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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 35/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Sitzung des Gemeinderates Großlittgen vom 10.08.2023

1. Einwohnerfragestunde

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Von einem Bürger wurde gefragt, warum die Geschwindigkeitsmessanlage (momentan in der Wittlicher Str.) die Geschwindigkeit Richtung Ortsausgang anzeigt. Aus seiner Sicht wäre es viel sinnvoller, diese in Richtung Ortsmitte anzuzeigen.

Der Vorsitzende erwiderte, dass dies der ausdrückliche Wunsch der Anlieger gewesen sei.

Die Anlage würde jedoch in den nächsten Tagen in Richtung Ortsmitte neu ausgerichtet.

Ferner wurde der Wunsch geäußert, dass die Auswertungen turnusmäßig veröffentlicht bzw. im Gemeinderat vorgestellt werden sollen.

Dies sagte der Vorsitzende zu.

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In diesem Zusammenhang besteht auch der Wunsch der Gemeinde nach weiteren 30-km-Zonen und mehr Kontrollen der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit. Hierüber soll mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden und der Polizei gesprochen werden.

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Ein weiteres Anliegen eines Bürgers betraf den weiteren Glasfaserausbau in der Ortslage. Die aus Sicht vieler anwesender Bürger missglückte Auftaktveranstaltung der E.ON wird wohl nicht die Quote von 40% Neuverträgen bringen, die Voraussetzung für diesen Ausbau sind. Daher sollte die Gemeinde die E.ON dazu drängen weitere Informationen (Flyer, Werbematerial) an die Bürger herauszugeben, da der Glasfaserausbau aus seiner Sicht für die Zukunft des Ortes von entscheidender Bedeutung sei.

Der Vorsitzende sagte zu, dass er in der Angelegenheit mit der Fa. E.ON in Kontakt treten werde.

2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land

- Vorabbeteiligung der Ortsgemeinden

Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land hat am 26.07.2021 das Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde formell eingeleitet.

Das Erfordernis zur Fortschreibung ergibt sich aus gesetzlichen wie auch aus praktischen Erwägungen. Die anzuführenden Gründe wurden in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 26.4.2023 erläutert.

Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes (LEP IV) sowie des in Neuaufstellung befindlichen Regionalen Raumordnungsprogrammes für die Region Trier (ROP-Entwurf, Stand 1.2014), die bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen sind. Der ROP-Entwurf sieht z.B. in Kap. II.2.5 sogenannte „Schwellenwerte der weiteren Wohnbauentwicklung“ vor, die eine Limitierung der den Gemeinden zustehenden Wohnbauentwicklungsflächen nach Einwohnern bzw. nach den zugewiesenen besonderen Funktionen bewirken. Bestehende Potentiale sind hierbei zu bewerten und zu berücksichtigen.

Die Bewertung der Potentiale zur Ermittlung der auf die Gemeinden heruntergebrochenen „Schwellenwerte der Wohnbauentwicklung“ konnte zwischenzeitlich in Abstimmung mit den Gemeinden abgeschlossen werden, so dass nun eine Vorabstimmung mit den Gemeinden zur Erforschung der konkreten Planungswünsche im Planaufstellungsverfahren (sog. Vorabbeteiligung der Gemeinden) ansteht.

Im Rahmen der Vorabbeteiligung erhalten die Gemeinden Gelegenheit, die zwischenzeitlich zugestellte Potentialermittlung/Schwellenwerteermittlung aufgrund ihrer örtlichen Kenntnisse auf Richtigkeit und auf Schlüssigkeit zu prüfen bzw. ihre „Flächenwünsche“, die dann in die Gesamtfortschreibung eingehen sollen, zu artikulieren.

Die Flächenwünsche können sich hierbei insbesondere auf die Darstellung von Bauflächen (Wohnbauflächen, Mischbauflächen, Gewerbeflächen, Gemeinbedarfs- bzw. Sonderbauflächen) oder sonstige Flächendarstellungen nach § 5 Abs. 2 BauGB beziehen.

In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung wurde darum gebeten, dass die Gemeinden ihre Rückmeldung zu den gemeindlichen Flächenwünschen möglichst bis zur Sommerpause 2023 gegenüber der Trägerin der Flächennutzungsplanung abgeben.

