Top 1: Einwohnerfragestunde
Keine
Top 2: Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2025
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken
b) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushalts- und dem Stellenplan für das Jahr 2025
Beschluss:
| a) | In der Zeit der Offenlage der Haushaltssatzung mit -plan wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen. Eine Beschlussfassung über diesen Punkt ist daher entbehrlich. |
| b) | Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2025 nebst Anlagen wie vorgetragen. |
Top 3: Forstwirtschaftsplan 2025
Der Forstrevierleiter Mario Sprünker stellt den Forstwirtschaftsplan 2025 vor.
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Forstwirtschaftsplan wie vorgetragen.
Top 4: Annahme von Spenden
Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung/-en:
| 1. | Geldspende von zwei Personen, die namentlich nicht genannt werden möchten, in Höhe von 2.000,00 € anteilig die KITA und Spielplatz. |
| 2. | Geldspende von Bernd Rehm in Höhe von 100,00 € für die Bauhofhelfer der Ortsgemeinde Plein. |
| 3. | Geldspende von Bernd Rehm in Höhe von 100,00 € für die Helfer*innen des Mittagstisches und der Senioren der Ortsgemeinde Plein |
Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.
Top 5: Stellungnahme der Ortsgemeinde zur 2. öffentlichen Anhörung für die Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsplanes Region Trier
Die Ratsmitglieder werden über die Mitteilung der Planungsgemeinschaft Region Trier zur zweiten öffentlichen Anhörung für die Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsplanes der Region Trier informiert.
Die Auslegungsfrist erstreckt sich auf den Zeitraum vom 26.11.-23.12.2024. Stellungnahmen und Anregungen müssen der Planungsgemeinschaft bis zum 06.01.2025 vorgelegt werden. Anregungen und Hinweise können nur zu den gegenüber dem Planungsentwurf geänderten und ergänzten Planteilen sowie zu bei den Beteiligten nach der ersten öffentlichen Anhörung aus dem Jahre 2014 zwischenzeitlich eingetretenen neuen, unmittelbar planwirksamen förmlichen oder begründet faktischen Tatbeständen vorgetragen werden.
Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister wurden in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 27.11.2024 über den Sachverhalt informiert und darauf hingewiesen, dass entsprechende Stellungnahmen der Gemeinden über die Verwaltung einzureichen und gebündelt weiterzuleiten sind.
Die Ortsgemeinde hatte mit Beschluss vom 09.04.2014 Einwendungen gegen die im Entwurf vom Januar 2014 zusätzlich zugewiesene Funktion „L“ (Landwirtschaft) vorgetragen und diese Zuweisung abgelehnt.
Dieser Beschluss liegt auf Nachfrage bei der Planungsgemeinschaft aus der 1. öffentlichen Anhörung noch nicht vor.
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat zur 2. öffentlichen Anhörung vollinhaltlich auf den Beschluss von 09.04.2014 zu verweisen und beauftragt die Verwaltung diese in die Stellungnahme der Verbandsgemeinde Wittlich-Land mit aufzunehmen.
Der Gemeinderat hatte sich am 09.04.2014 gegen den Raumordnungsplan ausgesprochen, weil sie darin keine Notwendigkeit gesehen hat. Diesen Beschluss hält der Gemeinderat aufrecht.
Top 6: Mitteilungen
Herr Ortsbürgermeister Rehm teilte dem Gemeinderat folgende Punkte mit:
|
| Bei der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung wurden folgende Themen besprochen: | |
| - | Die Versicherungen werden insgesamt teurer und es wurde ein Selbstkostenanteil von 2.500 € eingeführt. Ein Wechsel wird nach Einholung von Vergleichsangeboten im nächsten Jahr angestrebt. | |
| - | Die Kollegen*innen der Verbandsgemeindeverwaltung nehmen Homeoffice in Anspruch, Herr Bürgermeister Follmann informierte über die Wahrnehmung der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister. | |
| - | Das Hauptveröffentlichungsmedium der Verbandsgemeindeverwaltung ist das Amtsblatt. Eine Möglichkeit der Umstellung in digitaler Form besteht. Wird diese Form bevorzugt muss eine Änderung der Satzung erfolgen. | |
| Der Gemeinderat Plein behält das Amtsblatt als Mitteilungsmedium bei und es soll auch wegen der Komplexität keine digitale Sitzungsteilnahme erfolgen. Somit ist keine Änderung der Hauptsatzung erforderlich. | ||
| - | Für die Bundestagswahlen am 23.02.2025 werden 5- 9 Wahlhelfer benötigt, diese sollen sich bitte melden. | |
| - | Bei einer Veranstaltungsveröffentlichung im Amtsblatt soll nicht mehr jede Gemeinde die Veranstaltung in seiner Rubrik veröffentlichen, eine Veröffentlichung mit einem Verweis auf die teilnehmenden Gemeinden würde ausreichen. | |
| - | Es erfolgt im kommenden Jahr eine neue Bündelausschreibung für Strom. | |
| - | Das Landesrecht hat eine Vereinfachung der Änderung ermöglicht, wenn Änderungsvorschläge vorhanden sind, können diese eingereicht werden. | |
Top 7: Verschiedenes
Der Gemeinderat beriet sich gemeinsam zu dem Thema „Dorf WhatsApp“
| Es gibt 4 Möglichkeiten | |
| 1. | WhatsApp Gruppe |
| 2. | WhatsApp Community Gruppe |
| 3. | WhatsApp Broad Cast (max. 256 Teilnehmer) |
| = Alle 3 Möglichkeiten sind aufgrund des Datenschutzes nicht möglich, weil jeder jedem seine Nummer sehen würde. | |
Die 4. Möglichkeit ist ein WhatsApp Kanal der von 2-3 Admins betreut werden kann.
Die Beitragsteilung bleibt Anonym und nur die Admins können die selbst bekannten Telefonnummern der Bürger sehen.
| - | Die Reaktionen werden auf den Standard eingeschränkt. |
| - | Die Kommentier-Funktion wird deaktiviert. |
| - | Lediglich Emojis können als Antwort verwendet werden. |
| - | Nach 30 Tagen wird der Chatverlauf gelöscht. |
| - | Vereine können über den Admin Beiträge teilen. |
| - | Name des Kanales „Ortsgemeinde Plein“. |
Der Gemeinderat hat sich einvernehmlich für die 4. Möglichkeit ausgesprochen. Sie wurde noch in der Ratssitzung frei geschaltet.
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.