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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Mitteilung aus der Ratssitzung vom 27.07.2023

TOP 1: Einwohnerfragestunde

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TOP 2: Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung eines Boxenlaufstalles mit Melkstand auf dem Grundstück Gemarkung Plein, Flur 15, Parzellen 98, 99 und 120 (Außenbereich)

Der Vorsitzende stellt dem Rat zunächst den Bauantrag ohne Nennung von Namen vor.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb). Die Erschließung für ein privilegiertes Bauvorhaben ist gesichert. Nach Abschluss der Aussprache fasst der Rat den folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

TOP 3: Grundstücksangelegenheit - Verkauf eines Baugrundstücks

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.06.2023 beraten und beschlossen, das Baugrundstück „Im Gassengarten 68“, Gemarkung Plein, Flur 7 Nr. 91/9, Großer Schüffel, Gebäude- und Freifläche, groß 746 qm, zurück zu nehmen.

Die notarielle Rückübertragung läuft zurzeit; neue Kaufinteressenten gibt es derzeit jedoch noch nicht.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, das Grundstück Gemarkung Plein, Flur 7 Nr. 91/9 öffentlich auszuschreiben. Es ist ein Mindestpreis von 60 € pro qm vorzugeben. Der Verkauf erfolgt an den Meistbietenden.

In dem Kaufpreis sind die Kosten für die erstmalige Erschließung (einmalige Beiträge für den Straßenausbau, einmalige Beiträge für Schmutzwasser, Wasserversorgung und Oberflächenwasser der Verbandsgemeindewerke) enthalten.

Der Käufer verpflichtet sich auf dem Kaufgrundstück innerhalb von 4 Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrages ein Wohngebäude bezugsfertig zu errichten.

Sämtliche mit der Übertragung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Grundstück öffentlich anzubieten und die schriftlichen Angebote auszuwerten.

Ortsbürgermeister Bernd Rehm wird ermächtigt, nach der Ausschreibung an den Meistbietenden zu verkaufen und informiert den Gemeinderat in einer späteren Sitzung hierüber.

TOP 4: Annahme von Spenden

Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung/-en:

  • Geldspende der Alfred Thiel-Gedächtnis-Unterstützungskasse GmbH (Aktiv vor Ort) in Höhe von 2.000,00 € für die Löschwasserzisterne an der Schutzhütte.

Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.

TOP 5: Mitteilungen

Ortsbürgermeister Rehm macht folgende Mitteilungen:

Die Gemeinde Plein hat an der Sonder-Bündelausschreibung Strom für die Straßenbeleuchtung in den Jahren 2024/2025 zugestimmt. Eine Überprüfung hat ergeben, dass nur 2 Abnahmestellen betroffen sind und die Gemeinde daher nur zur Zahlung einer Kostenpauschale verpflichtet ist.

Dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zum klimaangepassten Waldmanagement wurde zugestimmt. Insgesamt wird ein Zuschuss von 39.859,00 € pro Jahr gewährt. Basis bildete die zuwendungsfähige Waldfläche von 411,88 ha.

Im Rahmen des Glasfaserausbaus innerhalb der Ortslage wurde eine Vorvermarkungsquote von 40 % erreicht. Der Glasfaserausbau in der Eifelstraße ist vom weiteren Ausbau sowie von noch ausstehenden Abstimmungsgesprächen abhängig. Die Straße „Am Reiberg“ kann unabhängig davon mit Glasfaser erschlossen werden.

Am 15.08.2023 findet die Submission der Ausschreibung zum Ausbau der Eifelstraße statt. Es wurde seitens der Gemeinde ein Förderantrag für den Ausbau auf Grundlage der aktuellen Kostenschätzung gestellt, ev. wird dieser auf Basis des Submissionsergebnisses angepasst. Die Ausbaupläne sehen Aufteilung zwischen Gemeinde und Landesbetrieb Mobilität (LBM) von 39% zu 61% vor.

Im Rahmen der Erschließung des Neubaugebietes „Prinkheim“ erfolgte eine Prüfung der VG-Werke und der SGD Nord hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Regenrückhaltebecken.

Der Vertrag mit der Fa. WES-Green wurde durch einen Rechtsanwalt des Kommunalberatung überprüft. Die Prüfung ergab einige Anmerkungen, zu denen nun die Fa. WES-Green - vor Unterzeichnung - zunächst Stellung beziehen muss.

