Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2025 auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbedarf der Erträge auf | 17.693.140,00 Euro |
| der Gesamtbedarf der Aufwendungen auf | 18.287.200,00 Euro |
| der Jahresüberschuss / Fehlbetrag auf | -594.060,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 651.260,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 12.422.850,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 23.266.100,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -10.843.250,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 10.191.990,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
| zinslose Kredite | 0,00 Euro |
| verzinste Kredite | 10.811.990,00 Euro |
| zusammen auf | 10.811.990,00 Euro |
| Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf | 1.610.000,00 Euro. |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf | 1.610.000,00 Euro. |
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 10.000.000,00 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 9.000.000,00 € festgesetzt.
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf:
| 1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Wasserversorgung auf | 3.500.000,00 Euro |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung | 5.400.000,00 Euro |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Freibad Manderscheid | 313.500,00 Euro |
| zusammen auf | 9.215.300,00 Euro |
| davon zinslose Kredite | 0,00 Euro |
| 2. Kredite zur Liquiditätssicherung | |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Wasserversorgung auf | 2.000.000,00 Euro |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung | 3.000.000,00 Euro |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Freibad Manderscheid | 100.000,00 Euro |
| zusammen auf | 5.100.000,00 Euro |
| 3. Verpflichtungsermächtigungen | |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Wasserversorgung auf | 536.000,00 Euro |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung | 5.095.000,00 Euro |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Freibad Manderscheid | 0,00 Euro |
| zusammen auf | 5.631.000,00 Euro |
| darunter: | |
| Verpflichungsermächigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen: | |
| zusammen auf | 5.631.000,00 Euro |
| darunter zinslose Kredite: | |
| Verpflichungsermächigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen: 0,00 Euro | |
Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 27,5 v.H. festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.24 beträgt voraussichtlich 21.626.391,49 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 21.626.391,49 € und zum 31.12.26 beträgt 21.032.331,49 €.
An Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:
Für Leistungsprämien und Leistungszulagen | 8.000,00 € |
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Verfügung vom 16. Januar 2026, Az.: 10-118211/WEJU, gegen die vom Verbandsgemeinderat beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wegen des fehlenden Haushaltsausgleichs im Ergebnishaushalt rechtliche Bedenken geltend gemacht. Ferner wird erwartet, dass die fehlenden Jahresabschlüsse für die Jahre 2022 bis 2024 schnellstmöglich erstellt werden. Das Gleiche gilt für die ausstehenden Gesamtabschlüsse. Trotz dieser Anmerkungen kann der Haushaltsplan in der vorgelegten Form ausgeführt werden.
Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 26.01.2026 bis einschließlich 09.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr, Freitag und Mittwoch von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land in 54516 Wittlich, Kurfürstenstraße 1, Zimmer Nr. 203, öffentlich aus.
Bei Bedarf können außerhalb dieser Zeiten auch andere Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über
| 1. | Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und |
| 2. | die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) |
unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.