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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Information über die Sitzung des Gemeinderates vom 26. Juli 2023

1. Einwohnerfragestunde

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2. Bebauungsplanung "Sondergebiet Photovoltaik Dädeschuck, Fallschirbel und Hunsel"a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungenb) Beschluss des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 24 GemO (Satzungsbeschluss)

a) Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen

Der Gemeinderat wird auf Grundlage des Beschlusses vom 04.04.2023 durchgeführten Beteiligungsverfahren informiert.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 26.04.2023 beteiligt und über die Offenlage des Planentwurfes unterrichtet. Es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 06.06.2023 eingeräumt.

Die Offenlage des Planentwurfes erfolgte in der Zeit vom 02.05.2023 bis zum 06.06.2023. Auf die Auslegung sowie die Möglichkeit, dass Stellungnahmen vorgebracht werden können, war durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“, Ausgabe vom 21.04.2023, hingewiesen worden.

Die beteiligten Stellen sind in der Abwägungstabelle aufgeführt. In der Tabelle sind die eingegangenen Stellungnahmen inhaltlich wiedergeben. Daneben enthält die Aufstellung Hinweise zur Berücksichtigung sowie eine Kommentierung und Abwägungsvorschläge der Verwaltung bzw. des Planungsbüros zu den einzelnen abwägungsrelevanten Anregungen.

Die Abwägungsvorschläge wurden dem Rat in öffentlicher Sitzung erläutert.

Der Gemeinderat hat über die Stellungnahmen im Einzelnen beraten. Die Ergebnisse der Abwägungen durch den Gemeinderat sind in der Abwägungstabelle festgehalten. Im Übrigen nimmt der Gemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis.

Berücksichtigung der zuvor durchgeführten Beteiligungen in der Gesamtabwägung:

Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden im Gemeinderat der Ortsgemeinde Minderlittgen am 04.04.2023 diskutiert und behandelt. Die Ergebnisse der Behandlung dieser Anregungen/Stellungnahmen wurden in der Entwurfsfassung des Bebauungsplanes zur Offenlage berücksichtigt.

Auf die Zusammenfassung/Synopse aus der Beschlussfassung des Gemeinderats vom 04.04.2023 wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Die dort gefassten Beschlüsse werden durch den Gemeinderat im Rahmen der jetzt durchgeführten Gesamtabwägung erneut bestätigt, soweit die Abwägungsentscheidungen zu den Stellungnahmen aus der Offenlage davon nicht abweichen. Die Zusammenfassung/Synopse aus der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 04.04.2023 hat dem Gemeinderat mit der Sitzungseinladung vorgelegen. Weiter ist diese dem Sitzungsprotokoll erneut als Anlage beigefügt.

b) Beschluss des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 24 GemO (Satzungsbeschluss)

Der Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Dädeschuck, Fallschirbel und Hunsel“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 24 GemO als Satzung beschlossen, die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen sind gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 88 Landesbauordnung (LBauO) in den Bebauungsplan als Festsetzungen aufgenommen und wurden ebenfalls als Satzung beschlossen.

Die Begründung zum Bebauungsplan (Teil 1 – städtebaulicher Teil, Teil 2 – Umweltbericht) wurde gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

3. BauangelegenheitErweiterung eines bestehenden WohnhausesGemarkung Minderlittgen, Flur 8, Parz-Nr. 58/5 (Neustraße)

Der Vorsitzende stellte dem Rat zunächst den Bauantrag ohne Nennung von Namen vor.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Erschließung ist zur Straße „Neustraße“ gesichert, die notwendigen Stellplätze sind nachgewiesen.

Die Angelegenheit wird diskutiert, abschließend fasst der Rat den folgenden Beschluss:

Nach Ansicht des Gemeinderates fügt sich das Vorhaben im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart der vorhandenen Bebauung in der näheren Umgebung ein.

Deshalb stimmte der Rat dem Bauantrag zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

4. Sanierung Sportplatzgebäude Hupperath- Auftragsvergabe Heizungsanlage

Dem Gemeinderat wurde das Ergebnis der Ausschreibung „Erneuerung Heizungsanlage Sportplatzgebäude Hupperath“ vorgestellt.

Zum Submissionstermin am 02.06.2023 lag ein Angebot vor.

Mindestbieter ist die Firma Apropos Wasser und Wärme, Enkirch mit einer Angebotssumme von 52.636,70 €.

Nach vorheriger Absprache sollen die nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage jeweils zur Hälfte von den Ortsgemeinden Hupperath und Minderlittgen übernommen werden.

Der Gemeinderat Hupperath hatte seine Zustimmung zur Auftragsvergabe im Rahmen einer Eilentscheidung bereits erteilt.

Der Gemeinderat beschloss den Auftrag für die Erneuerung der Heizungsanlage im Sporthaus Minderlittgen-Hupperath an die Firma Apropos Wasser und Wärme, Enkirch zu einer Angebotssumme von 52.636,70 € zu vergeben.

5. Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlagehier: Abschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Inanspruchnahme von gemeindeeigenen Wirtschaftswegen

Derzeit laufen Planungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Minderlittgen.

Zum Zwecke der Prospektion, der Planung, dem Bau und Betrieb der PV-Anlage wird die Benutzung von gemeindeeigenen Wirtschaftswegen erforderlich.

Hierzu liegt der Ortsgemeinde ein Nutzungsvertrag zur Unterzeichnung vor.

Inhaltliche Erläuterungen und weitere Ausführungen erfolgen durch Ortsbürgermeister Helmut Bauer in der Sitzung.

Nach Beratung stimmte der Gemeinderat dem Vertragsentwurf grundsätzlich zu und ermächtigt den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zum endgültigen Vertragsabschluss.

6. Mitteilungen

6.1.

Ortsbürgermeister Bauer setzte den Gemeinderat darüber in Kenntnis, dass die Ortsgemeinde Minderlittgen für das Jahr 2023 eine Zuwendung in Höhe von 18.520,00 € für das kommunale Waldmanagement erhalten hat.

6.2.

Am 22.05.2023 wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zum „Anbau eines Kaltwintergartens“ auf der Gemarkung Minderlittgen, Flur 8, Flurstück 1/3, Hauptstraße 61 gestellt. Den Beigeordneten und Ratsmitgliedern wurde in einer Besprechung dieser Bauantrag vorgestellt und das Einvernehmen wurde gem. § 36 Abs. 2 BauGB hergestellt.

7. Verschiedenes

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Helmut Bauer, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.