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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Sitzung des Gemeinderates Schladt am 13.07.2023

1.

Einwohnerfragestunde

./.

2.

Instandsetzungsarbeiten am Wirtschaftsweg / Zuwegung zur "Schladter Mühle"

- Auftragsvergabe

Ortsbürgermeister Rainer Ernst informiert den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand. Der Gemeinderat hat sich bereits in mehreren Sitzungen mit der Thematik und den vorhandenen Schäden an der Wegestrecke beschäftigt.

In einem ersten Schritt sollen nunmehr im asphaltierten Teilabschnitt des Wirtschaftsweges an zwei Stellen vorhandene Setzungen instandgesetzt werden, um die Verkehrssicherheit weiterhin sicherzustellen.

Durch den Vorsitzenden wurde hierfür ein Angebot bei der Fa. Zimmer Industries aus Üdersdorf mit einer Bruttoangebotssumme i.H.v. ca. 16.200,00 Euro eingeholt. Aufgrund vergaberechtlicher Voraussetzungen sind weitere Vergleichsangebote anzufragen.

Die Ortsgemeinde ist gemäß gesetzlicher Vorgaben zur Erschöpfung der Einnahmepotenziale verpflichtet und erhebt aufgrund des § 11 Kommunalabgabengesetz RLP in Verbindung mit der bestehenden Beitragssatzung Feld-, Weinbergs- und Waldwege u.a. wiederkehrende Beiträge für die Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten des jeweils betroffenen Wegenetzes. Daher ist durch die Verwaltung im jeweiligen Einzelfall eine Veranlagung zu überprüfen.

Ortsbürgermeister Ernst informiert den Gemeinderat über die stattgefundenen Ortstermine, u.a. mit dem DLR – Dienstleistungszentrum ländlicher Raum. Eine Gesamtmaßnahme könnte ggf. mit einem Höchstzuschuss von 65 % gefördert werden. Die Kosten für die vollständige Sanierung des Wirtschaftsweges liegen geschätzt zwischen 800.000 € bis 1.000.000 €.

Die mögliche Beitragsbelastung -auch bei einer Teilsanierung- wurde vom Ortsbürgermeister mittels einer Beispielberechnung erläutert.

Der Forstzweckverband Öfflingen wird im unteren Wegeabschnitt Instandsetzungsarbeiten durchführen und hierbei die Materialkosten übernehmen.

Zur Sitzung liegen die geforderten Vergleichsangebote u.a. der Pantenburger Tiefbau GmbH sowie der Franz Lehnen GmbH & Co. KG vor. Mindestbieter ist die Fa. Zimmer Industries,

Üdersdorf, mit einem Angebotspreis von 16.174,48 Euro.

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Ausführung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten der vorhandenen Setzungsbereiche am Wirtschaftsweg zu und beschließt den Auftrag an die mindestbietende Firma Zimmer Industries zum Angebotspreis von 16.174,48 Euro zu vergeben.

Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen grundsätzlich im Haushaltsplan 2023 unter der Buchungsstelle 5.5.5.9.523380 zur Verfügung.

Für den darüber hinaus anfallenden Kostenaufwand stimmt der Gemeinderat der überplanmäßigen Ausgabe zu.

3.

Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land

- Vorabbeteiligung der Ortsgemeinden

Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land hat am 26.07.2021 das Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde formell eingeleitet.

Das Erfordernis zur Fortschreibung ergibt sich aus gesetzlichen wie auch aus praktischen Erwägungen. Die anzuführenden Gründe wurden in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 26.4.2023 erläutert.

Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes (LEP IV) sowie des in Neuaufstellung befindlichen Regionalen Raumordnungsprogrammes für die Region Trier (ROP-Entwurf, Stand 1.2014), die bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen sind. Der ROP-Entwurf sieht z.B. in Kap. II.2.5 sogenannte „Schwellenwerte der weiteren Wohnbauentwicklung“ vor, die eine Limitierung der den Gemeinden zustehenden Wohnbauentwicklungsflächen nach Einwohnern bzw. nach den zugewiesenen besonderen Funktionen bewirken. Bestehende Potentiale sind hierbei zu bewerten und zu berücksichtigen.

Die Bewertung der Potentiale zur Ermittlung der auf die Gemeinden heruntergebrochenen „Schwellenwerte der Wohnbauentwicklung“ konnte zwischenzeitlich in Abstimmung mit den Gemeinden abgeschlossen werden, so dass nun eine Vorabstimmung mit den Gemeinden zur Erforschung der konkreten Planungswünsche im Planaufstellungsverfahren (sog. Vorabbeteiligung der Gemeinden) ansteht.

