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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Mitteilungen aus der Ratssitzung vom 04.12.2023

Top 1: Einwohnerfragestunde

Ein Anwohner fragte nach der Möglichkeit, Wasserableitungsrinnen in der Straße „Zum Otterbach“ anzulegen. Dem Einwohner wurde mitgeteilt, dass dies generell in dem TOP 12 noch beraten wird. Ihm wurde unabhängig dessen ein vor Ort-Termin angeboten.

Top 2: Forstwirtschaftsplan 2024

Förster Mario Sprünker stellt den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024 mit den geplanten Maßnahmen vor. Er geht ausführlich auf die aufgrund des Klimawandels erforderliche Verjüngung des Waldes ein und die Vereinbarungen des klimaneutralen Waldmanagements. Aktuell erfolgt die Umsetzung der erforderlichen Punkte. Ein erhebliches Problem sieht er in der hohen Rotwildpopulation mit einem erhöhten Verbiss. Daher muss dringend eine Strategie mit Jagdvorstand und den Jagdpächtern zusammen entwickelt werden, um dieses Problem zu minimieren.

Er weist ausdrücklich darauf hin, sollten die Anforderungen bei der Zuwendung aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds (KTF)“ im Rahmen der Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in der aktuell gültigen Fassung nicht erfüllt werden, müsste die Ortsgemeinde die zugesagte Förderungssumme von knapp 40000 Euro zurückzahlen.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Forstwirtschaftsplan wie vorgetragen.

Dieser ist im RIS hinterlegt.

Top 3: Erschließungsmaßnahmen in den Straßen "Am Reiberg", "Zur Breit" und "Zum Otterbach"

Der Gemeinderat wird über die am 21.11.2023 durchgeführte Einwohnerversammlung informiert, in welcher die betroffenen Grundstückseigentümer aus dem Gebiet „Reiberg“ über die historische Entwicklung, die geplanten Maßnahmen der Verbandsgemeindewerke an den Ver- und Entsorgungsleitungen, insbesondere die notwendigen Maßnahmen zur ordnungs-gemäßen Oberflächenentwässerung sowie mögliche Straßenbaumaßnahmen informiert wurden. In den jeweiligen Vorträgen der anwesenden Referenten wurde verdeutlicht, dass durch die erstmalige Herstellung einer Infrastruktur zur Niederschlagswasserbeseitigung und der hierdurch ordnungsgemäß geregelten Oberflächenentwässerung der privaten Grundstücke auch die Ortsgemeinde durch die öffentlichen Verkehrsflächen verpflichtet wird, entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten. Im Zuge einer Gemeinschaftsmaßnahme zwischen den Verbandsgemeindewerken als Maßnahmenträger der Ver- und Entsorgung sowie der Ortsgemeinde als Baulastträger der Verkehrsanlagen könnten in mehreren Bereichen Synergieeffekte entstehen, welche neben den bautechnischen Vorteilen einer Gesamtmaßnahme auch zur Reduzierung des entstehenden Gesamtkostenaufwandes gegenüber einer späteren erstmaligen Herstellung der Verkehrsanlagen und der daraus resultierenden Belastung der zukünftig Beitragspflichtigen beitragen würde. Neben der erstmaligen Herstellung eines Niederschlagswasserkanals würde im Zuge der Maßnahme durch die Verbandsgemeindewerke auch die vorhandene Infrastruktur der Wasserversorgung erneuert sowie der vorhandene Schmutzwasserkanal saniert werden.

Die übrigen Versorgungsträger (Fa. Telekom, Fa. Westnetz, etc.) würden ebenfalls an der Maßnahme beteiligt werden.

Zudem soll im Gebiet „Reiberg“ eine Infrastruktur für die Glasfaserversorgung entstehen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 unter TOP 2 bereits einen Grundsatzbeschluss zur erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlagen im Gebiet „Reiberg“ gefasst und festgelegt, die erforderlichen Planungsleistungen auszuschreiben (vgl. öffentliche Anlage zu TOP 3).

Die Ausschreibung soll kurzfristig in die Wege geleitet werden. Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2024 zur Verfügung gestellt.

Weitere Ausführungen erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Informationen aus der Einwohnerversammlung zur Kenntnis und bestätigt nach Beratung nochmals die in der Gemeinderatsitzung am 27.04.2023 unter TOP 2 gefassten Beschlüsse.

