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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Sitzung des Gemeinderates Dreis

vom 18.07.2022

1. Einwohnerfragestunde

Die anwesenden Zuhörer*innen stellten keine Fragen.

2. Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich "Im Schwertfeld"

a) Information

b) Beschluss zur weiteren Vorgehensweise

a) Information

Der Gemeinderat wird seitens der Planerin Margit Högner über die erforderliche Ausnahmegenehmigung für den Verlust der geschützten Gründländer nach § 15 LNatschG talseits der L 50 im Bebauungsplangebiet „Im Schwertfeld“ und die in diesem Zusammenhang geprüften möglichen Ersatzflächen informiert.

Desweiteren wird der Rat vom Vorsitzenden zum Sachstand der darauf basierenden Grunderwerbsverhandlungen informiert.

b) Beschluss zur weiteren Vorgehensweise

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, alle vorgestellten Flächen in Betracht zu ziehen. Die Flächen „Im Floß“ sollen dabei die niedrigste Priorität Inne haben. Nun sollen Gespräche mit möglichen Bewirtschaftern stattfinden. Die endgültige Entscheidung darüber, welche Flächen tatsächlich in Betracht kommen, wird im weiteren Bebauungsplanverfahren getroffen.

3. Erlass einer Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung von Bauvorhaben im Bereich „Am Weinberg“ ist es zu unterschiedlichen Einschätzungen zum Beginn des bauplanungsrechtlichen Außenbereiches (§ 35 BauGB) zwischen der Gemeinde und der Genehmigungsbehörde gekommen.

Um die Unklarheiten auszuräumen, wird dem Gemeinderat empfohlen, den bauplanungsrechtlichen Innenbereich (§ 34 BauGB) mit einer Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB klarstellend festzulegen.

Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 24 Gemeindeordnung (GemO) eine Satzung zur Klarstellung der Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar für den Teilbereich „Am Weinberg“ zu erlassen.

Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

4. Errichtung einer WC-Anlage Dorfplatz Dreis

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Errichtung einer Toilettenanlage auf dem Dorfplatz. Die Toilettenanlage soll in den vorhandenen Unterstand (Bereich links) integriert werden. Auf einer Fläche von 4,50 m² soll die WC-Anlage über ein wandhängendes Tiefspül-WC, einem Urinal sowie einer Waschtischanlage verfügen. Der Kostenaufwand wird sich gemäß der Kostenschätzung auf ca. 25.000,00 € erstrecken.

Im Haushaltsplan 2022 sind unter HHSt. 5.7.3.0/0072.785230 Investitionskosten für die Errichtung einer WC-Anlage auf dem Dorfplatz von insgesamt 20.000,00 Euro vorgesehen.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat eine Toilettenanlage auf dem Dorfplatz zu errichten und dem Bauausschuss der Ortsgemeinde Dreis die Ermächtigung zur Ausschreibung und Auftragsvergabe zu erteilen.

5. Ausweisen eines neuen Urnenrasengrabfeldes

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Ausweisung einer Fläche nur für Urnenrasengräber in dem im Anhang angegebenen Bereich.

6. Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung

Alternative 1:

neue Gebührensatzung, Anpassung der Gebühren

Alternative 2:

nur die Rasengräber werden aufgrund des neuen Urnenrasengrabfeldes in einer Änderungssatzung aktualisiert

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die neue Gebührensatzung gemäß Alternative 2.

7. Umgestaltung Tennisanlage in Multifunktionssportfeld

Information über die aktualisierte Kostenschätzung und Beratung über die weitere Vorgehensweise

In der Sitzung des Gemeinderates am 01.03.2021 wurde darüber informiert, dass diese Maßnahme zur Förderung durch Mittel aus der Sportförderung in 2022 fristgerecht zum 01.02.2021 bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich angemeldet wurde.

Gemäß vorliegender Kostenberechnung betrugen die voraussichtlichen Kosten seinerzeit ca. 137.000,00 €.

Der Gemeinderat hatte damals grundsätzlich die Umsetzung der Maßnahme beschlossen, wobei über die weitere Vorgehensweise zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden solle.

Zwischenzeitlich hat die ADD mitgeteilt, dass die Maßnahme in den diesjährigen Jahresförderplan des Landes aufgenommen wurde. Voraussetzung sei jedoch, die Maßnahme noch kurzfristig in Ausführungsreife zu bringen und die Finanzierung der Maßnahme zu sichern.

Aufgrund der aktuellen Finanzlage im Bausektor wurde die Kostenberechnung aktualisiert.

Diese liegt nunmehr vor. Demnach ist mit einer Kostensteigerung der Bruttogesamtkosten auf nunmehr ca. 218.000,00 € zu rechnen.

Folgende Zuwendungen können erwartet werden.

Sportfördermittel des Landes  — 31.583,00 €

Sportfördermittel des Landkreises  —  10 % der vom Land

 — anerkannten förderfähige Kosten

Sportfördermittel der Verbandsgemeinde  — 5.000,00 €

Im Anschluss an die Beratung beschließt der Gemeinderat, die Umgestaltung der Tennisanlage in ein Multifunktionsspielfeld aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten, vorerst zurückzustellen.

8. Sanierungsmaßnahme "Dreys-Halle"

Informationen und Beratung über die weitere Vorgehensweise

Der Vorsitzende informiert, dass für die notwendige Sanierung der Dreys-Halle, die Maßnahme bei der Kreisverwaltung für die Sportanlagenförderungen angemeldet wurde.

