Steuerungsrahmen für Photovoltaikfreiflächenanlagen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land entspricht. Dieser stellt die Flächen teilweise als Landwirtschaftliche Flächen mit einer Ertragszahl > 40 und teilweise als Vorranggebiet Rohstoffabbau (Übertage) nach ROP Entwurf 2014 dar.

Eine Vereinbarkeit des Steuerungsrahmens vorausgesetzt, ist vorliegend Planrecht über Bauleitplanung zu schaffen (Aufstellung Bebauungsplan durch die Ortsgemeinde und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde). Der Bauleitplanung vorgeschaltet ist eine vereinfachte raumordnerische Prüfung (VRP) erforderlich. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als ausführende Stelle der VRP verlangt zur Durchführung dieses Verfahrens zumindest einen Grundsatzbeschluss des zuständigen Trägers der Bebauungsplanung.

Beschlussvorschlag für den Fall, dass der Gemeinderat das Vorhaben fördern möchte:

Der Gemeinderat nimmt die erhaltenen Informationen zur Kenntnis und stimmt der Durchführung einer VRP unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit dem Steuerungsrahmen für Photovoltaikfreiflächenanlagen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vorsorglich zu. Entscheidungen im formellen Planaufstellungsverfahren wird der Gemeinderat nach Vorliegen des Ergebnisses der VRP treffen.

Seitens der Antragsteller sind alle zur Realisierung des Vorhabens erforderlichen Aufwendungen unmittelbar zu übernehmen. Insbesondere zu Regelung der Kostenübernahme ist zwischen den Trägern der Bauleitplanung und dem Investor eine städtebauliche Vereinbarung zu treffen.

Der Gemeinderat stimmt dem Beschluss nicht zu.

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Auftragsvergabe gem. Vergabevorschlag des Ingenieurbüro Stra-tec, Wittlich an die mindestfordernde Firma SBT, Trier mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 3.993,34 Euro zu.

Die 1. Beigeordnete wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

Da die Maßnahme im Maßnahmenplan zum Wiederaufbaufond des Landes Rheinland-Pfalz enthalten ist, soll der entstehende Kostenaufwand hierüber finanziert werden.

6.Neubau einer Fußgängerbrücke über den Kailbach in der Gemarkung Niederkail

- Auftragsvergabe Baugrunduntersuchung

Zum Neubau einer Fußgängerbrücke über den Kailbach auf der Gemarkung Niederkail werden im Vorfeld der geplanten Maßnahme Baugrunduntersuchungen erforderlich.

Aus diesem Grunde hat das mit der Planung und Bauleitung beauftragte Ing.-Büro Stra-tec, Wittlich im Rahmen einer Preisanfrage Vergleichsangebote von 3 Firmen eingeholt.

Die Übersicht ist dem als nichtöffentliche Anlage zu TOP 6 beigefügten Vergabevorschlag des IB Stra-tec vom 22.09.2022 zu entnehmen.

Mindestbieter ist demnach die Fa. SBT aus Trier mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 3.993,34 Euro.

Gemäß dem fachtechnischen Vergabevorschlag empfiehlt das Ing.-Büro die Vergabe an die Fa. SBT.

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Auftragsvergabe gem. Vergabevorschlag des Ingenieurbüro Stra-tec, Wittlich an die mindestfordernde Firma SBT, Trier mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 3.993,34 Euro zu.

Die 1. Beigeordnete wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

Da die Maßnahme im Maßnahmenplan zum Wiederaufbaufond des Landes Rheinland-Pfalz enthalten ist, soll der entstehende Kostenaufwand hierüber finanziert werden.

7. Nahwärmeanschluss Alte Schule Burg

Im Rahmen des Nahwärmenetzausbaus soll das Gemeindehaus in Burg an das Netz des ortsansässigen Nahwärmenetzbetreibers zu den im Vertrag genannten Konditionen (siehe Anlage) angeschlossen werden.

Die Ortsgemeinde spart durch den Anschluss rd. 100 € jährlich, als auch die zukünftige Investition in eine neue Heizungsanlage und leistet somit einen wesentlichen Betreib zum Klimaschutz. Durch die Nahwärmeversorgung der alten Schule können CO2 Folgekosten für die Allgemeinheit von rd. 750 € jährlich eingespart werden.

Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt alle bestehenden Verträge mit dem aktuellen Gaslieferanten zum nächst möglichen Zeitpunkt zu kündigen. Außerdem soll ein Förderantrag vor Maßnahmenbeginn beim BAFA für die Umrüstung gestellt werden.

Der Gemeinderat beschließt das Gemeindehaus Burg zu den im Vertrag genannten Konditionen an das Nahwärmenetz des lokalen Betreibers anzuschließen. Die 1. Beigeordnete Frau Illigen wird dazu ermächtigt den Wärmeliefervertrag zu unterzeichnen.

8. Mitteilungen

Die Vorsitzende teilt mit, dass in der Kita eine Überprüfung der Unfallkasse stattgefunden hat. Es wurden einige Mängel aufgezeigt. Eine fehlende Absturzsicherung im Bereich eines Treppenaufganges ist bereits hergestellt worden. Verbleibende kleinere Mängel können voraussichtlich in Eigenleistung durch den Gemeindearbeiter behoben werden.

9. Verschiedenes

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Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.