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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für das Jahr 2026

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2025 auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbedarf der Erträge auf

17.693.140,00 Euro

der Gesamtbedarf der Aufwendungen auf

18.287.200,00 Euro

der Jahresüberschuss / Fehlbetrag auf

-594.060,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

651.260,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

12.422.850,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

23.266.100,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-10.843.250,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

10.191.990,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

zinslose Kredite

0,00 Euro

verzinste Kredite

10.811.990,00 Euro

zusammen auf

10.811.990,00 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

1.610.000,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

1.610.000,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 10.000.000,00 Euro.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 9.000.000,00 € festgesetzt.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf:

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasserversorgung auf

3.500.000,00 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

5.400.000,00 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Freibad Manderscheid

313.500,00 Euro

zusammen auf

9.215.300,00 Euro

davon zinslose Kredite

0,00 Euro

2. Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasserversorgung auf

2.000.000,00 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

3.000.000,00 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Freibad Manderscheid

100.000,00 Euro

zusammen auf

5.100.000,00 Euro

3. Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasserversorgung auf

536.000,00 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

5.095.000,00 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Freibad Manderscheid

0,00 Euro

zusammen auf

5.631.000,00 Euro

darunter:

Verpflichungsermächigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen:

zusammen auf

5.631.000,00 Euro

darunter zinslose Kredite:

Verpflichungsermächigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen: 0,00 Euro

§ 6 Umlage

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 27,5 v.H. festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.24 beträgt voraussichtlich 21.626.391,49 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 21.626.391,49 € und zum 31.12.26 beträgt 21.032.331,49 €.

§ 8 Leistungszahlungen

An Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

Für Leistungsprämien und Leistungszulagen

8.000,00 €

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Wittlich, den 23. Januar 2026
gez. Manuel Follmann
Bürgermeister

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Verfügung vom 16. Januar 2026, Az.: 10-118211/WEJU, gegen die vom Verbandsgemeinderat beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wegen des fehlenden Haushaltsausgleichs im Ergebnishaushalt rechtliche Bedenken geltend gemacht. Ferner wird erwartet, dass die fehlenden Jahresabschlüsse für die Jahre 2022 bis 2024 schnellstmöglich erstellt werden. Das Gleiche gilt für die ausstehenden Gesamtabschlüsse. Trotz dieser Anmerkungen kann der Haushaltsplan in der vorgelegten Form ausgeführt werden.

Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 26.01.2026 bis einschließlich 09.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr, Freitag und Mittwoch von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land in 54516 Wittlich, Kurfürstenstraße 1, Zimmer Nr. 203, öffentlich aus.

Bei Bedarf können außerhalb dieser Zeiten auch andere Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2.

die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Wittlich, den 23. Januar 2026
gez. Manuel Follmann
Bürgermeister