Verkehrssicherheitsgründe erfordern während des obengenannten Zeitraums die Vollsperrung der
K 48 für jeglichen Fahrzeugverkehr, auch für den Anliegerverkehr. Die Sperrung erfolgt ab der Einmündung K 41 / K 48, Höhe Mülldeponie und aus der Gegenrichtung im Zuge der Ortsdurchfahrt der K 41 in Klüsserath an der Brücke. Ausschließlich Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge dürfen die Sperrstrecke im Einsatzfall befahren.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die K 41 – L 141 – Hetzerath – K 47 nach Klüsserath.
Die „Weinstraße“ ist ebenfalls während der Veranstaltung für sämtlichen Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis gebeten.