Unter Berücksichtigung und Überprüfung der planungsrechtlichen Grundlagen wird beschlossen die Ausschreibung der Planungsleistungen in Abstimmung mit der Verwaltung kurzfristig in die Wege zu leiten.

Top 4: Ausbau der "K 21" innerhalb der Ortsdurchfahrt - Abschluss einer Bau- und Unterhaltungsvereinbarung

Dem Gemeinderat wird der Entwurf einer für den Ausbau der Kreisstraße 21 in der Ortsdurchfahrt Plein abzuschließender Bau- und Unterhaltungsvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Plein und dem Landkreis-Bernkastel-Wittlich bekanntgegeben.

Dazu hat der LBM Trier einen Vereinbarungsentwurf vorbereitet und vorgelegt.

Der Gemeinderat hatte den TOP 2 in seiner Sitzung am 27.09.2023 vertagt (s. Beschlussauszug als öffentliche Anlage zu TOP 4).

Die aus der Mitte des Rates gestellten Fragen wurden zwischenzeitlich von den jeweiligen Stellen beantwortet und liegen der Ortsgemeinde vor. Die Antworten werden in der Sitzung vom Vorsitzenden vorgetragen.

Beschluss:

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat dem vorgelegten Entwurf der Bau- und Unterhaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zu.

Der Ortsbürgermeister wird zur Unterzeichnung der Vereinbarung ermächtigt.

Top 5: Ausbau von mehreren Innerortsstraßen - Ergänzung des Bauprogramms "Am Wiesenhang"; hier: Auswahl eines Geländers

Im Zuge zur Planung der vor Ausschreibung stehenden Straßenausbaumaßnahmen von mehreren Innerortsstraßen wurde festgestellt, dass in Teilbereichen der Straße „Am Wiesenhang“ die Errichtung einer Absturzsicherung in Form eines Schutzgeländers erforderlich wird. Hierzu wurden den Ratsmitgliedern bereits mehrere Varianten und Modelle zugesendet.

In Abstimmung mit dem Ing.-Büro Stra-tec wurden im Vorfeld verschiedene Varianten aus anderen Straßenbaumaßnahmen gewählt und die für die Herstellung und Errichtung erforderlichen Voraussetzungen in Form eines Ausschreibungstextes zusammengestellt, welcher Grundlage der zur Auswahl stehenden Geländermodelle ist.

Die Angelegenheit wurde bereits unter TOP 4 der Gemeinderatsitzung beraten, im Ergebnis jedoch vertagt. Der zugrunde liegende Beschlussauszug ist dem TOP 5 als öffentliche Anlage i RIS beigefügt. Ergänzende Erläuterungen erfolgen durch Ortsbürgermeister Bernd Rehm in der Sitzung.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Anschaffung von Schutzgeländern zur Absturzsicherung in Teilbereichen der Straße „Am Wiesenhang“. Nach Durchsicht der zugesendeten Varianten entscheidet sich der Gemeinderat für das Model / die Variante Gillenfeld.

Ortsbürgermeister Bernd Rehm wird im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Voraussetzungen Vergleichsangebote einzuholen und den Auftrag an das mindestbietende Unternehmen zu erteilen.

Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2023 unter der Buchungsstelle 21/5.4.1.0/0068.785330 und werden im Haushaltsplan 2024 im Rahmen der Gesamtmaßnahme zur Verfügung gestellt.

Top 6: Annahme von Spenden

Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung/-en:

Ø Geldspende der Neukauf Markt GmbH, Wittlich, in Höhe von 544,88 € für den Kindergarten „Am Jakobsweg“ - Plein.

Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.

Top 7: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Teilbereich "Windenergie" - 1. Änderung (Umstellung auf Rotor-out-Regelung)

- Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO

Der Gemeinderat wird zu der vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 11.10.2023 endgültig verabschiedeten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Windenergie“ - 1. Änderung und deren Inhalt informiert.

Die Planzeichnung bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und besteht aus:

1.

Planurkunde mit Legende (Blatt Nord)

2.

Planurkunde mit Legende (Blatt Süd)

3.

Begründung (inkl. Umweltbelange)

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Windenergie“ - 1. Änderung beinhaltet die am 17.07.2020 rechtswirksam gewordene Windkraftplanung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land von der bisherigen Rotor-in-Regelung auf eine Rotor-out-Regelung umzustellen bzw. fortzuschreiben.