Hierin waren enthalten:

Neue Dacheindeckung

Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher

Umrüstung Beleuchtung auf LED

Erneuerung und Umrüstung der Heizung auf regenerative Beheizung

Erneuerung der Fenster

Hierfür wurden von der Verwaltung Gesamtkosten von ca. 956.000,00 € geschätzt.

Diese Kostenschätzung aus 2021 sollte aufgrund der angespannten Finanzsituation im Baubereich aktualisiert werden.

Daher wird empfohlen kurzfristig bei einem Planungsbüro ein Angebot für die Erstellung einer Kostenkalkulation und eines Umsetzungskonzeptes („Leistungsphase 0“) einzuholen.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat zunächst bei einem Planungsbüro ein Angebot für die Erstellung einer Kostenkalkulation und eines Umsetzungskonzeptes („Leistungsphase 0“) einzuholen.

Anschließend erfolgt die Beratung über die weitere Vorgehensweise im Gemeinderat.

9. Annahme von Spenden

Der Rat beschließt gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung/en:

-

Geldspende von Herr Josef Thieltges in Höhe von 200,00 € für das Lavendelfeld der Ortsgemeinde.

Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.

10. Bauvoranfrage zum Ersatzneubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern auf dem Grundstück in der Gemarkung Dreis, Flur 19, Flurstücke 144, 146 und 149 - Freie Reichsstraße

Der Vorsitzende stellt die Bauvoranfrage zum Ersatzneubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern auf den Grundstücken in der Gemarkung Dreis, Flur 19, Flurstücke 144, 146 und 149 vor. Geplant sind zwei Mehrfamilienwohnhäuser als Ersatzneubau für die vorhandenen Gebäude, die wegen Sanierungsbedürftigkeit abgebrochen werden sollen. Es sollen insgesamt 8 - 9 Wohneinheiten entstehen, die den heutigen energetischen Anforderungen entsprechen. Hinsichtlich der Parkplatzsituation ist eine Tiefgarage geplant. Die restlichen notwendigen Stellplätze sollen auf den Grundstücken nachgewiesen werden.

Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Diese Anforderungen sind aufgrund der vorgelegten Unterlagen nach Auffassung der Verwaltung gegeben. Es wird daher dem Gemeinderat vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i. V. m. § 34 zu erteilen.

Der Gemeinderat beschließt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i. V. m § 34 BauGB zu erteilen und stimmt der Bauvoranfrage zu. Dabei geht der Gemeinderat davon aus, dass sich das künftige Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die erforderliche Anzahl der notwendigen Stellplätze (pro Wohneinheit 2 Stellplätze - insgesamt 18 bei 9 Wohneinheiten) - entsprechend nachgewiesen werden.

11. Mitteilungen

Ortsbürgermeister Thieltges informiert den Rat über folgende Themen:

Die Veranstaltung „Bike4Soul“ findet am Sonntag, den 24.07.2022 statt.

Der Eifelverein hat eine Ruhebank gestiftet. Diese steht am Wanderweg „DR4“.

Die Ruhebank in der Straße „Im Gartenfeld“ wird zurzeit saniert und anschließend dort wieder aufgestellt.

Die Überprüfung des Spielplatzes durch den TÜV hat stattgefunden.

An der Dreys-Halle wurden im Außenbereich große Sonnenschirme installiert. Herzlichen Dank an alle freiwilligen Helfer.

Die Tiefbauarbeiten der Deutschen Telekom sind immer noch nicht abgeschlossen. Es wurde nochmals darauf hingewiesen, dass die offenen Stellen geschlossen werden.

In der Kindertagesstätte hat ein Gespräch zur Errichtung einer sog. „Waldgruppe“ stattgefunden. Derzeit ist das Interesse nicht hoch. Es wird versucht die Kinder wieder für den Wald zu begeistern.

Die IGS Salmtal wird voraussichtlich nach den Sommerferien nicht mehr die Dreys-Halle nutzen.

Die Fa. Wey setzt nächste Woche die Arbeiten an der Salm fort.

Die Brücke und die Steganlage, die im Zusammenhang mit der Renaturierung des Schorbachs hergestellt werden sollen, werden voraussichtlich in der 31 oder 32 Kalenderwoche installiert.

Am 07.08.2022 ist Bouleturnier geplant.

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) wurde nochmals schriftlich auf die Herstellung des Radweges Richtung Bruch hingewiesen.

12. Verschiedenes

Ortsbürgermeister Thieltges teilt mit, dass der Dreysbrunnen wieder läuft. Der angegriffene Sandstein am Brunnen soll gereinigt werden.

Die Sanierungsarbeiten am Gemeindebüro sind gestartet und stehen vor dem Ende. Lediglich das Mobiliar fehlt noch.

Im Salmpark sind noch Ruhebänke aufzustellen. Für die Herstellung der erforderlichen Fundamente müsste ein Unternehmer beauftragt werden.

Die Pflasterwege entlang der Urnenreihengräber müssen erweitert werden. Diese Erweiterung der Pfade soll durch einen Unternehmer erfolgen.

Im Rahmen der Vereinsvertreterversammlung wurde die Errichtung von E-Bike-tauglichen Ständern vorgeschlagen.

Die ADAC-Rallye war eine gelungene Veranstaltung innerhalb der Region. Entstandene Schäden werden ersetzt.

Aus der Mitte des Rates wurde nochmals auf die Lautstärke und Disziplinlosigkeit während Veranstaltungen in der Dreys-Halle hingewiesen.

Christoph Thieltges, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.