1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der Ortsbürgermeister verpflichtet im Namen der Ortsgemeinde die Ratsmitglieder des Ortsgemeinderates vor ihrem Amtseintritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Abs. 2 Satz 1 GemO).
Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
2. Verabschiedung und Ehrungen von Ratsmitgliedern
Die ausgeschiedenen Ratsmitglieder werden in der Sitzung des Gemeinderates offiziell verabschiedet und geehrt.
Die Verabschiedung und Ehrung erfolgt durch den bis dato amtierenden Ortsbürgermeister.
Bürgermeister Follmann bedankt sich beim Ortsbürgermeister und dem alten Rat für die geleistete Arbeit in den letzten 5 Jahren.
Gleichzeitig sagt er dem wiedergewählten Ortsbürgermeister und dem neu gewählten Rat die volle Unterstützung der Verwaltung zu.
3. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Der Ortsbürgermeister wird in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates ernannt. Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Amtseinführung des Ortsbürgermeisters.
Die Ernennung des Ortsbürgermeisters obliegt dem „geschäftsführenden“ Ersten Beigeordneten.
Der geschäftsführende Erste Beigeordnete Bernhard Schuh, beglückwünschte Ortsbürgermeister Gerhard Bastgen zur Wiederwahl und händigte die Ernennungsurkunde aus.
4. Wahl des Ersten Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Die Ortsgemeinde hat entsprechend § 5 der Hauptsatzung 1 ehrenamtlichen Beigeordneten.
Gemäß § 40 Abs. 5 GemO werden die Beigeordneten in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung im Wege der Mehrheitswahl gewählt. Die Form dieser Wahl steht nicht zur Disposition des Ortsgemeinderates. Nach § 40 Abs. 2 GemO können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Für die Wahl jedes Beigeordneten wird ein gesonderter Wahlgang durchgeführt.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht nach § 36 Abs. 3 GemO bei Wahlen. Dies hindert den Ortsbürgermeister nicht, bei dem Tagesordnungspunkt den Vorsitz zu führen und sein Antragsrecht auszuüben.
Ist nur ein Bewerber vorgeschlagen worden, so kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden. Bei Abstimmungen, die eine klare Fragestellung in der Form von „Ja“ oder „Nein“ haben, oder bei Wahlen, wenn nur eine Person zur Wahl steht, sind Nein-Stimmen gültig. Bei einer Wahl, zu der mehrere Personen vorgeschlagen wurden, ist der Name des Bewerbers, für den das Ratsmitglied seine Stimme abgeben will, einzutragen.
Vor Eintritt in die Wahl stellt der Vorsitzende nochmals das Abstimmungsverfahren und den technischen Ablauf klar, eindeutig und ausführlich dar.
Diese Hinweise betreffen nicht nur die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmungskabine, vorbereitete Stimmzettel, Verwendung des in der Abstimmungskabine bereitliegenden Schreibstiftes, bereitgestellte Abstimmungsurne) sondern auch die Art der Kennzeichnung des Stimmzettels, wobei der Vorsitzende als Kennzeichnungsart, unter der Voraussetzung, dass lediglich ein Wahlvorschlag erfolgt, verbindlich das Ankreuzen des Kästchen „Ja-Nein-Enthaltung“ mit einem „X“ festlegt.
Gemäß § 25 Abs. 8 Satz 1 MGeschO werden die abgegebenen Stimmen durch den Vorsitzenden und von mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern ausgezählt.
a) Erster Beigeordneter
Der Erste Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung (Vertreter im Verhinderungsfall).
Der Beigeordnete wird im Anschluss an die Wahl vom Bürgermeister ernannt, vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung.
Es wurden nur solche Personen gewählt, die dem Ortsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Für jede Wahl wurden die Mitglieder des Ortsgemeinderates laut Wählerverzeichnis einzeln zur Wahl in der aufgestellten Wahlkabine aufgerufen. Es wurden Stimmzettel ausgehändigt, auf denen die vorgeschlagene Person mit Ja- oder Nein-Stimme anzukreuzen war. Der Ortsbürgermeister beauftragte zum Auszählen der Stimmen folgende Ratsmitglieder:
| • | Matthias Pesch |
| • | Lorraine Misztal |
a) Erster Beigeordneter
Der Vorsitzende stellte das Wahlergebnis fest. In geheimer Abstimmung durch Stimmzettel wurde Bernhard Schuh zum ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten gewählt. Auf Nachfrage erklärte der Gewählte die Annahme der Wahl.
Wahlvorschlag Bernhard Schuh:
abgegebene Stimmen insgesamt: | 6 |
| davon | |
| ungültig: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| gültig: | 6 |
| davon | |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
Der Ortsbürgermeister beglückwünscht Bernhard Schuh. Er händigt die Ernennungsurkunde aus, nahm die Vereidigung vor und führt den/die Beigeordnete/n in sein Amt ein.
5. Wahl der Ausschussmitglieder
Gemäß § 3 der Hauptsatzung sind folgende Ausschüsse zu bilden:
| • | Rechnungsprüfungsausschuss |
| • | Bauausschuss |
Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu wählen.
Da die Wahl des Gemeinderates nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl erfolgt ist, ist auch die Wahl der Ausschussmitglieder in öffentlicher Sitzung nach den Grundsätzen im Sinne des § 33 KWG durchzuführen.