Damit kann erreicht werden, dass die im Zuge der Windkraftplanung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land nominal erreichten Windenergieflächen von rd. 1,2 v. H. des VG-Gebietes nach der Berechnungsmethodik des WindBG wieder vollständig auf die zu erbringenden Flächenbeitragswerte anrechnungsfähig sind.

Auch wird dazu Klarheit geschaffen, dass der Mastfuß einer WEA nach erfolgter Planänderung an den Rand einer ausgewiesenen Sonderbaufläche gesetzt werden darf. Die Rotorblätter der Windenergieanlagen dürfen nach der Änderung über den Rand der dargestellten Windkraftflächen hinausragen. Die Abgrenzung der bisher dargestellten Windkraftflächen ändert sich infolge der Planänderung jedoch nicht.

Beschluss:

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Windenergie“ - 1. Änderung gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu.

Top 8: Nutzung der Windenergie

Ortsbürgermeister Rehm informiert den Gemeinderat über die Erwägungen der Stadt Wittlich, auf ihrem Gebiet - u.a. angrenzend an die Gemarkungen Plein und Greimerath - Flächen für die Nutzung der Windenergie bereit zu stellen. Lt. Auskunft der Stadtverwaltung Wittlich hat der Stadtrat Wittlich dazu einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst. Nähere Untersuchungen bzw. Kenntnisse zur tatsächlichen Realisierbarkeit der Windenergieanlagen auf dem Stadtgebiet Wittlich liegen lt. Mitteilung der Stadtverwaltung Wittlich noch nicht vor. An den evtl. erforderlichen Planverfahren sollen die Nachbargemeinden beteiligt werden.

Ortsbürgermeister Rehm regt an, sich seitens der Ortsgemeinde Plein frühzeitig damit auseinanderzusetzen, ggfls. eigene Flächen in die Windkraftnutzung einzubringen, wenn sich die Realisierbarkeit in dem von der Stadt Wittlich erwogenen Bereich herauskristallisieren sollte.

Für das Gebiet der Verbandsgemeinde Wittlich-Land besteht eine seit 17.07.2020 rechtsverbindliche Windenergieplanung, die für die Gemarkungen Greimerath und Plein keine Sondergebiete für die Windenergie vorsieht. Die derzeit von der Verbandsgemeinde Wittlich-Land betriebene 1. Änderungsplanung zur Windenergieplanung zur Einführung der sog. „Rotor-out-Regelung“ bewirkt formal keine neuen Sonderbauflächen für die Windenergie.

Seitens des VG-Rates Wittlich-Land soll allerdings unter Berücksichtigung der aktuellsten rechtlichen Vorgaben und der evtl. Vorgaben eines vom Land derzeit beabsichtigten "Landeswindenergiegebietegesetzes Rheinland-Pfalz" noch festgelegt werden, ob und ggfls. in welchem Umfange die Verbandsgemeinde über die bestehende Planung hinaus weitere Flächen für die Windenergienutzung bereitstellt bzw. bereitstellen möchte.

Beschluss:

Der Gemeinderat Plein steht einer ggfls. möglichen Windkraftnutzung im Grenzbereich der Stadt Wittlich und der Ortsgemeinden Plein bzw. Greimerath grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Ortsbürgermeister Rehm wird ermächtigt, dies der Stadt Wittlich und der Ortsgemeinde Greimerath mitzuteilen und hinsichtlich einer gemeinsamen Planung das Gespräch zu suchen. Mit Blick auf die im Verfahren befindliche Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes soll aber darauf geachtet werden, dass die zukünftige wohnbauliche Entwicklung der Gemeinden durch eine Nutzung der Windenergie nicht zu sehr eingeschränkt wird.

Top 9: 31. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Gemarkung Minderlittgen, Flur 21, 22, 23 und 24, Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung "Photovoltaik" - Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO

Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 11.10.2023 endgültig verabschiedete 31. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Gemarkung Minderlittgen, Flur 21, 22, 23 und 24 und deren Inhalt informiert.

Die Planung besteht aus:

1.

Planurkunde mit Legende und

2.

Begründung mit integriertem Umweltbericht

Das Verfahren wurde gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Minderlittgen „Sondergebiet Photovoltaik Dädeschuck, Fallschirbel und Hunsel“ durchgeführt (Parallelverfahren).

Der Änderungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 24,7 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisherigen Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen zur Nutzung regenerativer Energien, Photovoltaik.

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der 31. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu.

