| 1. | Einwohnerfragestunde |
Es waren keine Einwohner anwesend.
| 2. | Forstwirtschaftsplan 2024 |
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat den Forstwirtschaftsplan wie von Revierförster Marxen vorgetragen.
| 3. | Information des Bürgermeisters über aktuelle Themen der Verbandsgemeinde |
Bürgermeister Follmann informiert den Gemeinderat über folgende Themen:
| • | Der Verbandsgemeinderat hat am 06.12.2023 den Haushalt für das Jahr 2024 beschlossen. Im Bereich der Feuerwehren stehen Investitionen von 5,4 Millionen Euro an. Der Hauptanteil fällt dabei auf die Neubauten der Feuerwehrgerätehäuser Manderscheid und Salmtal. In die Schulen werden 2,9 Millionen Euro investiert. Insbesondere fallen diese Kosten für die Erweiterung der Grundschule in Osann-Monzel sowie den Aufbau eines Nahwärmenetzes an der Grundschule in Binsfeld an. Bei den sonstigen Investitionen belaufen sich die Summen für den Wiederaufbau nach dem Hochwasser wie Brücken auf einen Wert von 4,6 Millionen Euro. Diese Summe wird allerdings durch eine entsprechende Förderung komplett erstattet. Für die Sanierung des Salmtalstadion fallen 1,2 Millionen Euro an. Abzüglich der Einzahlungen für Investitionen verbleiben rd. 6,6 Millionen Euro wofür ein Kredit in Höhe von 6,05 Euro aufgenommen werden muss. Trotz der erheblichen Ausgaben bleibt die Verbandsgemeindeumlage bei 26,8 %. |
| • | Im Bereich des Feuerwehrwesens stehen viele Großprojekte an. Die Feuerwehrgerätehäuser in Großlittgen und Dreis, die sich derzeit in der Fertigstellungsphase befinden. |
| Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Manderscheid hat begonnen und macht gute Fortschritte. Das Feuerwehrgerätehaus in Salmtal, welches durch die Flut stark beschädigt wurde, wird neu errichtet und erweitert, sodass künftig 8 Stellplätze dort entstehen werden. Darin sind auch Stellplätze des Landkreises für den überörtlichen Brand- und Katastrophenschutz enthalten. Darüber hinaus werden verschiedene Feuerwehrfahrzeuge anhand eines fortgeschriebenen Fahrzeugplanes angeschafft. |
| • | Im Bereich der Schulen gestaltet sich die aktuelle Sanierung der Grundschule Großlittgen aufwändiger als bisher angenommen wurde. Daher ist dort mit weiteren Investitionen zu rechnen. Weiterhin wurde mit dem Neubau des Erweiterungsbaus der Grundschule in Osann-Monzel begonnen. Auf Grundlager der Schülerentwicklung sowie einer entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnung ist der Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Einfeld-Sporthalle in Salmtal geplant. |
| • | Der Verbandsgemeinderat hat bezüglich des Ausbaus der Freiflächenphotovoltaikanlagen einen Steuerungsrahmen erlassen. Solche Anlagen werden zumeist auf landwirtschaftlichen Flächen gebaut. Der Steuerungsrahmen hat insgesamt 2% der Flächen hierfür vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verbandsgemeinde keinen Einfluss auf sog. privilegierte Vorhaben (bspw. Ausbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen entlang einer Autobahn) hat. |
| • | Der Flächennutzungsplan „Windenergie“ sieht vor, dass 1,2 % der Fläche hierfür genutzt werden soll. Die Landesplanung sieht die Bebauung von 2,2% der Flächen hierfür vor. Dieses Ziel soll im Jahr 2030 erreicht werden. Die Verbandsgemeinde wird ihre Planungen hinsichtlich der Windenergie aufgrund von verschiedenen Gesetzgebungsverfahren nochmals überarbeiten. Derzeit sind 7 Windenergieanlagen (WEA) in Hasborn, Niederscheidweiler und Oberöfflingen genehmigt. |
| • | Im Hinblick auf die Gewässerrenaturierung und Starkregenvorsorge sind verschiedenen Maßnahmen i.V.m. den Vorsorgekonzepte der Ortsgemeinden geplant. Ebenfalls stehen noch zahlreiche Baumaßnahmen an, die aufgrund der Flut 2021 entstanden sind. |
