1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
2. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
3. Hinweise zum Verfahren
1. Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Sitzung am 08.09.2021, TOP 7 b), beschlossen, den Flächennutzungsplan Wittlich-Land 2006 für Flächen der Gemarkung Binsfeld, Flur 2, zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Recycling“ fortzuschreiben (Planaufstellungsbeschluss). Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit förmlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht (Auszug):
„Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, das Verfahren zur 29. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung „Aufm Scheid unter dem untersten Wacholderbusch - 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Binsfeld zur Darstellung von Sonderbauflächen „Recycling“, wie von der Ortsgemeinde Binsfeld am 26.04.2021 beantragt, einzuleiten und den Änderungsbereich entsprechend dem der Niederschrift beigefügten Lageplan (vgl. TOP c) abzugrenzen…“
Das Plangebiet (Änderungsbereich) hat eine Gesamtgröße von ca. 4,24 ha und befindet sich östlich der Ortslage Binsfeld und umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Binsfeld
Flur 2, Parzellen 3112/63, 3112/19, 3112/12, 3016 tlw., 3015/1 tlw., 3014/1 tlw., 3012/1 tlw., 3005/5 tlw., 2980/11 tlw., 2979/4, 2978/5, 2977/4, 2977/3, 2952/14 tlw., 2952/9.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Ratssitzung am 08.09.2021 den Entwurf der 29. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 für die Offenlage gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf der 29. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes besteht aus:
| 1. | einer Planzeichnung mit Darstellung der derzeitigen und der im Zuge der Fortschreibung geplanten Flächennutzungsplandarstellungen und |
| 2. | einer Begründung mit Darlegung der umweltrelevanten Auswirkungen |
Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden in der Zeit von
Montag, den 8. August 2022
bis einschließlich Freitag, den 9. September 2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 302 während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Nach telefonischer Vereinbarung (Herr Reis, Tel.: 06571/107-359 oder Frau Kiemes, Tel.: 06571/107-315) kann der Planentwurf auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der oben genannten Stelle schriftlich eingereicht (z.B. durch Brief, Fax 06571/107155 oder per E-Mail an: guenter.reis@vg-wittlich-land.de) bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.
Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden außerdem auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / Ortsgemeinde Binsfeld - „Aufm Scheid unter dem untersten Wacholderbusch - 1. Änderung“.
Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.de eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht innerhalb der Offenlagefrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Wittlich-Land deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Ebenfalls wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
3. Hinweise zum Verfahren
Da die Voraussetzungen des § 13 BauGB vorliegen, wird die 29. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Damit gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Das vorgenannte Verfahren zur 29. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Binsfeld zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Aufm Scheid unter dem untersten Wacholderbusch - 1. Änderung“ durchgeführt (Parallelverfahren).
Auf die besondere Veröffentlichung zur Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Binsfeld in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Ortsgemeinde Binsfeld wird hingewiesen.