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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 39/2024
Aktuelles aus Wittlich-Land
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Obergrenze des Steuerungsrahmes für großflächige Freiflächenphotovoltaik-Anlagen erschöpft

Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hatte am 22.03.2022 einen Steuerungsrahmen für großflächige Freiflächenphotovoltaik-Anlagen (PV-FFA) beschlossen, der zum 06.03.2024 fortgeschrieben wurde.

Anlass zum Erlass des Steuerungsrahmens war der aufgrund technischer und energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen stark zunehmende Ausbau großflächiger PV-FFA sowie der politische Wille der Verbandsgemeinde, mögliche Konflikte im Hinblick auf die Agrarstruktur, das Landschaftsbild sowie die Akzeptanz in der Bevölkerung über eine entsprechende Steuerung der Anlagen zu minimieren.

Neben der Definition standortbezogener Ausschlusskriterien aufgrund raumordnerischer, fachgesetzlicher Vorrangfunktionen sowie aufgrund städtebaulicher Vorstellungen hatte der Verbandsgemeinderat weiter beschlossen, großflächige Freiflächenphotovoltaik-Anlagen bis zu einer maximalen Obergrenze von 2 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Verbandsgemeindegebietes (ca. 320 ha inkl. bereits umgesetzter PV-FFA) zuzulassen. Unberücksichtigt hiervon bleiben jedoch Planungen auf Konversionsflächen und vorbelasteten Böden ohne landwirtschaftliche Nutzung.

In Abstimmung mit den Ortsgemeinden und der Stadt Manderscheid wird bekannt gegeben, dass die seitens des Verbandsgemeinderates beschlossene Obergrenze von 2 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Verbandsgemeindegebietes aufgrund der vorhandenen, planrechtlich gesicherten und bei der Verbandsgemeinde zwischenzeitlich beantragten Bauleitplanungen für großflächige Freiflächenphotovoltaik-Anlagen aller Voraussicht nach erreicht wird.

Dies bedeutet, dass insoweit zum aktuellen Zeitpunkt darüber hinaus keine Flächennutzungsplanung für weitere großflächige Freiflächenphotovoltaik-Anlagen in Aussicht gestellt werden kann.

Unberücksichtigt davon bleiben jedoch Planungen für Freiflächenphotovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen und vorbelasteten Böden ohne landwirtschaftliche Nutzung sowie Agri-PV-Anlagen. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Vorhaben zur Nutzung solarer Strahlungsenergie aufgrund der Privilegierungsregelungen des Baugesetzbuches.

Zu Einzelheiten wird auf den durch den Verbandsgemeinderat beschlossenen Steuerungsrahmen für großflächige Freiflächenphotovoltaik-Anlagen verwiesen, der unter folgendem Link auf der Homepage der Verbandsgemeinde Wittlich-Land einsehbar ist und dort zum Download bereit steht:

https://www.vg-wittlich-land.de/vg_wittlich_land/Aktuelles/Bauleitplanung/Verbandsgemeinde%20Wittlich-Land%3A%20Steuerungsrahmen%20f%C3%BCr%20Photovoltaik-Freifl%C3%A4chenanlagen/

Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung:

Günter Reis, Büro 302

Tel.: 06571/107-359

E-Mail: guenter.reis@vg-wittlich-land.de