| • | An touristischen Maßnahmen ist eine Radewegeverbindung von Hasborn nach Niederscheidweiler und weiter in die VG Traben-Trarbach geplant. Ebenfalls ist eine Verbindung von Arenrath nach Manderscheid sowie von Niersbach nach Rothaus vorgesehen. |
| Hinsichtlich des Salmradwegs zwischen Bruch und Dreis hat sich das Land dafür ausgesprochen, die Planungen weiter zu verfolgen. |
| • | Weiterhin wird in Klimaschutz und die Energiewende investiert. 60 Maßnahmen werden aus dem KIPKI-Programm umgesetzt werden. Die Verbandsgemeinde wird voraussichtlich ihre Mittel zur Sanierung der Heizungsanlage der Mehrzweckhalle in Binsfeld verwenden. |
| • | Es bestehen weiterhin Probleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen, sodass die Akquise von freiem Wohnraum weiterhin erforderlich ist. Ortsgemeinde und Gemeinderat werden um Mitteilung von bekanntem freiem Wohnraum gebeten. Aufgrund der Anmietung des Familienhotel in Horath besteht derzeit ein Puffer, der allerdings die eigenen Bemühungen nicht entbehrlich macht. |
| 4. | Ergänzungswahl Ausschuss |
Das Ratsmitglied Michael Schmitz war vor seinem Wegzug außerhalb der Ortsgemeinde Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde. Vertreter für Herrn Schmitz war Matthias Gödert.
Aus diesem Grund wählt der Gemeinderat Niersbach neue Ausschussmitglieder / Vertreter für den Ausschuss:
| Mitglied | Vertreter | Ausschuss |
| Michael Schmitz | Matthias Gödert | Rechnungsprüfungsausschuss Niersbach |
Die Wahl hat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen, sofern nicht der Gemeinderat Niersbach etwas anders beschließt (vgl. § 40 Abs. 5 GemO).
Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht bei Wahlen gemäß § 36 Abs. 3 GemO. 3
Aus der Mitte des Gemeinderates erfolgt kein Wahlvorschlag. Die Wahl eines ordentlichen Mitglieds entfällt daher. Die Position bleibt unbesetzt. Stellvertretendes Mitglied bleibt Matthias Gödert.
| 5. | Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Teilbereich "Windenergie" - 1. Änderung (Umstellung auf Rotor-out-Regelung) - Zustimmung zur endgültigen Planfassung gemäß § 67 Abs. 2 GemO |
Der Gemeinderat wird zu der vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 11.10.2023 endgültig verabschiedeten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Windenergie“ – 1. Änderung und deren Inhalt informiert.
Die Planzeichnung bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und besteht aus:
| 1. | Planurkunde mit Legende (Blatt Nord) |
| 2. | Planurkunde mit Legende (Blatt Süd) |
| 3. | Begründung (inkl. Umweltbelange) |
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Windenergie“ – 1. Änderung beinhaltet die am 17.07.2020 rechtswirksam gewordene Windkraftplanung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land von der bisherigen Rotor-in-Regelung auf eine Rotor-out-Regelung umzustellen bzw. fortzuschreiben.
Damit kann erreicht werden, dass die im Zuge der Windkraftplanung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land nominal erreichten Windenergieflächen von rd. 1,2 v. H. des VG-Gebietes nach der Berechnungsmethodik des WindBG wieder vollständig auf die zu erbringenden Flächenbeitragswerte anrechnungsfähig sind.
Auch wird dazu Klarheit geschaffen, dass der Mastfuß einer WEA nach erfolgter Planänderung an den Rand einer ausgewiesenen Sonderbaufläche gesetzt werden darf. Die Rotorblätter der Windenergieanlagen dürfen nach der Änderung über den Rand der dargestellten Windkraftflächen hinausragen. Die Abgrenzung der bisher dargestellten Windkraftflächen ändert sich infolge der Planänderung jedoch nicht.
