zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen, Verkehrsflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, Grünflächen, Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft
(Industriepark Region Trier)
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
3. Hinweise zum Planvorentwurf und zum Verfahren
1. Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Sitzung am 20.07.2022, TOP 13 b), beschlossen, den Flächennutzungsplan Wittlich-Land 2006 für Flächen der Gemarkung Hetzerath, Flur 24 u. a. zur Darstellung von Gewerbeflächen fortzuschreiben (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht (Auszug):
„Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, das Verfahren zur 30. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der 10. Änderung des Bebauungsplanes Industriepark Region Trier zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen einzuleiten …“
Das Plangebiet (Änderungsbereich) hat eine Gesamtgröße von ca. 13,54 ha und befindet sich südwestlich der Ortslage Hetzerath zwischen der L 141 und der BAB A1/A48.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung erfolgt durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Zeit vom 08.08.2022 bis zum 09.09.2022.
Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten und können dort eingesehen werden. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / VG Wittlich-Land - 30. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes.
Ebenfalls können die Planunterlagen während der Beteiligungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 302 eingesehen werden.
Während der Einsichtnahme können Stellungnahmen zu der Planung bei der oben genannten Stelle schriftlich eingereicht (z.B. durch Brief, Fax 06571/107155 oder per E-Mail an: guenter.reis@vg-wittlich-land.de) bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.
Bei Fragen zu der Planung oder bei gewünschter Einsichtnahme in die Planunterlagen im Verwaltungsgebäude wenden Sie sich bitte an
Herrn Günter Reis, Tel.: 06571/107-359, Zimmer Nr. 302 oder
Frau Melanie Kiemes, Tel.: 06571/107-315, Zimmer-Nr. 302
Zur Gewährleistung der Hygienevorschriften wird um vorherige telefonische Absprache bei den vg. Ansprechpartnern gebeten.
3. Hinweise zum Planvorentwurf und zum Verfahren
In seiner Ratssitzung am 20.07.2022 hat der Verbandsgemeinderat einen Vorentwurf der 30. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 beschlossen.
Der Vorentwurf beinhaltet die Anpassung/Änderung folgender Darstellungen:
| Nutzung | 30. EFS FNP | 15. EFS FNP | 19.EFS FNP | Differenz (ha) |
| Gewerbliche Bauflächen | 54.270 m² | --- | 18.700 m² | + 35.570 m² |
| Verkehrsflächen | 25.410 m² | 9.730 m² | 9.180 m² | + 6.500 m² |
| Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung | --- | --- | 1.380 m² | - 1.380 m² |
| Versorgung | 130 m² | 760 m² | --- | - 630 m² |
| Grünflächen | 44.040 m² | 32.500 m² | 21.110 m² | - 9.570 m² |
| Wasserwirtschaft | 4.220 m² | --- | --- | + 4.220 m² |
| Wasserflächen | 7.330 m² | 1.500 m² | 2.780 m² | + 3.050 m² |
| Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landwirtschaft | --- | 37.760 m² | --- | - 37.760 m² |
| Summe | 135.400 m² | 82.250 m² | 53.150 m² | 0 m² |
Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren des Zweckverbandes Industriepark Region Trier „10. Änderung Bebauungsplan Industriepark Region Trier“ durchgeführt (Parallelverfahren).