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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 31/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Öffentliche Abschlussbekanntmachung

zur Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis zum Einleiten von gereinigtem Abwasser der Gruppenkläranlage „Meerfeld“ in den Meerbach sowie einer Erlaubnis für das Einleiten von überschüssigem Mischwasser aus dem Stauraumkanal „Meerfeld“ und dem Regenüberlaufbecken „Bettenfeld“ in Gewässer dritter Ordnung Gemarkung Meerfeld, Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Landkreis Bernkastel-Wittlich, zum Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid vom 03.06.2025, Az.: 344-KA-231-29839/2022 Begünstigte: Verbandsgemeinde Wittlich-Land

Öffentliche Abschlussbekanntmachung und Auslegung gem. § 108 LWG i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG

Im Zuge der Durchführung des o. g. wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens wurde die geplante Maßnahme in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, in der sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekannt gemacht, um den Betroffenen Gelegenheit zu geben, Einwendungen zu erheben (Anhörungsverfahren gemäß § 108 Landeswassergesetz – LWG). Während der Einwendungsfrist sowie der Nachfrist wurden keine Einwendungen gegen die Maßnahme erhoben.

Mit Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 03.06.2025, Az.: 344-KA-231-29839/2022, wurde u. a. das Einleiten von gereinigtem Abwwasser aus der der Gruppenkläranlage „Meerfeld“ zugelassen. Dieser Bescheid hat gegenüber der Begünstigten, nicht jedoch gegenüber etwaigen anderen Betroffenen, Bestandskraft erlangt.

Gemäß § 108 LWG i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist eine Ausfertigung dieses Bescheides mit einer Ausfertigung der Antrags- und Planunterlagen bei der Verbandsgemeinde­verwaltung, in deren Gebiet die Gemeinden liegen, in denen sich das Vorhaben aus­wirkt, zwei Wochen zur Einsichtnahme auszulegen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Hinsichtlich der Möglichkeit der Widerspruchseinlegung wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung im o. g. Bescheid hingewiesen.

Eine Ausfertigung des Bescheides und der Antrags- und Planunterlagen liegt aus vom

04.08.2025 bis 18.08.2025

bei den Verbandsgemeindewerken Wittlich-Land

Zimmer 6, 1. OG

Schlossstr. 11, Seiteneingang, 54516 Wittlich

Dienstzeiten Mo, Di, Do 9:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr, Mi 9:00 – 12:00 Uhr, Fr 9:00 – 13:00 Uhr

Die Abschlussbekanntmachung und die Planunterlagen sind auch einsehbar unter:

https://sgdnord-safe.rlp.de/s/A29iHM5EEjpEyEw

Wittlich, 01.08.2025
gez. Manuel Follmann
Ort, Datum
Bürgermeister