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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Pflicht zur Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit Hinblick auf die Escher Kirmes möchte ich, wie schon so oft an dieser Stelle, auf die Satzung der Ortsgemeinde Esch über die Pflicht zur Reinigung öffentlicher Straßen hinweisen.

Viele von uns halten sich bereits wie selbstverständlich an diese Vorgaben.

Für die Allgemeinheit und unseren Ort ist es eine Aufwertung, welche verhältnismäßig leicht und mit geringem Zeitaufwand gut zu schaffen sein sollte.

Gegenstand der Reinigungspflicht:

Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslage, insbesondere der Fahrbahn, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.

Die Reinigungspflicht erstreckt sich von der Mittellinie der Straße bis zur eigenen Grundstücksgrenze.

Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus über die ganze Straße.

Säubern der Straßen:

Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.

Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist unzulässig.

Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.

Uwe Ruhnau, Ortsbürgermeister