Am 27.04.2023 erfolgte ein Grundsatzbeschluss über den Planungsauftrag sowie die erstmalige Herstellung der Erschließungsmaßnahmen in den Straßen "Am Reiberg", "Zur Breit" und "Zum Otterbach". Bislang ist in dieser Hinsicht noch nichts erfolgt, da zunächst noch die Kostenberechnung für den Ausbau erfolgen muss.

Derzeit erfolgt die Planoffenlage zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Teilbereich „Windenergie“, 1. Änderung.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesjagdgesetz ist veröffentlich worden.

Künftig soll eine digitale Zeiterfassung für alle Arbeitnehmer der Gemeinde erfolgen.

Die Veranstaltung „Handyfunktion 60+“ hat am 13.7 am 27.07.2023 mit hoher Beteiligung stattgefunden.

Die Erste-Hilfe-Schulung mit Selbstschutzinhalten findet am 21.10.2023 statt.

Der Wirtschaftsweg „Zum Daurenbüsch“ ist geschoben worden. Darüber hinaus werden dort Borkenkäferfichten etc. mittels Harvestereinsatz entfernt.

In der Gemeinde gab es zwei illegale Müllentsorgungen und zwar im Distrikt „Daurenbüsch“ entsorgte man rd. 20 Enternitplatten und an der Ortstafel von Wittlich kommend 3 größere Kanister mit Altöl.

TOP 6: Verschiedenes

Ortsbürgermeister Rehm macht informiert den Rat über folgendes:

Der Gemeinde werden Fördermittel für Klimaschutzmaßnahmen und für Maßnahmen zur Anpassung an die Klimawandelfolgen (KIPKI-Mittel) in Höhe von 9.234,17 € zur Verfügung gestellt. In der vorherigen Sitzung wurden als mögliche Maßnahmen die Umstellung der Straßenbeleuchtung hin zur LED-Technik sowie die Umstellung der Beleuchtung im Kindergarten hin zur LED-Technik sowie die Anschaffung von Tablets in Erwägung gezogen. Bei einer Umrüstung der Kindergartenbeleuchtung verbleibt nach Abzug der KIPKI Mittel und Spenden ein Gemeindeanteil von 2.772,18 €. Nach eingehender Diskussion ist man sich innerhalb des Rates einig, die Mittel für die Umstellung der Kindergartenbeleuchtung zu verwenden, zumal eine Umstellung der Straßenbeleuchtung erst frühestens in 2026 erfolgen kann, wobei ev. die Fördermittel nicht mehr abrufbar wären. In der kommenden Ratssitzung soll ein entsprechender Beschluss gefasst werden.

Für die Errichtung einer Aussichts- und Umweltplattform müsste ein Bauantrag gestellt werden. Diesem ist ein vereinfachtes Naturschutzgutachten beizufügen. Zur Finanzierung dieser Kosten, könnten die Spenden anl. „Heilig Abend“ in Höhe von 650,00 € verwendet werden. Die Honorarkosten für die Bauzufahrt sowie den barrierefreien Zugang belaufen sich auf rd. 1.960,00 €. Diese Kosten könnten durch den Überschuss aus der Kirmes refinanziert werden.

Am 16.06.2023 fand die diesjährige Kontrolle des Spielplatzes und des Kita Spielplatz statt. Bemängelt wurde der fehlende, schlechte Fallschutz (wie Sand, Hackschnitzel etc.). Dieser wäre aufzulockern und zu ergänzen. In den Fallbereichen der Geräte fehlt ein adäquater Fallschutz. Dieser ist zeitnah nachzurüsten. Nach Gegenüberstellung der Kosten von verschiedenen Materialien, den einzelnen Vor- bzw. Nachteilen will man Fallschutzmatten installieren.

Aktuell haben sich viele Anwohner über den Einwuchs von Ästen, Hecken und Sträuchern beschwert und es gibt Probleme bei den Ablaufgräben. Die Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land haben die Gräben in der Straße „Im Gassengarten“ freischneiden lassen. Das Freihalten von Ablaufgräben könnte künftig durch die Gemeinde erfolgen, sodass die Mäharbeiten durch die Gemeindearbeiter flexibler gestaltet werden können. Sämtliche Kosten für das Freihalten würden dann durch die Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land erstattet.

In der Straße „Zum Otterbach“ wurden Löcher durch ehrenamtlichen Einsatz verfüllt.

Bernd Rehm, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.