Ein Bürger hat verschiedene Maßnahmen für den Klimaschutz vorgestellt.
Des Weiteren regte er an, schnellstmöglich die Baumgestaltung für den Schulhof vorzunehmen.
Die Vorsitzende und der Rat nahmen die Anregungen gerne an.
- Vorabbeteiligung der Ortsgemeinden
Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land hat am 26.07.2021 das Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde formell eingeleitet.
Das Erfordernis zur Fortschreibung ergibt sich aus gesetzlichen wie auch aus praktischen Erwägungen. Die anzuführenden Gründe wurden in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 26.4.2023 erläutert.
Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes (LEP IV) sowie des in Neuaufstellung befindlichen Regionalen Raumordnungsprogrammes für die Region Trier (ROP-Entwurf, Stand 1.2014), die bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen sind. Der ROP-Entwurf sieht z.B. in Kap. II.2.5 sogenannte „Schwellenwerte der weiteren Wohnbauentwicklung“ vor, die eine Limitierung der den Gemeinden zustehenden Wohnbauentwicklungsflächen nach Einwohnern bzw. nach den zugewiesenen besonderen Funktionen bewirken. Bestehende Potentiale sind hierbei zu bewerten und zu berücksichtigen.
Die Bewertung der Potentiale zur Ermittlung der auf die Gemeinden heruntergebrochenen „Schwellenwerte der Wohnbauentwicklung“ konnte zwischenzeitlich in Abstimmung mit den Gemeinden abgeschlossen werden, so dass nun eine Vorabstimmung mit den Gemeinden zur Erforschung der konkreten Planungswünsche im Planaufstellungsverfahren (sog. Vorabbeteiligung der Gemeinden) ansteht.
Im Rahmen der Vorabbeteiligung erhalten die Gemeinden Gelegenheit, die zwischenzeitlich zugestellte Potentialermittlung/Schwellenwerteermittlung aufgrund ihrer örtlichen Kenntnisse auf Richtigkeit und auf Schlüssigkeit zu prüfen bzw. ihre „Flächenwünsche“, die dann in die Gesamtfortschreibung eingehen sollen, zu artikulieren.
Die Flächenwünsche können sich hierbei insbesondere auf die Darstellung von Bauflächen (Wohnbauflächen, Mischbauflächen, Gewerbeflächen, Gemeinbedarfs- bzw. Sonderbauflächen) oder sonstige Flächendarstellungen nach § 5 Abs. 2 BauGB beziehen.
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung wurde darum gebeten, dass die Gemeinden ihre Rückmeldung zu den gemeindlichen Flächenwünschen möglichst bis zur Sommerpause 2023 gegenüber der Trägerin der Flächennutzungsplanung abgeben.
Hinweise zum Teilbereich der wohnbaulichen Entwicklung, Wohn- und Mischbauflächendarstellung, insbesondere den örtlichen Schwellen- und Bedarfswerten und zu den örtlich vorliegenden Potentialflächen (Stand 26.4.2023, Berechnungszeitraum 19 Jahre):
Grundlagendaten:
Einwohnerzahl der Ortsgemeinde zum 31.12.2021 — 1.707 EW
bereinigte Einwohnerzahl der Ortsgemeinde zum 31.12.2040 — 1.675 EW
Besondere Funktion Wohnen/zentralörtliche Bedeutung der Gemeinde — keine
Der Bedarf an Wohnbauflächen beträgt gem. Kapitel II.2.5 ROP-Entwurf 1.2014 (sog. Bedarfswert) — 4,67 ha
Die ermittelten Potentialflächen betragen gesamt (Potentialwert) — 0,19 ha
Diese setzen sich zusammen aus:
a) verfügbaren Außenreserven — 0,00 ha
b) verfügbaren Innenpotentialen, betrifft Baugebiet „Biesfeld“, RuM Nr. IP 5, — 0,15 ha
c) verfügbaren Baulücken gemäß Abfrageergebnis — 0,04 ha
Der örtliche Schwellenwert beträgt somit — 4,48 ha
Der Gemeinderat beschließt, den für die Gemeinde nach Abzug der als verfügbar ermittelten Innenpotentiale bzw. der als verfügbar ermittelten Baulücken verbleibenden Wohnbauflächenbedarf im Umfange von ca. 4,48 ha in folgenden Bereichen der Ortslage für das weitere Fortschreibeverfahren der Gesamtfortschreibung anzumelden.
| Darstellung (W/M) | Größe ha | Bezeichnung des Bereiches |
| Wohnbauflächen W | 3,1 ha | Im Biesfeld |
| Wohnbauflächen W | 1,2 ha | Im Schieferfeld |
| Wohnbauflächen W | 1 ha | Auf der Kartel |
| Wohnbauflächen W | 0,1 ha | Altenpaisch |
Weiterhin soll die bisherige nicht entwickelte und im FNP dargestellte Gewerbefläche (Außenreserve RuM Nr. 57 bzw. Fläche G 1-3- lt. FNP) beibehalten werden.
