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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Öffentliche Bekanntmachung

Genehmigung der 34. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Seniorenresidenz und Lebensmittelmarkt“ in der Gemarkung Osann, Flur 22

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 11.12.2024 und § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in 54516 Wittlich am 08.01.2025 die vom Verbandsgemeinderat Wittlich-Land am 09.10.2024 beschlossene 34. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land 2006 genehmigt hat.

Entsprechend § 6 Abs. 5 BauGB wird die Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 08.01.2025, Az.: FB22/LE hiermit ortsüblich bekannt gemacht (Auszug):


„Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Postfach 1420, 54504 Wittlich

Verbandsgemeindeverwaltung

Wittlich-Land

54516 Wittlich


Bauleitplanung für den Bereich der Ortsgemeinde Osann-Monzel, Gemarkung Osann, Flur 22, Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Seniorenresidenz und Lebensmittelmarkt“,

34. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land

- Genehmigung gem. § 6 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem BauGB vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 Seite 22) wird hiermit die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für die Ortslage Osann-Monzel, Gem. Osann, Flur 22, zur Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Seniorenresidenz und Lebensmittelmarkt“

genehmigt.

Bestandteil dieser Genehmigung ist:

• Ortslagenkarte Osann-Monzel, Gem. Osann, Maßstab 1:2.500

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
(S)
gez.: (Ralph Lerch)“

Der Änderungsbereich in einer Gesamtgröße von ca. 1,63 ha beinhaltet die Anpassung/Änderung von bisherigen Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen „Seniorenresidenz und Lebensmittelmarkt“.

Die 34. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006 erfolgte im Parallelverfahren mit der Aufstellung der Bebauungspläne „Neubau Seniorenresidenz Trierer Straße“ und „Lebensmittelmarkt Trierer Staße“ der Ortsgemeinde Osann-Monzel.

Die Abgrenzung der im Zuge der 34. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes in ihrer Darstellung geänderten Flächen ist in dem besonders abgedruckten Lageplan dargestellt.

Die vorerwähnten Unterlagen der 34. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2006 sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB liegen ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstr. 1 in 54516 Wittlich, Zimmer 302, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Danach werden unbeachtlich,

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 34. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2006 rechtswirksam.

Wittlich, den 21.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land
(S)
gez.: Manuel Follmann
Bürgermeister