Im Rahmen der Vorabbeteiligung erhalten die Gemeinden Gelegenheit, die zwischenzeitlich zugestellte Potentialermittlung/Schwellenwerteermittlung aufgrund ihrer örtlichen Kenntnisse auf Richtigkeit und auf Schlüssigkeit zu prüfen bzw. ihre „Flächenwünsche“, die dann in die Gesamtfortschreibung eingehen sollen, zu artikulieren.

Die Flächenwünsche können sich hierbei insbesondere auf die Darstellung von Bauflächen (Wohnbauflächen, Mischbauflächen, Gewerbeflächen, Gemeinbedarfs- bzw. Sonderbauflächen) oder sonstige Flächendarstellungen nach § 5 Abs. 2 BauGB beziehen.

In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung wurde darum gebeten, dass die Gemeinden ihre Rückmeldung zu den gemeindlichen Flächenwünschen möglichst bis zur Sommerpause 2023 gegenüber der Trägerin der Flächennutzungsplanung abgeben.

Hinweise zum Teilbereich der wohnbaulichen Entwicklung, Wohn- und Mischbauflächendarstellung, insbesondere den örtlichen Schwellen- und Bedarfswerten und zu den örtlich vorliegenden Potentialflächen (Stand 26.4.2023, Berechnungszeitraum 19 Jahre):

Grundlagendaten:

Einwohnerzahl der Ortsgemeinde zum 31.12.2021

145 EW

bereinigte Einwohnerzahl der Ortsgemeinde zum 31.12.2040

142 EW

Besondere Funktion Wohnen/zentralörtliche Bedeutung der Gemeinde

keine

Der Bedarf an Wohnbauflächen beträgt gem. Kapitel II.2.5 ROP-Entwurf 1.2014 (sog. Bedarfswert)

0,40 ha

Die ermittelten Potentialflächen betragen gesamt (Potentialwert)

0,22 ha

Diese setzen sich zusammen aus:

a) verfügbaren Außenreserven, vgl. schraffierte Flächen

lt. Arbeitskarte, RuM Nr. 117

0,18 ha

b) verfügbaren Innenpotentialen

0,00 ha

c) verfügbaren Baulücken gemäß Abfrageergebnis

0,04 ha

Der örtliche Schwellenwert beträgt somit

0,17 ha

Der Gemeinderat beschließt, den für die Gemeinde nach Abzug der als verfügbar ermittelten Innenpotentiale bzw. der als verfügbar ermittelten Baulücken verbleibenden Wohnbauflächenbedarf im Umfange von ca. 0,36 ha in folgenden Bereichen der Ortslage für das weitere Fortschreibeverfahren der Gesamtfortschreibung anzumelden.

Darstellung (W/M)

Größe ha

Bezeichnung des Bereiches

Wohnbauflächen (W)

0,3652 ha

Außenreserve Nr. 117 (RuM)

Wohnbauflächen (W)

1,4829 ha

I) In der Kaul

Wohnbauflächen (W)

0,4594 ha

II) Zum Bichelstock

Wohnbauflächen (W)

0,8823 ha

III) Auf Hüscheid

4.

Mitteilungen

  • Sanierungsarbeiten am Dorfplatz

Der Brunnen läuft wieder. Der Schaltkasten ist erneuert worden. Die diesbezügliche Rechnung beläuft sich auf 461 Euro. Die Verwaltung lässt prüfen, ob es sich ggf. um einen Versicherungsschaden handelt.

Die Einweihung des Dorfplatzes jährt sich in 2023 zum 30. Mal. Es stellt sich die Frage, ob dies zum Anlass für ein kleines Dorffest genommen werden soll. Die Mitglieder des Gemeinderates sind aufgefordert, hier ggf. Vorschläge zu machen.

  • Aktiv vor Ort - Spielplatz

Der Ortsbürgermeister hat entsprechende Angebote für zwei Spielgeräte angefordert und hinsichtlich einer Förderung durch die Westenergie bereits Rücksprache gehalten. Als Antragsteller für die Aktion -Aktiv vor Ort- soll ein Verein auftreten. Hierzu hat sich die Freizeitmannschaft bereit erklärt. Der Zuschuss der Westenergie wird sich auf höchstens 2.000 Euro belaufen.

Nicht gedeckte Kostenanteile wird die Ortsgemeinde übernehmen.

  • Weitere Angebotsanfragen laufen derzeit noch für:

o Erneuerung Fahnenmast

o Rissesanierung Straßen

  • Abriss Anwesen Metzen

Die Ergebnisse der Schadstoffanalyse liegen noch nicht vor.

5.

Verschiedenes

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Rainer Ernst, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.