3. Information über eine Eilentscheidung zur Vergabe zusätzlicher Arbeiten im Einmündungsbereich zur Innerortsstraße "Ackerpfad" und zum Baugebiet "Im Biesfeld"
Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes „Im Biesfeld“ wurde auch der Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereich zur Innerortsstraße „Ackerpfad“ sowie zum Baugebiet „Im Biesfeld“ thematisiert. Aufgrund des insgesamt schlechten Zustandes des Baukörpers sowie der erforderlich gewordenen Anschlüsse der einzelnen Versorgungsträger (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Stromversorgung, etc.) mit entsprechenden Aufbruchstellen wurde in einem Baustellentermin durch die Ortsgemeinde festgelegt, den betroffenen Bereich in Rahmen der Baumaßnahme mit auszubauen. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass der Teilbereich des Straßenkörpers insgesamt angehoben werden soll.
Die Gestaltung erfolgte in Abstimmung mit der Ortsgemeinde in der Form, wie die vergangenen Baugebiete ausgeführt bzw. auch die Innerortsstraßen im Baugebiet „Im Biesfeld“ bei dem noch auszuführenden Endausbau voraussichtlich hergestellt werden sollen.
Der Aktenvermerk des Ingenieurbüros des turnusgemäßen Baustellentermins vom 01.02.2023, ein Lageplan mit dem betroffenen Teilbereich sowie das Nachtragsangebot der Fa. Friedrich, Hontheim vom 08.05.2023 dienen als Grundlage der getroffenen Eilentscheidung.
Nach Beratung nimmt der Gemeinderat die getroffene Eilentscheidung gemäß § 48 GemO zur Kenntnis und stimmt somit der Auftragsvergabe der Bauarbeiten gemäß Nachtragsangebot vom
08.05.2023 an die Fa. Friedrich, Hontheim nachträglich zu.
Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Rahmen der Gesamtmaßnahme unter der Buchungsstelle 5.4.1.0/0073.785330 zur Verfügung.
Für darüberhinausgehende Aufwendungen stimmt der Gemeinderat der überplanmäßigen Ausgabe zu.
- Beteiligung der Ortsgemeinde im Abstimmungsverfahren
Der Gemeinderat wird über die vom LBM Trier zur Zustimmung vorgelegte Planung für den Neubau einer Radwegeverbindung parallel zur „L 52“ zwischen Altrich und Klausen-Pohlbach informiert.
Der vorhandene Radweg verläuft derzeit unmittelbar auf der Landesstraße 52 und ist Bestandteil des großräumigen Radwegenetzes Rheinland-Pfalz. Der geplante Radwegeabschnitt soll die Lücke zwischen den beiden Ortsgemeinden Altrich und Pohlbach, somit zu den bestehenden Radwegeverbindungen schließen und es dem Radfahrer ermöglichen, sicher entlang der Landesstraße auf die unmittelbar angrenzenden Radwege, welche über bestehende Wirtschaftswege geführt werden, zu gelangen. Hierdurch soll insbesondere die Verkehrssicherheit der Radfahrer erhöht werden.
Die Länge der auszubauenden Radwegeverbindung beträgt ca. 415 m. Die Strecke erhält eine asphaltierte Fahrbahn mit einer Breite von ca. 2,50 m. Zudem soll beidseitig ein ca. 0,75 m breites Bankett vorgesehen werden. Der Gesamtaufbau der Verkehrsfläche beträgt insgesamt ca. 40 cm (ca. 29 cm Frostschutzschicht, ca. 8 cm Asphalttragschicht, ca. 3 cm Asphaltdeckschicht).
Die Querneigung ist in Richtung der „L 52“ geneigt, sodass das anfallende Oberflächenwasser über die Bankette dem vorhandenen Gelände zugeführt und breitflächig versickern kann.
Alle vorhandenen Wirtschaftswege, Zufahrten und Parkplätze werden lage- und höhemäßig angepasst. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Radweg ortsüblich beschildert und entsprechende Schutzeinrichtungen angebracht.
Die Kosten für das Bauvorhaben, einschließlich der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen trägt der Baulastträger, das Land Rheinland-Pfalz.
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der geplanten Radwegebaumaßnahme unter der Voraussetzung zu, dass die Ausführungsplanung der geplanten Tiefbaumaßnahmen für den Radwegeneubau vor der Ausschreibung nochmals der Ortsgemeinde und dem Forstrevier vorgestellt und mit diesen abgestimmt wird.
Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung/-en:
Ø Geldspende vom Elternausschuss der Kita Altrich in Höhe von 400,00 € für die Kita Altrich.
Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.
Die Vorsitzende stellt vor:
| - | Der geplante Glasfaserausbau durch die Fa. Westconnect wird im Herbst 2023 im Gemeinderat vorgestellt. Die Vermarktung soll in 2024 beginnen |
| - | Die vom Gemeinderat erarbeiteten KIPKI-Maßnahmen sollen zur Antragstellung konkretisiert werden. Es werden Angebote eingeholt, um die Kosten einschätzen zu können. |
| Der Beigeordnete Valerius stellt vor: | |
| - | Aus der Sitzung des Forstzweckverbandes: |
| Die Anschaffung eines Rückeschleppers für den Forstzweckverband wird derzeit diskutiert. Es werden zur Abstimmung, ob ein Gerät angeschafft wird, weitere Informationen (Zahlen) benötigt u.a soll eine Auswertung erfolgen, wie viele Haushaltsmittel für Mulcharbeiten eingeplant sind. |
| - | Neue Personalbesetzung im Forstzweckverband |
| - | Pilotprojekt im Forstzweckverband zur Regenrückgewinnung gestartet |
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Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.