Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 23.05.2019 und § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in 54516 Wittlich am 15. Januar 2024 die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 11.10.2023 beschlossene Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land – Teilbereich Windenergie – 1. Änderung genehmigt hat.
Entsprechend § 6 Abs. 5 BauGB wird die Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 15.01.2024, Az.: FB22/LE hiermit ortsüblich bekannt gemacht (Auszug):
„Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Postfach 1420, 54504 Wittlich
Verbandsgemeinde Wittlich-Land
- Bauabteilung
Kurfürstenstr. 1
54516 Wittlich
Bauleitplanung in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land;
1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land – Teilbereich Windenergie, Ihr Antrag vom 19.12.2023
- Genehmigung gem. § 6 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl.2023 I, Nr. 394), in Verbindung mit der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem BauGB vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 Seite 22) wird hiermit die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für die 1. Fortschreibung „Teilbereich Windenergie“, in der mit Feststellungsbeschluss des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 11.10.2023 beschlossenen Form
genehmigt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind:
| • | 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Teilbereich Windenergie, Karte Blatt 1, Plan Nord, Maßstab 1 : 25.000, mit Legende und Verfahrensvermerken, Stand: 14.12.2023, |
| • | 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Teilbereich Windenergie, Karte Blatt 2, Plan Süd, Maßstab 1: 25.000, mit Legende und Verfahrensvermerken, Stand: 14.12.2023, |
| • | Genehmigungsfassung – Stand Dezember 2023 incl. städtebauliche Begründung mit Umweltbericht, Verfahrensvermerken sowie Rechtsgrundlagen. |
Ziel der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Teilbereich Windenergie ist es, dass die im Zuge der Windkraftplanung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land nominal erreichten Flächen für die Windenergienutzung von rd. 1,2 v. H. des VG-Gebietes nach der Berechnungsmethodik des Windenergieflächenbedarfsgesetztes (WindBG) wieder vollständig auf die zu erbringenden Flächenbeitragswerte anrechnungsfähig werden. Mit der Änderung der Planung wurde dazu Klarheit geschaffen, dass der Mastfuß einer Windenergieanlage nach erfolgter Planänderung an den Rand einer ausgewiesenen Sonderbaufläche gesetzt werden darf. Die Rotorblätter der Windenergieanlagen dürfen zukünftig über den Rand der dargestellten Sondergebiete für Windenergienutzung hinausragen. Die Abgrenzung der bisher dargestellten Sondergebiete für Windenergienutzung ändert sich infolge der Planänderung jedoch nicht.
Ziel der Planung bleibt, der Windenergienutzung – wie vom Gesetzgeber ermöglicht – substanziell Raum zu verschaffen, d. h. im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzeptes Sondergebiete für die Windenergienutzung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 11 Abs. 2 BauNVO im Gebiet der Verbandsgemeinde darzustellen mit gleichzeitiger Ausschlusswirkung für die übrigen Bereiche des Gebietes der Verbandsgemeinde (sog. Planvorbehalt gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Für die vorliegende Planung wurde von § 245 e BauGB Gebrauch gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich der Planung bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Wittlich-Land (neu) in der Gebietsabgrenzung nach der Eingliederung der ehemaligen Verbandsgemeinde Manderscheid in die Verbandsgemeinde Wittlich-Land. Der räumliche Gesamtgeltungsbereich ist aus dem abgedruckten Übersichtsplan (Verbandsgemeindegebiet - Karte 1) ersichtlich.
Die Planung in der genehmigten Fassung beinhaltet die Darstellung von 4 Sondergebieten für die Windenergienutzung im Flächenumfange von gesamt rd. 470 ha (= ca. 1,2 % der Fläche des Verbandsgemeindegebietes).
Hierin sind auch die aus dem regionalen Raumordnungsplan (ROP 2004) übernommenen Vorrangflächen für Windenergie in Hasborn (ca. 10,9 ha) und in Niersbach (ca. 7,8 ha) enthalten. Hinzu kommt die im regionalen Raumordnungsplan (ROP 2004) enthaltene ca. 12,2 ha große Vorrangfläche Hupperath, die sich mit einer ca. 7,9 ha großen Teilfläche außerhalb der im Planverfahren ermittelten Gebietskulisse der durchgeführten Fortschreibung befindet, so dass die der Windkraft auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zugewiesenen Standorte (Regionalplan bzw. Flächennutzungsplan) insgesamt eine Fläche von rd. 478 ha aufweisen.
Die seitens der Verbandsgemeinde Wittlich-Land ausgewiesenen Sondergebiete für die Windenergienutzung sowie die über den regionalen Raumordnungsplan (ROP 2004) gesicherten Flächen für die Windenergie sind in dem abgedruckten Übersichtsplan (Verbandsgemeindegebiet - Karte 1) dargestellt.
Die vorerwähnten Unterlagen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich Windenergie – 1. Änderung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB liegen ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1 in 54516 Wittlich, Zimmer 302, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Danach werden unbeachtlich,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land – Teilbereich Windenergie – 1. Änderung rechtswirksam.
Karte 1: Übersichtslageplan Verbandsgemeinde Wittlich-Land