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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 33/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Sitzung des Gemeinderates Salmtal am 19.07.2022

am 19.07.2022

1.Einwohnerfragestunde

./.

2.Bebauungsplanung "Birkenbüsch-Wieschen - 2. Änderung"

a)

Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit den Nachbargemeinden)

b)

Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit den Nachbargemeinden)

Der Gemeinderat wird dazu informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Birkenbüsch-Wieschen - 2. Änderung“ der Ortsgemeinde Salmtal auf Grundlage des Beschlusses vom 07.07.2021, TOP 2 c) am 06.10.2021 durchgeführt wurde.

Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur Rückäußerung bis zum 12.11.2021 eingeräumt worden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Interneteinsicht in der Zeit vom 11.10.2021 bis 12.11.2021.

Der Gemeinderat wird zu den im Zuge der vg. Beteiligungen (Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit) eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der Abwägungstabelle aufgeführt und werden dem Gemeinderat bekanntgegeben.

Der Gemeinderat fasst zu den einzelnen Stellungnahmen die in der Abwägungstabelle dokumentierten Beschlüsse. Im Übrigen nimmt der Gemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis.

Die Abwägungstabelle ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar.

b) Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat beschließt, den sich aus den Beschlüssen zu TOP a) ergebenden Planentwurf als Grundlage für die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anzuerkennen.

3. Bauangelegenheit:

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Gemarkung Salmrohr, Flur 12, Parz.-Nr. 10/1 (Grabenstraße)

Der Vorsitzende stellt dem Rat den Bauantrag ohne Nennung von Namen vor.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 10.02.2021 unter TOP 6.2 einer entsprechenden Bauvoranfrage zugestimmt. Die Frage der wegemäßigen Erschließung über die Wegeparzelle 7, Flur 12, sollte jedoch noch mit dem Antragsteller geklärt werden.

Die Angelegenheit wird diskutiert, abschließend fasst der Rat den folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB. Über die Frage der wegemäßigen Erschließung wird im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung unter TOP 10.2 (Grundstücksangelegenheit) beraten und entschieden.

4. Instandsetzung von Gehwegflächen im Zuge des anstehenden Glasfaserausbaus in der Ortsgemeinde Salmtal

Dem Gemeinderat wird entsprechend den als nichtöffentliche Anlagen zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügten Unterlagen das Angebot der UGG für die Instandsetzung von Restflächen an gemeindlichen Gehwegen im Zuge der anstehenden Baumaßnahmen für die DSL-Versorgung bekannt gegeben und im Detail erläutert. Für die seitens der Ortsgemeinde zu tragenden Materialkosten für Betonsteinpflaster (Format 10 x 20 cm in betongrau) und Splitt würde zusätzlich ein Aufwand von ca. 45.000,00 bis 50.000,00 Euro entstehen.

Sollte die Ortsgemeinde die Arbeiten ausführen lassen, stellt der entstehende Kostenaufwand nach Prüfung der Verwaltung grundsätzlich beitragsfähigen Aufwand dar. Insoweit müsste der beitragsfähige Aufwand über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge veranlagt werden. Zu berücksichtigen dabei wäre, dass der Kostenaufwand für dieselben in der Baulast der Ortsgemeinde erneuerten Gehwegflächen bei einem späteren Straßenausbau nach aktueller Rechtslage mindestens in einem Zeitraum von 20 Jahren nicht erneut einer Beitragsveranlagung zugrunde gelegt werden könnte. Damit müsste dieser Kostenanteil bei einem Straßenausbau zumindest innerhalb der nächsten 20 Jahre neben dem Gemeindeanteil zusätzlich von der Ortsgemeinde getragen werden.

Haushaltsmittel stehen für eine investive Maßnahme im Haushaltsplan 2022 unter HHSt. 5.4.1.0.0089.785330 in Höhe von 50.000,00 Euro zur Verfügung. Unter Berücksichtigung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen wäre dieser Haushaltsansatz für die Finanzierung des Gemeindeanteils voraussichtlich ausreichend.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, dass Angebot der UGG für die Instandsetzung von Restflächen an gemeindlichen Wegen anzunehmen. Der Gemeindevorstand und die Fraktionsvorsitzenden entscheiden, welche Gehwegeflächen im Zuge des DSL-Ausbaus mit Pflaster und welche bituminös wiederhergestellt werden.

