Aus den Reihen der Zuschauer kam die Frage auf, warum die Geschwindigkeitsmessanlage vor Schulbeginn vor der Schule entfernt wurde und an der Wittlicher Straße aufgebaut wurde.
Ortsbürgermeister Werner Monzel erklärte, dass dies auf Wunsch der Anwohner geschehen ist. In den kommenden Tagen soll diese aber wieder vor der Grundschule aufgebaut werden.
Mitteilungen des Vorsitzenden
Planung Tennisanlage
Ortsbürgermeister Werner Monzel hat die Planung für den Neubau von zwei Tennisplätzen mit Vereinshaus vorgestellt und erläutert. Die auf 1,8 Mio € geschätzten Kosten sind keine Basis für eine Realisierung des Projektes. Hierin sind sich Gemeinde und Tennisverein einig. Die Standards und Kosten müssen hinterfragt werden. Die Kosten müssen deutlich runter, bevor die Gemeinde eine Finanzierung prüft.
Es wurde kein Beschluss gefasst.
Annahmen von Spenden
Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung:
Geldspende der Alfred Thiel-Gedächtnis-Unterstützungskasse GmbH (Aktiv vor Ort) in Höhe von 2.000,00 € für eine Zähleranschlusssäule am Festplatz.
Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.
Maßnahmen für das "Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation" (KIPKI)
Ortsbürgermeister Werner Monzel informiert den Rat über Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI).
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.05.2023 beschlossen, die der Ver-bandsgemeinde Wittlich-Land zustehenden KIPKI-Fördermittel hälftig (Faktor 14,611036) entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahlen an die Gemeinden weiterzuleiten. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe gilt als Einwohnerzahl jene vom Statistischen Landesamt zum Stand 31. Dezember 2021 nach Verwaltungsbezirken ermittelte Bevölkerungszahl.
Zur Ermittlung der Förderhöhe der Ortsgemeinde Hetzerath wurde daher folgende Einwohnerzahl zu Grund gelegt: 2.445
Dies multipliziert mit dem Faktor 14,611036 ergibt eine Gesamtförderung in Höhe von 35.723,98 €.
Von dieser Zuweisung müssen mindestens 75 v.H. (26.792,98 €) für Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden. Insofern dürfen höchstens 25 v.H. (8.931,00 €) für Maßnahmen zur Anpassung an die Klimawandelfolgen verausgabt werden. Diese Wertgrenzen sind seitens der Gemeinde stets einzuhalten.
Zur form- und fristgerechten Antragstellung ist es erforderlich, dass die Maßnahmen der Ge-meinden bis zum 31.08.2023 benannt werden. Sollten keine KIPKI-Maßnahmen mitgeteilt oder die o.a. Fördersumme nicht vollständig ausgeschöpft werden, so werden die Mittel – wie in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung vereinbart – für zuwendungsfähige Maßnahmen der Verbandsgemeinde verwendet.
Dem Gemeinderat wird das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung vom 23.05.2023 hierzu zur Kenntnis gegeben.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, sämtliche Fördermittel in Höhe von 35.723,98 € aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) für die Umrüstung hin zu einer LED-Straßenbeleuchtung zu verwenden. Diese Maßnahme stellt gemäß der sog. „Positiv-Liste“ eine Investition in den kommunalen Klimaschutz dar. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.
Antrag Gospelchor auf Zuschuss für Kauf E-Piano
Der Gospelchor hat ein tragbares E-Piano für 3.488 € gekauft, um es in vielen Bereichen flexibel einsetzen zu können. Der Verein hat am 09.07.2023 für den Kauf einen Zuschuss beantragt. In vergleichbaren Fällen hat die Gemeinde die Hälfte der Anschaffungskosten übernommen.
Der Gemeinderat beschießt dem Gospelchor für den Kauf eines E-Pianos einen Zuschuss von 1.750, - € zu gewähren.
Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag
Dem Gemeinderat wird das Angebot der Westenergie zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung für den geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag vom 12.06.2017 vorgelegt. Die Zusatzvereinbarung dient der Vertragsverlängerung des aktuellen Licht & Service-Vertrages bis zum 31.12.2035 in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter. Darüber hinaus bietet diese Vereinbarung den Vertragspartnern die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren. Dieses Sanierungsprogramm kann im Rahmen der ersten vier Jahre über eine separate Finanzierungsvereinbarung – mit an die Restlaufzeit des Vertrages angepasster Finanzierungslaufzeit – separat vereinbart werden. Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung, Solarbeleuchtung auf Wunsch der Ortsgemeinde/Stadt beratend tätig zu werden.
Die vereinbarten Vertragsgegenstände des bestehenden Vertrages beziehen sich ebenfalls auf diese Zusatzvereinbarung.
Die Vertragspartner würden im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung über das bisher definierte Leistungsspektrum hinaus rückwirkend ab dem 01.01.2023 mit Wirkung bis zum 31.12.2035 vereinbaren:
| - | ein neues Pauschalentgelt je Leuchtstelle und Jahr für den Betrieb und die Instandhaltung inkl. Vandalismus von 39,32 Euro (abzüglich 6,48 Euro bei bereits umgerüsteten LED-Leuchten) für das Basisjahr ab dem 01.01.2023. |
| - | die Weiterführung der bestehenden Preisgleitklausel mit angepassten Basiswerten |
| - | eine Vertragsanpassung und |
| - | eine Verlängerung der Vertragslaufzeit |
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat der von der Westenergie angebotenen Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 12.06.2017 entsprechend dem beigefügten Entwurf zuzustimmen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen.
Kauf eines Schlegelmähers
Um steile Böschungen zu mähen benötigt die Gemeinde einen Schlegelmäher. Das vorhandene Gerät ist mehr als 10 Jahre alt und muss ersetzt werden. Es wurden verschiedene Mäher getestet. Letztlich überzeugt hat der AS Mäher 901 SM.
Es wurden Preisvergleiche im Internet durchgeführt. Das von der Firma RWZ angebotene Gerät liegt im Preisrahmen.
Der Gemeinderat beschließt bei der Firma RWZ einen AS-Schlegelmäher zum Preis von 10.330,00€ zu erwerben.
Rummelwäscherbrunnen Quartiershaus
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.06.2023 die Eckpunkte für einen Brunnen festgelegt. Die Firma Mulbach hat nun ein Angebot für eine Brunnenstatue aus rotem Eifelsandstein und der Verkleidung des Beckenrandes und der Brunnensäule mit Eifelbasalt vorgelegt. Das Angebot schließt ab mit 69.817,30 €.
Für den Brunnen wird ein 5 m x 5 m großes Betonbecken, ein Betonsockel, eine Zisterne mit Pumpe benötigt. Weiterhin fallen Be-, Entwässerungs- und Elektroarbeiten an. Für diese begleitenden Arbeiten liegt ein Angebot der Fa. Ewertzbau vor, die auch die Arbeiten koordiniert.
Der Brunnen soll im Mai 2024 zur Eröffnung der Arztpraxis fertig sein.
Der Gemeinderat beauftragt:
| - | die Natursteine Mulbach GmbH, Bitburg mit der Herstellung der Brunnenstatue zum Angebotspreis von 69.817,30 €, |
| - | die Firma Ewertzbau GmbH, Hetzerath mit der Herstellung der Beton-, Be- und Entwässerungsarbeiten zum Angebotspreis von 34.082,20 €. |
Der Gemeinderat wünscht Änderungen an der Brunnenstatue. Die Rüben
sollen aus Bronze bestehen, ebenso nach Möglichkeit der Köcher. Das Kind soll als Junge erkennbar sein. Eventuelle Mehrkosten für die Bronzeausführungen werden getragen.
Anfragen
Es wurde berichtet, dass die VG überlegt, ein Jugendausschuss einzurichten.
Es wurde darauf hingewiesen, dass der Kaselbach entlang des „Heißbüsch“ zugewachsen ist. Der Ortsbürgermeister will Kontakt mit der VGV, als Gewässerunterhaltspflichtige, aufnehmen.