Der Gemeinderat Sehlem hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
Satzung
der Ortsgemeinde Sehlem
über die Aufhebung eines gemeindeeigenen Fahrweges
vom 27.09.2023
Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Sehlem folgende Satzung beschlossen:
Das in der Gemarkung Sehlem liegende Grundstück „Flur 2, Parz.-Nr. 218/1“ wird nicht mehr als gemeindeeigener Fahrweg benötigt und daher aufgehoben. Die Erschließung der angrenzenden Grundstücke bleibt gewährleistet.
Ein Lageplan mit der farblichen Darstellung der betroffenen Fläche ist der Satzung als Anlage beigefügt.
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig treten alle entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.