In diesem Fall hat die Stimmabgabe zwingend mittels Stimmzettel zu erfolgen. Per Handzeichen ist die Mehrheitswahl nicht durchführbar. Beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO der Gemeinderat, von der geheimen Stimmabgabe abzuweichen, kann dies nur zur Folge haben, dass die Stimmzettel nicht unbeobachtet von anderen Wählern oder Dritten in einer Wahlkabine sondern am Beratungstisch ausgefüllt werden können.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen gemäß § 36 Abs. 3 GemO.
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Ausschussmitglieder in offener Abstimmung zu wählen. Der Ortsbürgermeister beauftragte zum Auszählen der Stimmen folgende Ratsmitglieder:
| • | Matthias Pesch |
| • | Lorraine Misztal |
Der Ortsgemeinderat hat folgende Personen in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt:
| • | Person | Stimmen |
| 1. | Wolfgang Schäfer | 6 |
| 2. | Richard Werker | 6 |
| 3. | Bernhard Clemens | 6 |
| Vertreter: | ||
| 1. | Lorraine Misztal | 6 |
| 2. | Matthias Pesch | 6 |
| Der Ortsgemeinderat hat folgende Personen in den Bauausschuss gewählt: | ||
| • | Person | Stimmen |
| 1. | Matthias Pesch | 6 |
| 2. | Wolfgang Schäfer | 6 |
| 3. | Lorraine Misztal | 6 |
| Vertreter: | ||
| 1. | Richard Werker | 6 |
| 2. | Bernhard Schuh | 6 |
| 3. | Bernhard Clemens | 6 |
6. Wahl von Vertretern für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kindertagesstätte Greimerath-Hasborn
Gemäß § 4 der Verbandsordnung „Zweckverband Kindergarten Greimerath – Hasborn “ sind aus der Ortsgemeinde Greimerath neben dem Ortsbürgermeister zwei zusätzliche Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zu benennen.
Die Wahl hat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen, sofern nicht der Ortsgemeinderat etwas anders beschließt (vgl. § 40 Abs. 5 GemO). Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen gemäß § 36 Abs. 3 GemO.
| 1. | Der Ortsgemeinderat beschließt, die zwei zusätzlichen Vertreter in offener Abstimmung und en bloc zu wählen. |
| 2. | Der Ortsgemeinderat wählt |
| • Lorraine Misztal mit 6 Stimmen |
| • Matthias Pesch mit 6 Stimmen |
als Vertreter der Ortsgemeinde Greimerath in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Kindergarten Greimerath – Hasborn“.
7. Geschäftsordnung des Gemeinderates
Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 37 Abs. 2 GemO auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Deshalb hat der neu gewählte Gemeinderat mit der Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Das Ministerium des Innern und für Sport hat mitgeteilt, dass im Rahmen der Kommunalwahlen 2024 keine Änderungen der Mustergeschäftsordnung vorgesehen ist, so dass die Fassung vom 24.06.2016 weiterhin Bestand hat.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.
Der Gemeinderat beschließt, dass die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur in der jeweils geltenden Fassung als maßgebliche Geschäftsordnung zugrunde zu legen ist.
8. Annahme von Spenden
Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung/-en:
| 1) | Geldspende der Thielkasse in Höhe von 2.000,00 € für die Sanierungsarbeiten am Bürgerhaus. |
Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.
9. Reparatur Eckstiel Spielhaus;
Auftragsvergabe
Der Vorsitzende informiert über die notwendige Reparatur am Spielhaus auf dem Spielplatz. Ein entsprechendes Angebot wurde eingeholt, die Angebotssumme beläuft sich auf brutto 1.388,73 €.
Nach Abschluss der nachfolgenden Aussprache fasst der Rat den folgenden Beschluss:
Die Angelegenheit wird vertagt.
Der Vorsitzende wird beauftragt, zunächst ein weiteres Angebot einzuholen.
Die endgültige Entscheidung soll dann in der nächsten Ratssitzung getroffen werden.
10. Mitteilungen
| Der Vorsitzende informiert zu folgenden Punkten: | |
| - | Zur Aufstellung des Bebauungsplanes zur Ausweisung von Wohnbauflächen in der Ortsgemeinde Niederöfflingen „Kopfwies II“ können wir keine Nachteile für Greimerath erkennen und haben keine Bedenken. |
| - | Die Haushaltssatzung wurde der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.04.2024 vorgelegt. Die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde wurde mit entsprechenden Hinweisen erteilt. |
| - | Wir haben über die Verbandsgemeinde nachfragen lassen wie es mit einem Glasfaserausbau für Greimerath aussieht. Hier finden demnächst entsprechende Gespräche zwischen der Verwaltung und Westconnect statt. Gespannt warten wir auf die Ergebnisse. |
| - | Das Mulchen von Waldrändern, entfernen von Totholz in den Birnbäumen am Ortsausgang Richtung Plein und bei der Schutzhütte hat rund 2000,- € gekostet. Das Entfernen von Totholz wird uns künftig weiter beschäftigen und den Haushalt belasten. An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass unser Beigeordneter Bernhard Schuh weitere Feld- und Wegeränder mulcht und diese Arbeiten kostenlos durchführt. Hierfür herzlichen Dank. |
11. Verschiedenes
| Folgende Punkte werden angesprochen: | |
| - | Reinigung der Fenster im Gemeindehaus |
| - | Wasserschaden in der Schutzhütte |
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.