Hinweise zum Teilbereich der wohnbaulichen Entwicklung, Wohn- und Mischbauflächendarstellung, insbesondere den örtlichen Schwellen- und Bedarfswerten und zu den örtlich vorliegenden Potentialflächen (Stand 26.4.2023, Berechnungszeitraum 19 Jahre):

Grundlagendaten:

Einwohnerzahl der Ortsgemeinde zum 31.12.2021  —  1.024 EW

bereinigte Einwohnerzahl der Ortsgemeinde

zum 31.12.2040  —  1.005 EW

Besondere Funktion Wohnen/

zentralörtliche Bedeutung der Gemeinde  —  keine

Der Bedarf an Wohnbauflächen

beträgt gem. Kapitel II.2.5 ROP-Entwurf

1.2014 (sog. Bedarfswert)  —  2,80 ha

Die ermittelten Potentialflächen betragen gesamt

(Potentialwert)  —  7,06 ha

Diese setzen sich zusammen aus:

a) verfügbaren Außenreserven, vgl. schraffierte Flächen

lt. Arbeitskarte, RuM Nrn. 101 und 103  —  6,32 ha

b) verfügbaren Innenpotentialen  —  0,00 ha

c) verfügbaren Baulücken gemäß Abfrageergebnis  —  0,74 ha

Der örtliche Schwellenwert beträgt somit  —  - 4,26 ha

Berücksichtigt ist die über die seit dem 21.02.2022 rechtsverbindliche Einzelfortschreibung Wohnbauflächen erfolgte freiwillige Flächenabgabe im Flächenumfange von 5,12 ha Wohnbauflächen zugunsten anderer Gemeinden (vorherige Wohnbaufläche 07-04).

In der Arbeitskarte ist die gemäß vorliegenden Beschlüssen des Gemeinderates gewünschte und über eine VRP vorgeprüfte, aber formell noch über ein Einzelfortschreibeverfahren in den FNP aufzunehmende Gewerbefläche bereits dargestellt und berücksichtigt. Die Fläche betrifft die Bebauungsplanung „Gewerbegebiet – Erweiterung West“.

Der Gemeinderat beschließt, den Wohnflächenbedarf für die Gemeinde für das weitere Fortschreibeverfahren der Gesamtfortschreibung anzumelden.

Darstellung (W/M)

Größe ha

Bezeichnung des Bereiches

Wohnbauflächen (W)

5,5 ha

Fläche 07-02a lt. Rechtsverblindlichem FNP

Der Gemeinderat beantragt wegen weiterer zukünftiger Planungen und zu erwartender Bedarfe die Aufnahme weiterer Flächen mit den nachfolgend genannten Darstellungen und Flächengrößen (s. Beispiele unten, Flächen und Nutzungsart bitte jeweils genau bezeichnen und verorten):

1.

Gewerbeflächen (G) zur Bebauungsplanung „Gewerbegebiet – Erweiterung West“ gemäß Anmerkung oben (Übernahme aus Einzelfortschreibung).

2.

Sonderbauflächen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage (Flur 11, Nr. 6-1 u. 6-38 anteilig mit einer Gesamtgröße von 17,9 ha

Flächenbeispiele:

Weitere Gewerbeflächen

Gemeinbedarfsflächen mit Angabe der Zweckbestimmung

Sonderbauflächen mit Angabe der Zweckbestimmung

öffentliche Grünflächen mit Angabe der Zweckbestimmung

sonstige Flächen/Darstellungen

3. Küchenausbau Kindertagesstätte Großlittgen

Das Architektenbüro hat die Leistungsverzeichnisse für den 3. BA für folgende Gewerke erstellt:

1.

Estricharbeiten

2.

Fliesenarbeiten

3.

Malerarbeiten

4.

Schreinerarbeiten

5.

Bodenbelagsarbeiten

Grundlage der Gewerke ist die Kostenberechnung vom 07.10.2022.

Die Submission der Arbeiten ist zur zeitnahen Abwicklung mit der VG vorabgestimmt.

Die Bodenbelagsarbeiten liegen unter einem Betrag von 3.000 € und können als Direktauftrag vergeben werden. Das Architektenbüro ist geforderte Angebote einzuholen und einen Preisvergleich zur Auftragserteilung vorzulegen.

Im Rahmen der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Fliesenarbeiten ergibt sich eine Änderung.

Die Anforderungen für die Beschaffenheit von Oberflächen in Küchen sind die üblichen:

Die Wände müssen glatt und abwaschbar beschaffen sein, grundlegend könnten das Fliesen oder auch ein Latexanstrich sein. Die Decken müssen hell und glatt beschaffen sein.

Das Arch.-Büro schlägt aufgrund der erneuten Rücksprache mit der Lebensmittelüberwachung und dem Haustechniker vor auf einen Fliesenbelag einschließlich Abdichtung raumhoch zu gehen um die dauerhafte und Langlebigkeit der Küche und Hygiene zu verbessern. Entsprechend wird es Mehrflächen im Gewerk Fliesenarbeiten geben, da in den ursprünglichen Kostenvorgaben damals nur Teilflächen mit Fliesenbelägen (Fliesenspiegel ohne vollflächige Wandabdichtung) auf den Küchenwänden kalkuliert waren.

Im Bereich der Umkleide/Vorraum wird statt eines Linoleumbelags ein wasserundurchlässiger Bodenbelag mit Abdichtung und Fliesen gefordert. Durch die angepassten Fliesenarbeiten reduzieren sich die Kosten der Bodenbelagsarbeiten und Malerarbeiten.