5. Antrag auf Zuschuss für das 100jährige Vereinsbestehen des Musikverein Salmrohr e.V.

Der Musikverein Salmrohr e.V. hat mit Email vom 14. Juni 2022 um finanzielle Unterstützung der Jubiläumsveranstaltung gebeten. Grund hierfür ist das 100jährige Bestehen und den damit verbundenen erhöhten Aufwand der Veranstaltung. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 1.000,-- Euro erbeten.

Der Gemeinderat beschließt einen Zuschuss in Höhe von 1.000,- Euro zu gewähren.

6. Antrag auf Zuschuss für das 100jährige Vereinsbestehen des FSV Salmrohr

Der FSV Salmrohr hat per Email um finanzielle Unterstützung der Jubiläumsveranstaltung gebeten. Grund hierfür ist das 100jährige Bestehen und den damit verbundenen erhöhten Aufwand der Veranstaltung. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 1.000,-- Euro erbeten.

Der Gemeinderat beschließt einen Zuschuss in Höhe von 1.000,- Euro zu gewähren.

7. Annahme von Spenden

Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Beschluss von der Tagesordnung abzusetzen.

8. Wickeltisch Kita

Durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021 wurden verschiedenste Ausstattungsgegenstände in der Kindertagesstätte in Salmtal zerstört. Darunter auch ein Wickeltisch. Der Gemeinde liegt ein Angebot für eine entsprechende Ersatzbeschaffung vor. Die Kosten belaufen sich auf 7.350 € (netto) und werden durch Spenden refinanziert.

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines Wickeltischs für die Kindertagesstätte in Salmtal gemäß dem vorliegenden Angebot.

9. Bauangelegenheiten Kita

Am Kindergarten Salmtal soll ein Sonnenschutz installiert werden. Der Gemeinde liegt ein Angebot für eine entsprechende Vorrichtung vor. Die Kosten belaufen sich auf 25.738,51 € (brutto).

10. Wiederherstellung Salmaue

Durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021 wurden die Rückhalteflächen in der Salmaue stark in Mitleidenschaft gezogen. Im Dezember 2021 wurde bereits ein Auftrag zur Wiederherstellung der Flächen erteilt. Ein durchgeführtes Gutachten kam nun jedoch zum Schluss, dass es in der Salmaue zu großen Anlandungen von Erdmassen kam. Insofern wird nun ein Erdaushub von mehreren tausend Kubikmetern notwendig. Dies war im Dezember 2021 nicht absehbar.

Nach Beratung wird der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, den Auftrag für die Wiederherstellung der Salmaue - unter Berücksichtigung der förderrechtlichen Vorgaben und des Vergaberechts - zu erteilen.

11. Mitteilungen

Ortsbürgermeister Markus Peter Meyer teilt dem Rat folgendes mit:

Es hat eine Veranstaltung Zukunfts-Check Dorf hat stattgefunden.

Es hat ein Vor-Ort-Termin bzgl. der Salmbrücke (Bahnbrücke) stattgefunden. Derzeit geht man davon aus, dass die Maßnahme im März nächsten Jahres beendet ist.

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) wurde nochmals schriftlich darauf hingewiesen, dass der Ausbau der Michael-Felke-Straße immer noch nicht erfolgt ist. Nach den Sommerferien soll eine Infoveranstaltung zum Ausbau stattfinden.

12. Verschiedenes

Aus der Mitte des Rates wird folgendes mitgeteilt:

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Der Eifelverein hat in Dreis eine Ruhebank gestiftet. Es soll beim Eifelverein nachgefragt werden, ob dieser auch bereit ist, eine Bank für die Gemeinde Salmtal zu spenden.

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Die Gemeinde Rivenich hat einen Aufruf im Amtsblatt gestartet, dass sie ein Pferd und einen Reiter für Sankt Martin suchen.

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.