Der Gemeinderat Binsfeld hat am 20. März 2023 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch §§ 12 und 67 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Aufsichtsbehörde vom 15. Mai 2023 hiermit bekanntgemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 2.928.840 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.924.100 €
der Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — 4.740 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 143.530 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.524.370 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.919.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -394.630 €
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 251.100 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 €
verzinste Kredite auf — 310.000 €
zusammen auf — 310.000 €
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf — 372 v.H.
- Grundsteuer B auf — 465 v.H.
- Gewerbesteuer auf — 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
a) für den ersten Hund — 50,00 €
b) für den zweiten Hund — 110,00 €
c) für jeden weiteren Hund — 160,00 €
d) für den ersten gefährlichen Hund — 250,00 €
e) für den zweiten gefährlichen Hund — 375,00 €
f) für jeden weiteren gefährlichen Hund — 550,00 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt gemäß dem Rechnungsergebnis 4.361.745,65 €. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt gemäß Planung 4.104.375,65 € und zum 31.12.2023 beträgt 4.109.115,65 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.03.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Für den in der Haushaltssatzung 2023 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite (310.000 €) wird die aufsichtsbehördliche Genehmigung nur bis zur Höhe von 53.000 € erteilt.
Der Haushaltsplan liegt an sieben Arbeitstagen (Werktagen) nach dieser Bekanntmachung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr – 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land in 54516 Wittlich, Burgstraße 59, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über
| 1. | Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und |
| 2. | die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates § 34 GemO) |
unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.