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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Sitzung des Gemeinderates Bergweiler vom 07.09.2023

1. Einwohnerfragestunde

Es wurde sich seitens eines Einwohners über den Sachstand des Bio-Energiedorfes und der Anschaffung eines Bücherregals (Telefonzelle) informiert.

Der Vorsitzende beantwortete die Anfragen entsprechend.

2. Abnahme des Jahresabschlusses 2021

Die Jahresrechnung 2021 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

Ergebnisrechnung:

Erträge:

2.185.090,72 €

Aufwendungen:

2.068.360,86 €

Jahresüberschuss(+) /-fehlbetrag(-):

+116.729,86 €

Im Haushaltsplan 2021 war ein Jahresverlust von 89.112,00 € eingeplant, so dass hier eine Ergebnisverbesserung von 205.841,86 € eingetreten ist.

Finanzrechnung:

Saldo ordentl./außerordentl.

Ein- u. Auszahlungen:

46.075,37 €

Planmäßige Tilgung v. Investitionskrediten:

11.233,32 €

Ergebnis Finanzrechnung

(Freie Finanzspitze):

+34.842,05 €

Bilanz:

Kapitalrücklage (Stand 31.12. des HH-Jahres):

6.924.956,76 €

+ Sonstige Rücklage

0,00 €

Jahresüberschuss(+) -/fehlbetrag(-):

+116.729,86

= Eigenkapital zum 31.12. des HH-Jahres:

7.041.686,62 €

Stand der Verbindlichkeiten gegenüber VG-Kasse:

0,00 €

Stand der Forderungen gegen VG-Kasse:

259.830,52 €

Stand der Investitionskredite:

221.858,47 €

Im Rechnungsjahr 2021 hat die Ortsgemeinde Bergweiler den Haushaltsausgleich erreicht.

1.

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss von 116.729,86 € ab.

2.

Die Finanzrechnung schließt in den Ein- und Auszahlungen nach Abzug der planmäßigen Tilgung mit einem Überschuss von 34.842,05 € ab.

3.

Die Bilanz weist ein Eigenkapital von 7.041.686,62 € aus.

Die Prüfung des Jahresabschlusses am 11.07.2023 hat keine Beanstandungen ergeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 11.07.2023 den Jahresabschluss 2021 geprüft und abgenommen. Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Gemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich vom Gemeinderat nach § 100 GemHVO genehmigt.

3. Entlastung des Ortsbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021

Unter dem Vorsitz des Ratsmitgliedes Therese Stolz beschließt der Gemeinderat auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.

4. Barrierefreier Umbau Bushaltestellen- Auftragsvergabe

Dem Gemeinderat wird das Ergebnis der Ausschreibung „Barrierefreier Umbau Bushaltestellen“ vorgestellt.

Zum Submissionstermin am 28.07.2023 lagen 2 Angebote vor.

Mindestbieter ist die Firma Basten Tiefbau GmbH, Niederstadtfeld mit einer Angebotssumme von 91.509,81 €.

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen an die Firma Basten Tiefbau GmbH zu einer Angebotssumme von 91.509,81 € zu vergeben.

5. Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag

Dem Gemeinderat/Stadtrat wird das Angebot der Westenergie zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung für den geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag vom 12.06.2017 vorgelegt. Die Zusatzvereinbarung dient der Vertragsverlängerung des aktuellen Licht & Service-Vertrages bis zum 31.12.2035 in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter. Darüber hinaus bietet diese Vereinbarung den Vertragspartnern die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren. Dieses Sanierungsprogramm kann im Rahmen der ersten vier Jahre über eine separate Finanzierungsvereinbarung - mit an die Restlaufzeit des Vertrages angepasster Finanzierungslaufzeit - separat vereinbart werden. Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung, Solarbeleuchtung auf Wunsch der Ortsgemeinde/Stadt beratend tätig zu werden.

Die vereinbarten Vertragsgegenstände des bestehenden Vertrages beziehen sich ebenfalls auf diese Zusatzvereinbarung.

Die Vertragspartner würden im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung über das bisher definierte Leistungsspektrum hinaus rückwirkend ab dem 01.01.2023 mit Wirkung bis zum 31.12.2035 vereinbaren:

-

ein neues Pauschalentgelt je Leuchtstelle und Jahr für den Betrieb und die Instandhaltung inkl. Vandalismus von 39,32 Euro (abzüglich 6,48 Euro bei bereits umgerüsteten LED-Leuchten) für das Basisjahr ab dem 01.01.2023.

-

die Weiterführung der bestehenden Preisgleitklausel mit angepassten Basiswerten

-

eine Vertragsanpassung und

-

eine Verlängerung der Vertragslaufzeit

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat/Stadtrat der von der Westenergie angebotenen Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 12.06.2017 entsprechend dem Entwurf zuzustimmen.

Bei bereits umgerüsteten LED-Leuchten soll im neuen Vertrag ein Abzug der 6,48 € festgehalten werden.

Die Ortsbürgermeisterin/Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen.

6. Nachprofilierung einer Außengebietsmulde im Bereich der "Brühlstraße"hier: Information über Eilentscheidung

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die bereits nach dem Flutereignis im Jahre 2021 erfolgte Beauftragung der Fa. Zeimetz zur Neuprofilierung der vorhandenen Außengebietsmulde im Bereich der „Brühlstraße“. Hierbei ist seinerzeit davon ausgegangen worden, dass der entstehende Kostenaufwand über den Fördertopf der Soforthilfemaßnahmen abgerechnet werden kann und die Kosten somit durch das Land übernommen werden.

Es handelt sich bei den Arbeiten jedoch um eine reine Unterhaltungsmaßnahme. Eine Abrechnung über Soforthilfemittel ist davon abgesehen zeitlich bedingt nicht mehr möglich.

Die durchgeführten Arbeiten waren zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit sowie Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit dringend erforderlich und eine Abrechnung nur auf Stundenlohnbasis möglich.

Nach Beratung nimmt der Gemeinderat die getroffene Eilentscheidung gem. § 48 GemO zur Kenntnis und stimmt der Auftragsvergabe an die Fa. Zeimetz, Bergweiler nachträglich zu.

Zudem erkennt der Gemeinderat die vorliegende Rechnung der Fa. Zeimetz vom 31.07.2023 mit einer Bruttosumme in Höhe von insgesamt 5.912,46 Euro an und gibt diese zur Auszahlung frei.

Haushaltsmittel zur Finanzierung der Unterhaltungsmaßnahme stehen keine zur Verfügung.

Aus diesem Grunde stimmt der Gemeinderat darüber hinaus einer außerplanmäßigen Ausgabe zu.

7. Mitteilungen

Der Vorsitzende informiert über folgende Themen:

Beschwerde eines Anliegers über Gewässer 3. Ordnung

Die VG ist hier zuständig.

Anmeldung KIPKI-Maßnahmen: Umrüstung LED im Bürgerhaus, Jugendraum und Sportlerheim sowie die Erneuerung der vorhandenen Kühlschränke

„Neuer Weg“

Schacht marode, Graben soll mit Drainagerohr ausgerüstet werden und Schotter verteilt werden

Gülleableitung in Richtung Dreis wird abgeklärt, fraglich ob es sich hierbei um Gülle handelt.

Es findet ein Ortstermin an der K44 (Bergweiler-Bruch) statt, da die Feldwege unbefriedigend geteert wurden.

8. Verschiedenes

Der Vorsitzende appelliert an alle Einwohner, dass Bäume entsprechend der Verkehrssicherungsmaßnahmen gepflegt werden müssen.

Horst Weber, Ortsbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.