1. Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Einwohner stellten keine Fragen.
2. Ausweisung von Wohnbauflächen
a) Vorstellung städtebauliche Studie
b) Beratung zur weiteren Vorgehensweise
a) Vorstellung städtebauliche Studie
Ein Vertreter des Büros B.K.S., Trier, stellt dem Gemeinderat die gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 27.09.2022 erarbeiten möglichen städtebaulichen Konzeptionen zur Ausweisung von Wohnbauflächen vor und erläutert die Ergebnisse in städtebaulicher und erschließungstechnischer Hinsicht.
Folgende Konzepte liegen vor:
b) Beratung zur weiteren Vorgehensweise
Hierzu erfolgte keine Beschlussfassung.
3. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land
- Vorabbeteiligung der Ortsgemeinden
Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land hat am 26.07.2021 das Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde formell eingeleitet.
Das Erfordernis zur Fortschreibung ergibt sich aus gesetzlichen wie auch aus praktischen Erwägungen. Die anzuführenden Gründe wurden in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 26.4.2023 erläutert.
Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes (LEP IV) sowie des in Neuaufstellung befindlichen Regionalen Raumordnungsprogrammes für die Region Trier (ROP-Entwurf, Stand 1.2014), die bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen sind. Der ROP-Entwurf sieht z.B. in Kap. II.2.5 sogenannte „Schwellenwerte der weiteren Wohnbauentwicklung“ vor, die eine Limitierung der den Gemeinden zustehenden Wohnbauentwicklungsflächen nach Einwohnern bzw. nach den zugewiesenen besonderen Funktionen bewirken. Bestehende Potentiale sind hierbei zu bewerten und zu berücksichtigen.
Die Bewertung der Potentiale zur Ermittlung der auf die Gemeinden heruntergebrochenen „Schwellenwerte der Wohnbauentwicklung“ konnte zwischenzeitlich in Abstimmung mit den Gemeinden abgeschlossen werden, so dass nun eine Vorabstimmung mit den Gemeinden zur Erforschung der konkreten Planungswünsche im Planaufstellungsverfahren (sog. Vorabbeteiligung der Gemeinden) ansteht.
Im Rahmen der Vorabbeteiligung erhalten die Gemeinden Gelegenheit, die zwischenzeitlich zugestellte Potentialermittlung/Schwellenwerteermittlung aufgrund ihrer örtlichen Kenntnisse auf Richtigkeit und auf Schlüssigkeit zu prüfen bzw. ihre „Flächenwünsche“, die dann in die Gesamtfortschreibung eingehen sollen, zu artikulieren.
Die Flächenwünsche können sich hierbei insbesondere auf die Darstellung von Bauflächen (Wohnbauflächen, Mischbauflächen, Gewerbeflächen, Gemeinbedarfs- bzw. Sonderbauflächen) oder sonstige Flächendarstellungen nach § 5 Abs. 2 BauGB beziehen.
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung wurde darum gebeten, dass die Gemeinden ihre Rückmeldung zu den gemeindlichen Flächenwünschen möglichst bis zur Sommerpause 2023 gegenüber der Trägerin der Flächennutzungsplanung abgeben.
Hinweise zum Teilbereich der wohnbaulichen Entwicklung, Wohn- und Mischbauflächendarstellung, insbesondere den örtlichen Schwellen- und Bedarfswerten und zu den örtlich vorliegenden Potentialflächen (Stand 26.4.2023, Berechnungszeitraum 19 Jahre):
Grundlagendaten:
Einwohnerzahl der Ortsgemeinde zum 31.12.2021 — 716 EW
bereinigte Einwohnerzahl der Ortsgemeinde zum 31.12.2040 — 703 EW
Besondere Funktion Wohnen/zentralörtliche
Bedeutung der Gemeinde — keine
Der Bedarf an Wohnbauflächen beträgt gem. Kapitel II.2.5 ROP-Entwurf
1.2014 (sog. Bedarfswert) — 1,96 ha
Die ermittelten Potentialflächen betragen gesamt
(Potentialwert) — 1,83 ha
Diese setzen sich zusammen aus:
a) verfügbaren Außenreserven, vgl. schraffierte Flächen
lt. Arbeitskarte, RuM Nrn. 92, 96, 98 und 100 — 1,49 ha
b) verfügbaren Innenpotentialen — 0,00 ha
c) verfügbaren Baulücken gemäß Abfrageergebnis — 0,34 ha
Der örtliche Schwellenwert beträgt somit — 0,13 ha
Der Gemeinderat beschließt, den für die Gemeinde nach Abzug der als verfügbar ermittelten Innenpotentiale bzw. der als verfügbar ermittelten Baulücken verbleibenden Wohnbauflächenbedarf im Umfange von ca. 1,62 ha in folgenden Bereichen der Ortslage für das weitere Fortschreibeverfahren der Gesamtfortschreibung anzumelden.
| Darstellung (W/M) | Größe ha | Bezeichnung des Bereiches |
| Wohnbauflächen (W) | 1,7 ha | Auf der Höhl |
| Wohnbauflächen (W) | 1,7 ha | Auf Läsenberg |
Der Gemeinderat beantragt wegen weiterer zukünftiger Planungen und zu erwartender Bedarfe die Aufnahme weiterer Flächen mit den nachfolgend genannten Darstellungen und Flächengrößen (s. Beispiele unten, Flächen und Nutzungsart bitte jeweils genau bezeichnen und verorten):
Die bisherige nicht entwickelte und im FNP dargestellte Gewerbefläche (Außenreserve RuM Nr. 91 bzw. Fläche G 18-5 lt. FNP) soll beibehalten werden.
Flächenbeispiele:
Gewerbeflächen (G)
Gemeinbedarfsflächen mit Angabe der Zweckbestimmung
Sonderbauflächen mit Angabe der Zweckbestimmung
öffentliche Grünflächen mit Angabe der Zweckbestimmung
sonstige Flächen/Darstellungen
Zur Anfrage des Büros BKS bezüglich Sonderbaufläche „Wochendendhausgebiet“ im Bereich der Grillhütte beschließt der Gemeinderat diese beizubehalten.
4. Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Niersbach, Flur 1
- Grundsatzbeschluss
Die Ortsgemeinde Niersbach beabsichtigt in Zusammenarbeit mit einem Investor die Errichtung einer weiteren Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung Niersbach, Flur 1, Flurstücke 2/18 (tlw.) und 3/3 (tlw.) im Flächenumfang von ca. 4,5 ha. Das Vorhaben erfüllt nach überschlägiger Prüfung die Kriterien des Steuerungsrahmens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Vorliegend ist zunächst Planrecht über Bauleitplanung zu schaffen (Aufstellung Bebauungsplan und Fortschreibung Flächennutzungsplan). Der Bauleitplanung vorgeschaltet ist eine vereinfachte raumordnerische Vorprüfung (VRP) durchzuführen. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als ausführende Stelle des Verfahrens der VRP verlangt zur Durchführung des Verfahrens zumindest Grundsatzbeschlüsse der zuständigen Träger der Bauleitplanung. Durch die Einhaltung des Steuerungsrahmens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen entfällt der Grundsatzbeschluss durch den Verbandsgemeinderat Wittlich-Land.
Der Gemeinderat nimmt die erhaltenen Informationen zur Kenntnis und stimmt der Durchführung einer VRP zu. Entscheidungen im formellen Planaufstellungsverfahren wird der Gemeinderat erst nach Vorliegen des Ergebnisses der VRP treffen.
5. Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP)
Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Top von der Tagesordnung abgesetzt.
6. Mitteilungen
7. Verschiedenes
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Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.