Top 10: Mitteilungen

Der Vorsitzende informierte den Rat über folgende Themen:

Bauvoranfrage Plein, Flur 19, Parz. 124 (2 Wohnhäuser mit Garage) „Im Schiffel 9“. Bauvorhaben wurde durch Kreisverwaltung abgelehnt.

ergänzender Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung eines Boxenlaufstalles mit Melkstand auf dem Grundstück Gemarkung Plein, Flur 15 Parz. 98, 99 und 120 (Außenbereich) für eine Regenrückhaltemulde

über einen Bauantrag einer Komforttreppe im Garten von einem Wohnhaus im Reiberg

Betreffend dem Verkauf des gemeindeeigenen Baugrundstücks Gemarkung Plein Flur 7 Nr. 91/9 „Im Gassengarten 68“ (746 qm) teilt die VG mit: Am 10. Oktober 2023 um 8.00 Uhr wurde im Haus der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land festgestellt, dass bis zum 06. Oktober 2023 keine Gebote eingereicht wurden.

Anfrage des Beigeordneten - die VG-Verwaltung möge die Größe der Veranlagungsfläche in der Abrechnungseinheit 1 (gem. Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) jeweils für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 mitteilen. Laut Rückmeldung wird ab dem Kalenderjahr 2022 eine Fläche von voraussichtlich ca. 219.000 qm zu Grunde liegen. Die Fläche ist deshalb anders als zur Veranlagungs-fläche 2018-2021, da die Grundstücke „Im Gassengarten“ im alten NBG aus der Verschonung fallen. Das bleibt auch so für die Jahre 2023, 2024 und 2025. Die Grundstücke im B-Plan Erweiterung fallen erst 2034 aus der Verschonung, da sie erst in 2013 den Erschließungsbeitrag gezahlt haben. Bei einer Veranlagung wird dies nochmals genau geprüft.

Am 12.10. fand ein Abstimmungsgespräch über Bau der K 21 sowie Innerortsstraßen mit verschiedenen Behörden und der bauausführenden Fa. Juchem statt.

Als vorläufiges Ergebnis bleibt folgendes festzustellen:

- es wird 5 Bauabschnitte geben

- Westnetz muss für Strom und Glasfaser noch Verlegungspläne erstellen, von denen könnte es abhängig sein, wo angefangen wird.

- ohne Verlegungspläne Westnetz wird nicht angefangen

- man wird auch vorher in keiner Innerortsstraße anfangen, solange nicht die o. g. Verlegungspläne vorliegen

- für die K21 soll es keine Winterbaustelle in 23/24 geben, so dass der Baubeginn erst Anfang 2024 startet

- Es ist beabsichtigt noch eine Anliegerversammlung wegen der gesamten Baumaßnahme, wegen Umleitungen/Straßensperrungen durchzuführen und die Bürger darüber zu informieren.

Betreffend der voraussichtlichen Anliegerkosten werden, wenn alle Kosten bzw. vorläufigen Kosten (incl. dem heutigen Geländer/Bauverpflichtung) vorliegen, diese seitens der Verwaltung zusammengetragen. In der nächsten Ratssitzung werden diese dann dem Rat im Rahmen des wiederkehrenden Beitrages mitgeteilt (hier sollen dann auch die genauen qm Zahlen für WKB ermittelt werden) und anschließend in der o.g. Anliegerversammlung auch den Bürgern*innen.

Die bisherige Oberflächenentwässerung „Am Wiesenhang“ erfolgte bisher durch einen Kanal der Ortsgemeinde. Die Werke werden ein Entwässerungskonzept erarbeiten und nach bisherigem Stand das Leitungssystem übernehmen.

Im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet Prinkheim wurden dort Pleiner Mostbirnen und Apfelbäume gepflanzt. Gesamtkosten belaufen sich auf 398,81 €.

In der Straße „Im Rauelsberg“ wurden ein neuer Rotdorn für 109 € und eine Hainbuche an der Halle für 49,- € gepflanzt.

