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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Informationen zur Müllabfuhr in Laufeld

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

leider musste am Donnerstag, den 18.01.2024 witterungsbedingt die Abholung von Restmüll, Papier und gelbem Sack entfallen. Von der A.R.T. habe ich folgende Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten:

„In vielen Orten im gesamten Entsorgungsgebiet des A.R.T. musste die Abfuhr am gestrigen 18.01. witterungsbedingt komplett eingestellt werden. Dass solche Ausfälle mit Unannehmlichkeiten verbunden sind, verstehen wir sehr gut und bitten hierfür auch um Entschuldigung. Allerdings können ausgefallene Touren nicht nachgeholt werden, da die Sammelfahrzeuge mit ihrer Besatzung täglich auf feststehenden Touren verplant sind.

Die nächste Entleerung bzw. Abfuhr ist am nächsten regelmäßigen Abfuhrtag möglich. Für vorübergehende Engpässe können amtliche Abfallsäcke an vielen Verkaufsstellen erworben werden. Infolge witterungsbedingter Ausfälle der Abfuhr durch Schnee und Eis besteht die Möglichkeit, amtliche Abfallsäcke für Restabfall mit Berechtigungsnachweis des A.R.T. vergünstigt (Reduzierung der Gebühr um 5,00 € je Sack) zu erwerben.

Sollten Bürgerinnen und Bürger einen Berechtigungsschein wünschen, können sie sich gerne an uns wenden (E-Mail-Adresse abfalltelefon@art-trier.de).

Hiervon haben bereits viele Betroffene Gebrauch gemacht. Der oder die

Berechtigungsscheine werden danach kurzfristig per Post zugestellt. Die Bescheinigung berechtigt zum Erwerb amtlicher Abfallsäcke für Restabfall gegen Zahlung einer Gebühr i. H. v. 3,00 € je Abfallsack. Informationen zu Verkaufsstellen und weitere umfangreiche Informationen zum Thema "Beeinträchtigungen bei Eis und Schnee" finden Sie auf unserer Internetseite unter www.art-trier.de.

Gerne können Sie Altpapier und gelbe Säcke kostenfrei an all unseren A.R.T. Standorten anliefern. Alternativ besteht die Möglichkeit

gebührenpflichtiger amtlicher Papierabfallsäcke (120 l Sack / 1,80 € Stück) die bei der nächsten Abfuhr neben dem Behälter bereit gestellt werden können. Hierfür wird kein Berechtigungsschein angeboten.

Es tut uns leid, Ihnen keine andere Antwort geben zu können und bitten um Ihr Verständnis.“

Jovi Junk
Ortsbürgermeister