Die Fliesenarbeiten wurden nach aktuellen Kostenkennwerten ermittelt, abzüglich der Einsparungen im Bereich Bodenbelag und Malerarbeiten ergeben sich Mehrkosten in der Summe von ca. 9.000€ brutto. Die v. g. Leistungsverzeichnisse beinhalten bereits die Optimierung.

Weiter ist im Zuge der derzeitigen Prüfung der Anpassung des Raumnutzungskonzepts aufgefallen, dass bei der Erteilung der Baugenehmigung für die Nutzung der alten Küche als Nebenraum der 2. Rettungsweg (Fluchttür) nicht berücksichtigt wurde. Diese ist jedoch unerlässlich und würde bei der Abnahme als Nachforderung vom Brandschutzes kommen.

Das Architektenbüro hat hierzu einen Lösungsansatz geprüft und ermittelt, der im Zuge des 3. BA mit abgewickelt werden soll. Die Mehrkosten belaufen sich ca. 6.920 € zzgl. ca. 1.500 € KG 400 (Haustechnik wegen Umbau vorhandenes Ausgussbecken).

Auch diese Kosten sind in dem jeweiligen Leistungsverzeichnis des 3. BA miterfasst.

Weiter informiert der Ortsbürgermeister, dass die im Rahmen des 2. BA ausgeschriebene Kücheneinrichtung beauftragt und vor Ort mit der beauftragen Firma final abgestimmt wurde. Hieraus resultieren gegenüber der Planung und Ausschreibung kleinere Anpassungen:

1.

Induktionskochfeld wird zugunsten eines größeren Vario-Cooking-Centers verkleinert

2.

Mikrowelle entfällt, Platz für ggf. Gemüseschneider

3.

der fahrbare Arbeitstisch in der Mitte soll als fahrbarer Schrank mit Schiebetüren ausgestattet werden, statt bisher mit offenen Zwischenböden (mehr geschützter Stauraum, kürzere Wege)

4.

Die Bodenfreiheit unter den Edelstahlmöbeln soll von 15 cm auf 20 cm erhöht werden, zur besseren Reinigbarkeit.

5.

Beauftragte Firma hat die Sensorküchenarmatur, die analog zu der in der Sanitärausschreibung für den Speiseraum ausgeschrieben, aufgrund mangelnden Zugangs zum Sanitärgroßhandel sehr teuer angeboten. Hierfür wird eine vergleichbare, aber für die Firma besser zu beschaffende und dadurch günstigere Armatur vorgeschlagen. Damit in Küche und angrenzendem Essbereich baugleiche Armaturen verbaut werden, soll die Firma auch die Armatur für den Essbereich liefern. Diese Kosten entfallen dann bei der Sanitärfirma.

6.

Das Fabrikat der Haubenspülmaschine soll auf Anraten von der beauftragten Firma durch ein preisgleiches Alternativfabrikat (Winterhalter) ersetzt werden, bei dem gegenüber der ausgeschriebenen Maschine die Wärme- und Feuchte-Abgabe an den Raum noch weiter reduziert werden.

Die Mehrkosten betragen 2.166,99 €. Eine entsprechende Freigabe ist kurzfristig zur zeitnahen Vorlage der Installationspläne sowie der Bestellung der Küchenausstattung durch die Ortsgemeinde vorgenommen worden.

Für die Übermittagsbetreuung waren beim Zuschussantrag des Landes Kosten von 11.653 € anerkannt worden. Geplant waren Krippen-Etagenbetten, Weichschaumbetten, Krippenhochbänke, Erzieherstühle Bettenschränke und Servierwägen anzuschaffen. In Anbetracht der von der Kita geplanten Mittagsverpflegung der Kinder als Mittagsbuffet (Optimierung der Essensituation) sollen vorrangig Kinder-Buffetwägen angeschafft werden sowie je nach verfügbarem Kostenrahmen ergänzende Küchengeräte (Schneid-/Rührgerät, Gemüseschneider) sowie die ergänzende Ausstattung mit Bettchen und Hochstühlen. Hierzu sind noch entsprechende Angebote einzuholen.

Die Einzugsgemeinden wurden über die v. g. Punkte per E-Mail am 28.07.2023 informiert.

Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung des 3. BA des Bauvorhabens durch die Verbandsgemeindeverwaltung durchführen zu lassen.

Hierbei wird die Anpassung im Gewerk Fliesen wie vorgestellt anerkannt und ausgeschrieben. Weiter werden die erforderlichen Arbeiten für die Herstellung der Fluchttür in der bestehenden Küche zum Umbau als Nebenraum (Essraum Kinder) anerkannt und mit den jeweiligen Gewerken ausgeschrieben.