über die Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 22.11.23:

- Vortrag ART betreffend illegaler Müllentsorgung

- Haushaltsdarstellung - Umlage VG bleibt konstant bei 26,8 Umlagepunkten /Kreis noch unbekannt

- KIPKI gibt es 69 Anträge (wir mit KITA)

- KIS (neues Buchungsprogramm) bei VG startete am 04.12.23

- Im Rahmen dessen wird es auch ein neues Vertragsmanagement geben mit besser Überwachung

- Hinweis auf Barkassen-Prüfung, es wurde von der VG auf die bestehende Steuerpflicht ab dem 01.01.25 hingewiesen

- Hinweis auf Ehrenamtskarte:

Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich seit mindestens einem Jahr durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert ist und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung, die über den Ausgleich von Auslagen hinausgeht, erhält. Die Gültigkeit beträgt 2 Jahre:

Vergabekriterien für die Jubiläums-Ehrenamtskarte Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein Engagement, das seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Die sonstigen Vergabekriterien entfallen gänzlich. Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder aber in verschiedenen Tätigkeitsbereichen erfolgt sein. Auch langjährig Engagierte, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr engagieren können, können die Karte erhalten. Es gelten die gleichen Vergünstigungen. Die oder der Ehrenamtliche kann die Karte selbst beantragen oder aber von Vereinen, Verbänden und Kommunen vorgeschlagen werden. Diese Karte gilt lebenslang.

Für die Errichtung einer Aussichts- und Umweltplattform auf dem Grundstück Gemarkung Plein, Flur 16, Parz. 74 (Lage Schuck) und deren Bauantragstellung war ein vereinfachter Fachbeitrag Naturschutz erforderlich. Dieser liegt mittlerweile vor, wonach 85 qm durch Anpflanzung von 2 Laubbäume (50 qm) in dem bestehenden Rain und 35 Anpflanzungen am Aussichtspunkt erforderlich sind. Die Kosten von 2.520,41 € für das Gutachten konnten durch Spenden finanziert werden. Es soll nun ein Bauantrag gestellt werden. Für die Realisierung des Projektes soll dann Westenergie aktiv vor Ort beteiligt werden.

Bezüglich eines Beschlusses vom 22.2.22 erfolgten Kontrollen am Wirtschaftsweg „Am Rauelsberg/Im Gassengarten“. Durch Fällen von Bäumen sind keine weiteren erkennbaren Schäden entstanden.

zusätzliche Glasfaserkästen sind an folgenden Standorten vorgesehen:

- Bereich RWE-Trafostation Parkplatz Unkensteinhalle

- Bushaltestelle

- Ecke Neustraße/Feldstraße

- RWE Trafostation Waldschlösschen

- Prinkheim (besteht derzeit)

- RWE-Trafostation Zur Breit - Ortsteil Reiberg

neuer Jagdvorstand wurde am 29.11.23 gewählt:

Jagdvorsteher: Ralf Zelder

Beisitzer: Bernd Rehm, Vertreter Gerhard Linden

Beisitzer: Marion Rohlinger, Vertreterin: Petra Biernat-Thesen

Die neue Heizungsanlage in der Halle wurde eingebaut, Inbetriebnahme erfolgte am 03.11.23.

Im Kindergarten wurde eine Wand neu gestrichen, nachdem diese von den Eltern bemängelt wurden.

Baumaßnahme Löschzisterne an Schutzhütte ist beendet (Dank an Gerhard Linden, Albert und Benedikt Schlösser, Walter und Michael Junk, Marcel Schmitz und Daniel Becker) bisherige Kosten 3.234,16 € wobei 2000 € durch Westenergie vor Ort gewährt wurden.

Das Rückhaltebecken Baugebiet Prinkheim wurde nochmal vom Ortsbürgermeister bemängelt. Es wurde jetzt ausgekoffert und mit Krotzen aufgefüllt.

Anfrage wegen Freiflächenphotovoltaik MEC Düsseldorf für die Flächen Flur 1, Nr. 56 und 57/1 (Span - 6 % Stromerlös, mind. 3.000 €) Absage erfolgt.

Kosten Martinsumzug betragen 324,92 €

In 26 Monaten wurden 20000 Hundekotbeutel verbraucht - Aktueller Preis der Beutel beträgt 320,- €

Veranstaltung Handyfunktion 60+ läuft immer noch und ist gut besucht

Bei der Erste Hilfe Schulung mit Selbstschutzinhalten am 21.10.23 nahmen 11 Personen daran teil.

Ein Antrag zum Versetzen der Ortstafel ist gestellt.

