1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Hinweise zum Verfahren
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Binsfeld hat in seiner Ratssitzung am 04.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Aufm Scheid unter dem untersten Wacholderbusch - 1. Änderung“ für die Offenlage gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen
Der Entwurf des Bebauungsplanes besteht aus:
| 1. | einer Planzeichnung mit Textfestsetzungen und |
| 2. | einer Begründung |
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| Teil 1 - städtebaulicher Teil und |
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| Teil 2 - Umweltbericht |
Zu der Planung wurde folgender sonstiger Planungsbeitrag erstellt:
• Entwässerungstechnischer Begleitplan
des Ingenieurbüros Stratec, Wittlich vom 22.06.2022
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:
Umweltbericht (högner landschaftsarchitektur, Minheim; Mai 2022), als Teil II der Begründung zum Bebauungsplan, mit Informationen zu folgenden Themen:
| • | Besondere Umweltrisiken / Störfälle |
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| Es sind keine besonderen Umweltrisiken oder Störfälle zu erwarten. |
| • | Umweltrelevante internationale und nationale Schutzgebiete und -objekte |
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| keine Betroffenheit |
| • | Schutzgüter: Mensch/Gesundheit, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Pflanzen- und Tierwelt, Landschaft/Erholung/Fremdenverkehr, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern |
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| Auswirkungen auf menschliche Gesundheit durch zusätzlichen Gewerbelärm sind mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten. Die schalltechnischen Nachweise sind im Rahmen des immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu erbringen. |
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| Keine Betroffenheit der Schutzgüter, die über den gem. rechtskräftigen B-Plan "Aufm Scheid unter dem untersten Wacholderbusch" zulässigen Umfang hinausgehen. |
| • | Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen und zum Monitoring |
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| Eine externe Ausgleichsmaßnahme (E 1) wird in Lage, Art und Umfang geändert. |
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| Alle sonstigen im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten arten- und naturschutzfachlichen Maßnahmen bleiben unverändert. |
Entwässerungstechnischer Begleitplan (Stratec, Wittlich)
| - | Es gibt keine Änderungen zur bestehenden Entwässerung des Oberflächenwassers. |
Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:
| 1. | Schreiben Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP - Dir. Landesarchäologie vom 30.06.2021: |
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| Es sind keine archäologischen Fundstellen bekannt. |
| 2. | Schreiben der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Untere Naturschutzbehörde vom 19.07.2021 mit Hinweisen zur Erstellung eines gesonderten Umweltberichtes mit detaillierter Eingriffsermittlung, der Einbuchung der Kompensationsmaßnahmen ins KSP bzw. der Meldung von Geofachdaten und der rechtlichen Sicherung der Kompensationsmaßnahmen. |
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| Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das geplante Vorhaben, besondere Umweltinformationen wurden nicht mitgeteilt. |
| 3. | Schreiben des Landesbetrieb Mobilität Trier vom 31.07.2017 mit Hinweisen zu Immissionsschutz gegen Verkehrslärm |
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| Im Rahmen des Bebauungsplanes wird es aufgrund der geplanten Nutzungen zu keinen gesundheitsschädlichen Auswirkungen durch Verkehrslärm kommen. |
| 4. | Schreiben der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 10.06.2021: |
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| Es sind keine Altablagerungen, Rüstungsstandorte, militärische Altstandorte oder gewerbliche-industrielle Altstandorte im Bodenschutzkataster registriert. |
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| Es ist kein Wasserschutzgebiet betroffen. |
| 5. | Schreiben der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 14.06.2021: |
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| Die konkrete Prüfung der immissionsrechtlichen Bestimmungen muss im nachfolgenden Genehmigungsverfahren erfolgen. |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge des Verfahrens eine bereits festgelegte externe Ausgleichsmaßnahme verlagert wird und zwar auf die Grundstücke Gemarkung Binsfeld, Flur 2, Flurstücke 1976/1, 1979, 1992/1 und 2039/1 im Flächenumfang von 5.500 m².
Die neue Lage der zu verlagernden Ausgleichsfläche ist aus dem besonders abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich (E1 neu).
Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit von
Montag, den 8. August 2022 bis einschließlich Freitag, den 9. September 2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich, Zimmer 302 während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Nach telefonischer Vereinbarung (Herr Reis, Tel.: 06571/107-359 oder Frau Kiemes, Tel.: 06571/107-315) kann der Planentwurf auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung bei der oben genannten Stelle schriftlich eingereicht (z.B. durch Brief, Fax 06571/107155 oder per E-Mail an: guenter.reis@vg-wittlich-land.de) bzw. dort zu Protokoll erklärt werden.
Die Planunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden außerdem auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten. Den Link zu den Beteiligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung / Ortsgemeinde Binsfeld - „Aufm Scheid unter dem untersten Wacholderbusch - 1. Änderung“.
Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.de eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht innerhalb der Offenlagefrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ortsgemeinde Binsfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
2. Hinweise zum Verfahren
Das vorgenannte Bebauungsplanverfahren wird entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Verfahren zur 29. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006 durchgeführt (Parallelverfahren).
Auf die besondere Veröffentlichung zur 29. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Verbandsgemeinde wird hingewiesen.