Titel Logo
Mein Wittlich.Land
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sitzung des Gemeinderates Niederöfflingen vom 18.07.2023

1. Einwohnerfragestunde

./.

2. Bauangelegenheit;

Bauvoranfrage zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage, Gemarkung Niederöfflingen, Flur 2, Parzellen 10 und 17, Flur 3, Parzellen 3/1 und 4

Der Vorsitzende stellt dem Rat zunächst die Bauvoranfrage ohne Nennung von Namen vor.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) – Bauen im Außenbereich.

Seit dem 01.01.2023 sind PV-Freiflächenanlagen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB auf Flächen längs von Bundesautobahnen und Gleisanlagen in einem Korridor von bis zu 200 Metern bauplanungsrechtlich privilegiert.

Das bedeutet, Anlagen dieser Art können ohne Änderung des Flächennutzungsplanes und ohne Vorliegen eines Bebauungsplanes im Rahmen einer Baugenehmigung von der zuständigen Kreisverwaltung genehmigt werden.

Die Beschreibung und die geplante Lage der Anlage ist den Unterlagen zu entnehmen.

Die Erschließung für ein privilegiertes Bauvorhaben ist gesichert.

Nach Abschluss der Aussprache fasst der Rat den folgenden Beschluss:

Die Angelegenheit wird vertagt. Bis zur nächsten Sitzung sollen folgende Fragen geklärt werden:

Auswirkung des Ratsbeschlusses unter TOP 3 aus der Sitzung vom 22.08.2012 (letzter Satz, keine weiteren Freiland-Photovoltaikanlagen auf der Gemarkung Niederöfflingen) auf die Beschlussfassung zu der heutigen Bauvoranfrage

Auswirkung der Ratsbeschlüsse unter TOP 5 der Sitzung vom 23.02.2021 und unter TOP 4 der Sitzung vom 31.05.2023 (Ausweisung von weiteren Gewerbeflächen) auf die Beschlussfassung zu der heutigen Bauvoranfrage

Auftrag an den Ortsbürgermeister und die Verwaltung zur Prüfung einer mögl. Einnahmegenerierung für die Ortsgemeinde Niederöfflingen im Zusammenhang mit dem Bau der geplanten PV-Anlage

Auftrag an den Ortsbürgermeister und die Verwaltung zur Abklärung mit dem Antragsteller, ob eine Erweiterung der geplanten Anlage durch gemeindliche Flächen möglich ist

Als Termin für die nächste Sitzung wurde Montag, der 07.08.2023 festgelegt.

3. Kostenerstattung an Kath. Kirchengemeinde St. Edeltrud, Niederöfflingen

Für den neu hergestellten barrierefreien Zugang von der Pfarrkirche zum Friedhof war noch als Absturzsicherung die Anbringung eines entsprechenden Geländers notwendig. Die Maßnahme wurde vom Verwaltungsrat der Kath. Kirchengemeinde St. Edeltrud, Niederöfflingen, beschlossen. Nach Ausschreibung der Arbeiten durch das Architekturbüro Stoffel, Dreis, erfolgte die Umsetzung durch die Fa. Bender, Schweich.

Die Ortsgemeinde Niederöfflingen hatte im HH-Plan 2023 Mittel in Höhe von 5.800,00 € zur Finanzierung der vorgenannten Maßnahme eingestellt.

Nach Abschluss der Maßnahme liegt dem Gemeinderat jetzt ein Antrag zur Kostenerstattung in Höhe von 5.771,50 € vor.

Der Gemeinderat beschließt, wie bereits im HH-Plan 2023 festgelegt wurde, einen Kostenerstattungsbetrag in Höhe von 5.771,50 € an die Kath. Kirchengemeinde St. Edeltrud, Niederöfflingen, für die Anbringung eines Geländers am Friedhof auszuzahlen.

4. Zuschuss für Seniorentreffteam

Das Seniorentreffteam Niederöfflingen bietet ein umfangreiches Programm für die Senioren in Niederöfflingen. Aktuell hat der Seniorentreff 47 Mitglieder. Grundsätzlich finanziert sich der Seniorentreff Niederöfflingen selbst. Während der Corona-Pandemie konnte das Seniorentreffteam keine Einnahmen wie gewohnt generieren.

Der Seniorentreff Niederöfflingen bittet in einem Schreiben vom 3. Juli 2023 um finanzielle Unterstützung. Das Schreiben steht im öffentlichen Teil zur Einsicht zur Verfügung.

Der Gemeinderat beschließt, den Seniorentreff jährlich mit einem Beitrag i.H.v 1.000,-- € zu unterstützen.

5. Antrag zur Errichtung eines Bouleplatzes

Der Ortsgemeinde Niederöfflingen ist ein Antrag zur Errichtung eines Bouleplatzes im Ortszentrum, nebst einer Unterschriftenliste, zugegangen. Dieser steht im öffentlichen Teil zur Verfügung.

Der Rat ist grundsätzlich mit der Errichtung eines Bouleplatzes einverstanden.

Die näheren Einzelheiten wie z.B. Standort, Beteiligung der Antragsteller durch Eigenleistung, Höhe der Kosten und wer diese trägt, Pflege des Platzes usw. müssen mit den Antragstellern geklärt werden.

6. Mitteilungen

Im Baugebiet „Im Schneiderstal" wurde ein weiteres Baugrundstück (Parzellen 87/2 und 90/11) verkauft.

Die Spielgeräte für den Kinderspielplatz sind bestellt, die Lieferzeit beträgt ca. 5-6 Wochen.

Die bestellten Ruhebänke - Garnituren wurden vom Forstzweckverband geliefert.

Der Gestattungsvertrag mit der Kirchengemeinde Niederöfflingen bzgl. der Sakristei und der Leichenhalle wurde der Rendantur Wittlich vorgelegt. Von dort wird der Vertrag zur Genehmigung an das Bistum Trier weitergeleitet.

Der Spatenstich zur Erweiterung der Kita ist am Donnerstag den 27. Juli um 10:00 Uhr am ehem. Erlebnisgarten.

Ortsbürgermeister Hermann-Josef Clemens gibt eine Erklärung ab und informiert den Rat, dass er bei den nächsten Kommunalwahlen im Jahr 2024 nicht mehr als Ortsbürgermeister oder Ratsmitglied kandidieren wird.

7. Verschiedenes

Folgende Punkte werden angesprochen:

Die geplante Waldbegehung des Gemeinderates findet am 29.Juli ab 10:00 statt, Treffpunkt ist "Zum Elmarplatz 2". Thema wird sein: „Umbau des Waldes mit klimaresistenten Bäumen“.

Defekter Mikroschalter der Hallenspülmaschine.

Aufnahme der Risse in den Ortsstraßen.

Die Mäharbeiten in der PV Anlage Nr.: III werden in Kürze durchgeführt.

Hermann-Josef Clemens, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.