Ein besorgter Bürger hat Ortsbürgermeister Rehm Vorhaltungen über eine fehlerhafte Beschilderung zugetragen und verlangt eine ergänzende Beschilderung bzw. die Errichtung einer Schranke. Konkret geht es um die Zufahrt zum Schredderplatz, der grundsätzlich über die Straße zum Friedhof führt. Dort ist am Ende der Straße „Zum Friedhof“ das Schild „Frei bis Schredderplatz“ aufgestellt. In Abklärung mit der Ordnungsbehörde ist weder ein weiteres Verkehrsschild noch eine Schranke erforderlich. Sollten Durchfahrtsprobleme übermäßig stark zunehmen, so müsste die Polizei, als zuständige Behörde für den fließenden Verkehr, Kontrollen durchführen.

Top 11: Verschiedenes

Der Vorsitzende informierte den Rat über:

Der Jahresabschluss 2022 konnte noch nicht gefertigt werden, demzufolge auch noch nicht die Rechnungsprüfung. Es liegt lediglich das vorläufige Ergebnis vor. Im Haushaltsansatz war mit einem Minus von 67.260 € kalkuliert worden, wobei das vorläufige festgestellte Minus bei 36.600 € liegt. Die KITA belastet den Haushalt 2022 mit rund 90.000 €.

Zur aktuellen Haushaltsübersicht 2023 kann ich im Moment festhalten, dass der Kassenbestand der OG Plein von ursprünglich 229.578,75 € (01.01.23) auf aktuell 209.000 € zurückgegangen ist. Der Haushalt für KITA beträgt rund 90.000 €. Durch Ein- und Auszahlungen dürfte der Kassenbestand zum Jahresende auf rd. 174.000 € zurückgehen.

Es wurden die Investitionen 2024 dargestellt, wobei es noch weitere Ergänzungen dazu gab.

Am Gemeinde- und Dreck-weg-Tag am 06.10.23 gab es erstmalig keinen Container, sondern einen Pauschbetrag von 240 € von der Kreisverwaltung. Der eingesammelte Müll wurde auf Deponie verbracht. An Arbeiten wurden durchgeführt:

- Arbeiten an der Wasserzisterne an der Schutzhütte

- Setzen eines neuen Kanalschachtdeckels an der Schutzhütte

- Entfernen eines defekten Kanalschachtringes und Erneuerung durch Pflaster im Gassengarten

- Freischneiden des Weges entlang dem Otterbach zum Reiberg

- Neueindecken mit Blech des Daches am KITA Waldhäuschen

- Verlegen Fallschutzmatten an Schaukel auf KITA-Spielplatz,

Weitere Arbeiten stehen noch an.

Es gab eine Spendenunterstützungsanfrage für die „Eifelliebe - Das Konzert.

Information zum Benutzen des Waldhäuschen durch KITA. Es sind bei Benutzung Sichtkontrollen und deren Dokumentation erforderlich.

Es gab eine Anregung zur Wegeschild Pionierweg, wobei deren Form noch besprochen wird.

Information über gemeindlichen Jahresabschluss mit KITA-, Senioren- und Mittagstisch-Team sowie Reinigungskräften und Gemeinderat

Da aktuell kein weiteres Kaufinteresse an gemeindeeigenen Grundstücken besteht, stellt sich die Frage, ob alle oder weitere einzelne Grundstücke Auf Prinkheim zum Verkauf freigegeben werden sollen.

Wahlen 2024 finden am 09.06. und 23.06 (Stichwahl) statt. Es wurden die Mitglieder*innen des Wahlvorstand und Wahlausschuss benannt. Es erging der Hinweis, dass in Ergänzung zur GStB-N.Nr. 0399/2023 auf § 71 Abs. 2 KWG hingewiesen wird, wonach die Amtszeit des „alten“ Gemeinderates am 30.06.24 abläuft. Das Zeitfenster, die konstituierende Sitzung vor Beginn der Sommerferien am 15.07.24 durchzuführen, wird dadurch enger, da der „alte“ Gemeinderat noch bis zum 30.06.24 vorhanden und voll handlungsfähig ist. Die Einberufung zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates kann nach Maßgabe des § 34 Abs. 1 Satz 2 GemO allerdings vor dem 01.07. erfolgen; die Sitzung selbst kann aber erst im Beginn der Wahlzeit ab dem 01.07. stattfinden. Termin für die Sitzung soll daher noch vor den Sommerferien stattfinden.

Für die KITA kann nun neuerdings eine separate Papiertonne bestellt werden, die kostet 20,71 € im Jahr.

gez. Bernd Rehm, Ortsbürgermeister