Nach sachlicher und fachlicher Prüfung der Angebote wird der Ortsbürgermeister ermächtigt den Auftrag im Benehmen mit den Beigeordneten an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Die Auftragssumme muss durch den Haushaltsansatz gedeckt sein und darf dabei die Kostenermittlung um maximal bis zu 20 % überscheiten. Bei einer höheren Überschreitung bedarf es einer gesonderten Abstimmung im Gemeinderat.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt im Benehmen mit den Beigeordneten den Direktauftrag für die Bodenbelagsarbeiten auf der Grundlage des Angebotsvergleichs vom Architektenbüro zu erteilen.

Die VG wird beauftragt für die erforderliche Ausstattung der Übermittagsbetreuung zur Optimierung des Essbereichs entsprechende Angebot einzuholen und einen Vergabevorschlag zu erstellen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag im Rahmen des Kostenbudgets von bis zu 11.653 € für die Ausstattung zu erteilen.

4. Mitteilungen

4.1 Verkauf Gemeindebüro Himmeroder Str. 12

Am 09.05.2023 hat die Ortsgemeinde bei Herrn Rink vom Katasteramt in Bernkastel-Kues einen Antrag auf Erstellung eines Gutachtens über den Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB für das Gebäude gestellt.

Er teile mir telefonisch mit, dass der Auftrag über die VGV erteilt werden müsse. In diesem Fall wäre er kostenfrei.

Frau Anderhalten wurde am 15.05.2023 informiert und gebeten die entsprechenden Schritte zu veranlassen.

Mit E-Mail der VG vom 27.07.2023 wurde der offizielle Antrag mit Anlagen und Fotos an das Katasteramt gestellt.

4.2 Glasfaser Großlittgen

Die Bürgerinformationsveranstaltung zum kostenlosen Breitbandausbau bzw. Glasfaser in Großlittgen fand am 03.08.2023 mit ca. 140 interessierten Bürgern in der Mehrzweckhalle statt.

Weitere Termine für Einzelberatungen sind noch für den 05. und 21.09.2023 jeweils von 14.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro vorgesehen.

Außerdem steht Herr Klamp von der Fa. E.ON auch gerne für persönliche Gespräche bzw. Informationen zur Verfügung.

Entsprechende Termine können Sie unmittelbar mit ihm vereinbaren (0160/1500578).

4.3 Spielplatz Gartenstraße

Die Anlieferung und Montage der Geräte des Spielplatzes erfolgen ab dem 16.10.2023. Wegen der Auskofferung der sogenannten Fallflächen habe ich mit der Fa. Schmitz gesprochen. Sie werden diese Arbeiten in der Woche vorher durchführen.

Die Fa. Sauerland wird uns rechtzeitig die entsprechenden genauen Pläne zur Verfügung stellen.

Die Geräte müssen bis zum Aufbau in der Gartenstraße abgestellt und die Straße muss für 2 – 3 Tage gesperrt werden.

Ein entsprechender Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung (Vollsperrung) wird die Ortsgemeinde bei der VG-Verwaltung stellen und die Fa. Schmitz bitten die Sperrung durchzuführen.

Der Spielplatz muss ab der 41. Kalenderwoche bis zum Abschluss der Arbeiten für ca. 2 – 3 Wochen ebenfalls für die Kinder gesperrt werden.

4.4 Feuerwehr

Seit dem 04.07.2023 gibt es einen Führungswechsel bei der Feuerwehr in Großlittgen. Frau Uschi Heck als erste und einzige Wehrführerin in der VG Wittlich-Land übergab nach 4 Jahren das Amt des Wehrführers an ihren Sohn Christian Heck.

Christian Heck wurde am 21.04.2023 von den Mitgliedern der Feuerwehr zum neuen Wehrführer gewählt und am 04.07.2023 in einer kleinen Feierstunde von Bürgermeister Follmann kommissarisch bestellt. Nach Abschluss der Ausbildung erfolgt die Ernennung zum Wehrführer.

Die Ortsgemeinde Großlittgen war zu diesem Termin trotz Nachfrage nicht eingeladen.

Nach dem Urlaub von Christian Heck werde ich daher seitens der Ortsgemeinde einen Termin mit Uschi und Christian Heck für eine offizielle Verabschiedung von Uschi und die Ernennung von Christian vereinbaren.

Bereits jetzt bedanke ich mich bei Uschi Heck und der gesamten Feuerwehr für die geleistete Arbeit, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Dorfleben. Ich erinnere hier nur an die vielen Aktivitäten der Feuerwehr (St. Martin, Adventsfeier, Maifest mit Wanderung u.v.m.).

Und Christian Heck wünsche ich in seiner neuen Funktion als Wehrführer viel Erfolg für seine Arbeit und weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde.

5. Verschiedenes

./.

Anton Klas, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.