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich „Windenergie“ – 1. Änderung gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu.
| 6. | Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag |
Dem Gemeinderat wird das Angebot der Westenergie zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung für den geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag vom 12.06.2017 vorgelegt. Die Zusatzvereinbarung dient der Vertragsverlängerung des aktuellen Licht & Service-Vertrages bis zum 31.12.2035 in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter. Darüber hinaus bietet diese Vereinbarung den Vertragspartnern die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren. Dieses Sanierungsprogramm kann im Rahmen der ersten vier Jahre über eine separate Finanzierungsvereinbarung – mit an die Restlaufzeit des Vertrages angepasster Finanzierungslaufzeit – separat vereinbart werden. Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung, Solarbeleuchtung auf Wunsch der Ortsgemeinde beratend tätig zu werden.
Die vereinbarten Vertragsgegenstände des bestehenden Vertrages beziehen sich ebenfalls auf diese Zusatzvereinbarung.
Die Vertragspartner würden im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung über das bisher definierte Leistungsspektrum hinaus rückwirkend ab dem 01.01.2023 mit Wirkung bis zum 31.12.2035 vereinbaren:
| - | ein neues Pauschalentgelt je Leuchtstelle und Jahr für den Betrieb und die Instandhaltung inkl. Vandalismus von 39,32 Euro (abzüglich 6,48 Euro bei bereits umgerüsteten LED-Leuchten) für das Basisjahr ab dem 01.01.2023. |
| - | die Weiterführung der bestehenden Preisgleitklausel mit angepassten Basiswerten |
| - | eine Vertragsanpassung und |
| - | eine Verlängerung der Vertragslaufzeit |
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat der von der Westenergie angebotenen Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 12.06.2017 entsprechend dem Entwurf zuzustimmen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen.
| 7. | Ausbau eines Wirtschaftsweges im Bereich des Friedhofes in der Gemarkung Greverath hier: Auftragsvergabe von Baugrunduntersuchungen |
Für den geplanten Ausbau des Wirtschaftsweges im Bereich des Friedhofs in Greverath werden im Vorfeld der Maßnahme Baugrunduntersuchungen erforderlich, welche den Straßenoberbau sowie den Untergrund erkunden und bewerten sollen.
Auf dieser Grundlage erfolgt sodann die Vorplanung, in welcher eine erste Kostenschätzung sowie die Entwurfsplanung für den noch zu stellenden Förderantrag erstellt wird.
Aus diesem Grunde hat das mit der Planung und Bauleitung beauftragte Ingenieurbüro Garth GbR aus Bernkastel-Kues ein Angebot bei der Fa. SBT aus Kenn eingeholt.
Die erforderlichen Leistungen werden von der Fa. SBT zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 3.564,05 Euro angeboten.
Von Seiten des Ingenieurbüros wird die Vergabe an die Fa. SBT fachtechnisch empfohlen.
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Auftragsvergabe an die Fa. SBT, Kenn mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 3.564,05 Euro zu.
Die Verwaltung wird beauftragt den Auftrag zu erteilen.
Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahme werden im Rahmen der Gesamtmaßnahme im Haushaltsplan 2024 unter der Buchungsstelle 5.5.5.2/0002.785300 zur Verfügung gestellt.
| 8. | Annahme von Spenden |
Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung/-en:
Ø Geldbetrag als Sponsoring der Westnetz AG in Höhe von 350,00 € für das Sommerfest der Kita.
Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.
| 9. | Mitteilungen |
Der Vorsitzende informiert über
| • | den Antrag auf Versetzen einer Straßenlaterne am Anwesen „Auf Birket 34“ um ca. 2 m. Der Gemeinderat hat keine Bedenken gegen die Versetzung. |
| • | den Antrag des Angelvereins auf Kostenzuschuss zum Neubau der Brücke am Angelweiher. Die Materialkosten belaufen sich auf rd. 1.500,00 Euro. Die Gemeinde wird sich an den Investitionskosten mit 1.500,00 Euro beteiligen. |
| 10. | Verschiedenes |
Ortsbürgermeister Weirich informiert den Gemeinderat über die derzeitige Situation in der Kita. Aufgrund von zahlreichen Personalausfällen sind die Betreuungszeiten derzeit stark eingeschränkt. Darüber hinaus wird die Köchin weitere vier Monate ausfallen.
Sofern aufgrund der Stellenausschreibung keine Bewerbungen eingehen, ist ein entsprechendes Cateringunternehmen zu beauftragen.
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.