1 Einwohnerfragestunde
keine Fragen
2. Annahme von Spenden
Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung:
Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.
3. Zustimmung zur Auftragsvergabe in der Baulast der Ortsgemeinde auszuführender Leistungen
a) Ausbau der Gehweg- und Straßenbeleuchtungsanlage im Zuge der „K 21“ innerhalb der Ortsdurchfahrt
Dem Gemeinderat wird das durch den Landesbetrieb Mobilität Trier ermittelte Ergebnis der gemeinsamen öffentlichen Ausschreibung für die Arbeiten zum Ausbau der „Kreisstraße 21“ („Eifelstraße“) im Zuge der Ortsdurchfahrt sowie mehrerer unmittelbar angrenzender Gemeindestraßen, Seitenwege und Teilstrecken von Wirtschaftswegen vorgestellt. Entsprechend den jeweils beschlossenen Bauprogrammen und den in der Ausschreibungsvorbereitung mit dem LBM Trier und den VG-Werken Wittlich-Land durchgeführten Abstimmungen erfolgt der Zuschlag bzw. die Auftragsvergabe auf das gesamtwirtschaftlichste Angebot.
Im Leistungsverzeichnis wurden u.a. neben den Arbeiten an der Fahrbahn der Kreisstraße die Arbeiten für die in der Baulast der Ortsgemeinde auszubauende Gehweg- und Straßenbeleuchtungsanlage entlang der „K 21“ sowie mehrerer Gemeindestraßen, Seitenwege und Teilstrecken von Wirtschaftswegen mit aufgenommen.
Zum Submissionstermin am 15.08.2023 lagen insgesamt fünf Angebote vor.
Das preisgünstigste und wirtschaftlichste Angebot hat demnach die Firma Juchem aus Niederwörresbach mit einer Angebotssumme in Höhe von insgesamt 2.428.455,38 Euro abgegeben.
Hiervon fällt für den Ausbau der „K 21“ ein Anteil auf die in der Baulast der Ortsgemeinde stehende Gehweganlage in Höhe von 599.274,82 Euro sowie die Erdarbeiten der Straßenbeleuchtungsanlage in Höhe von 28.488,63 Euro. Darüber hinaus beträgt der Anteil für den Ausbau mehrerer Gemeindestraßen, Seitenwege und Teilstrecken von Wirtschaftswegen insgesamt 565.999,49 Euro.
Die Mitteilung des Landesbetrieb Mobilität aus Trier ist der Sitzungsniederschrift zu TOP 3 als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der Auftragsvergabe der ausgeschriebenen Leistungen zum Ausbau der im Zuge der Ortsdurchfahrt der „K 21“ und in der Baulast der Ortsgemeinde stehenden Gehweganlage mit einer Angebotssumme in Höhe von 599.274,82 Euro und für die Erdarbeiten an der Straßenbeleuchtungsanlage in Höhe von 28.488,63 Euro an die Firma Juchem aus Niederwörresbach zu.
Haushaltsmittel zur Finanzierung der Maßnahmen sind für die „K 21“ im Haushaltsplan 2023 unter der Buchungsstelle 5.4.1.0/0037.785330 im Rahmen der Gesamtmaßnahme zur Verfügung gestellt.
b) Ausbau Innerortsstraßen, Seitenwege und Teilstrecken von Wirtschaftswegen
Dem Gemeinderat wird das durch den Landesbetrieb Mobilität Trier ermittelte Ergebnis der gemeinsamen öffentlichen Ausschreibung für die Arbeiten zum Ausbau der „Kreisstraße 21“ („Eifelstraße“) im Zuge der Ortsdurchfahrt sowie mehrerer unmittelbar angrenzender Gemeindestraßen, Seitenwege und Teilstrecken von Wirtschaftswegen vorgestellt. Entsprechend den jeweils beschlossenen Bauprogrammen und den in der Ausschreibungsvorbereitung mit dem LBM Trier und den VG-Werken Wittlich-Land durchgeführten Abstimmungen erfolgt der Zuschlag bzw. die Auftragsvergabe auf das gesamtwirtschaftlichste Angebot.
Im Leistungsverzeichnis wurden u.a. neben den Arbeiten an der Fahrbahn der Kreisstraße die Arbeiten für die in der Baulast der Ortsgemeinde auszubauende Gehweg- und Straßenbeleuchtungsanlage entlang der „K 21“ sowie mehrerer Gemeindestraßen, Seitenwege und Teilstrecken von Wirtschaftswegen mit aufgenommen.
Zum Submissionstermin am 15.08.2023 lagen insgesamt fünf Angebote vor.
Das preisgünstigste und wirtschaftlichste Angebot hat demnach die Firma Juchem aus Niederwörresbach mit einer Angebotssumme in Höhe von insgesamt 2.428.455,38 Euro abgegeben.
Hiervon fällt für den Ausbau der „K 21“ ein Anteil auf die in der Baulast der Ortsgemeinde stehende Gehweganlage in Höhe von 599.274,82 Euro sowie die Erdarbeiten der Straßenbeleuchtungsanlage in Höhe von 28.488,63 Euro. Darüber hinaus beträgt der Anteil für den Ausbau mehrerer Gemeindestraßen, Seitenwege und Teilstrecken von Wirtschaftswegen insgesamt 565.999,49 Euro.
Die Mitteilung des Landesbetrieb Mobilität aus Trier ist der Sitzungsniederschrift zu TOP 3 als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Da keine Beschlussfähigkeit gegeben ist wird der TOP 3 b in der späteren Sitzung vom 27.09.2023 behandelt und beschlossen.
4. Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag
Dem Gemeinderat wird das Angebot der Westenergie zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung für den geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag vom 12.06.2017 vorgelegt. Die Zusatzvereinbarung dient der Vertragsverlängerung des aktuellen Licht- & Service-Vertrages bis zum 31.12.2035 in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter. Darüber hinaus bietet diese Vereinbarung den Vertragspartnern die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren. Dieses Sanierungsprogramm kann im Rahmen der ersten vier Jahre über eine separate Finanzierungsvereinbarung – mit an die Restlaufzeit des Vertrages angepasster Finanzierungslaufzeit – separat vereinbart werden. Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung, Solarbeleuchtung auf Wunsch der Ortsgemeinde beratend tätig zu werden.
Die vereinbarten Vertragsgegenstände des bestehenden Vertrages beziehen sich ebenfalls auf diese Zusatzvereinbarung.
Die Vertragspartner würden im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung über das bisher definierte Leistungsspektrum hinaus rückwirkend ab dem 01.01.2023 mit Wirkung bis zum 31.12.2035 vereinbaren:
Als Anlage waren dieser Beschlussvorlage beigefügt:
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat der von der Westenergie angebotenen Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 12.06.2017 entsprechend dem beigefügten Entwurf zuzustimmen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen.
5. Kindergarten Plein - KIPKI Umrüstung auf LED
Im Rahmen der KIPKI Förderung des Landes Rheinland-Pfalz erhält die Ortsgemeinde rd. 9.000 € an Fördermitteln für Klimaschutzmaßnahmen oder Klimafolgeanpassungsmaßnahmen. Als zentralisierte Maßnahme wurde dem Gemeinderat vorgeschlagen die Mittel in die Erneuerung der Beleuchtung in der KiTa zu investieren. Neben der Stromersparnis sorgt die neue Beleuchtung für eine deutlich verbesserte Lichtqualität in den Räumlichkeiten.
Eine Kostenschätzung des zuständigen Sachbearbeiters der Verwaltung ergab eine Investition von rd. 13.000 €. Die Ortsgemeinde müsste abzüglich der Förderung rd. 4.000 € an Eigenmittel aufbringen. Ob weitere Förderungen möglich sind, wird Seitens der Verwaltung geprüft.
Unter der Voraussetzung eines positiven Förderbescheids, soll die Verwaltung mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens beauftragt werden.
Die Auftragsvergabe soll, nach technisch und wirtschaftlicher Überprüfung, in einer zukünftigen Sitzung erfolgen. Eine Umsetzung muss nach geltenden Förderbedingungen bis Ende 2026 erfolgen.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Beleuchtung in der KiTa auf LED umrüsten.
Die Verwaltung wird damit beauftragt das Vorhaben im Rahmen des Förderantrags KIPKI zu melden. Die rd. 4.000 € Eigenmittel sollen in den Haushalt 2024/25 der Ortsgemeinde eingestellt werden.
6. Beschaffung von Fallschutzmatten für Kinderspielplätze
Im Rahmen der durchgeführten jährlichen Kontrolle der Spielplätze am 16.06.2023 wurde der fehlende Fallschutz an verschiedenen Spielgeräten sowohl auf dem Kinderspielplatz als auch auf dem KITA Spielplatz bemängelt. In der letzten Ratssitzung am 27.07.2023 wurde diese Problematik bereits besprochen und man hat sich aus verschiedenen Gesichtspunkten für das Verlegen von Fallschutzmatten ausgesprochen. Für den KITA Spielplatz sind 19 qm Fallschutzmatten erforderlich, für den Spielplatz 56 qm.
Billigster Anbieter für Fallschutzmatten der Größe 100x100x4,8, in der Farbe rot, ist die Firma Technikplaza GmbH, Steinfurt 43, 52222 Stolberg, zum Angebotspreis von 3411,14 €.
(Angebotspreis pro qm 38,22 ohne MWST)
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat die Fallschutzmatten bei dem billigsten Anbieter Firma Technikplaza GmbH, Steinfurt 43, 52222 Stolberg in der Farbe schwarz statt in rot zu erwerben.
7. Mitteilungen
Ortsbürgermeister Bernd Rehm informierte den Gemeinderat über folgende Themen:
| - | Das Rückhaltebecken (Prinkheim) wurde auf Intervention der Gemeinde seitens der Werke und der SGD Nord auf deren Funktionsfähigkeit geprüft. Danach wurde eine Veränderung des Ab-/Überlaufs des Oberflächenwassers vorgenommen. |
| - | Die Baugenehmigung der Terrasse der Gaststätte „Alte Pleiner Mühle“ wurde erlassen. Die Terrasse soll eine einheitliche Fläche ergeben. Der Weg für Wanderer erfolgt nach dem Torbogen rechts neben dem ehemaligen Mühlradgebäude entlang zur Brücke. |
| - | Der Haushaltsausgleich wird im Jahr 2022 nicht erreicht. Dies ist vor allem in den hohen Kosten der KITA geschuldet. |
| - | In der Sitzung vom 27.4. gab es einen Beschluss über Erschließungsmaßnahmen in den Straßen "Am Reiberg", "Zur Breit" und "Zum Otterbach" mit b) Grundsatzbeschluss über die erstmalige Herstellung der Erschließungsstraßen, c) Planungsauftrag für die Herstellung der Erschließungsstraßen und d) Beauftragung von Baugrundgutachten |
| Da auch die Wasserleitung erneuert wird, muss deren Planung abgeschlossen sein, um dann den Planungsauftrag vergeben zu können. Wann die Planungen für die Wasserleitungen für den gesamten „Reiberg" vorliegen, ist derzeit noch nicht bekannt. |
| - | Es gab ein Treffen der gegründeten BI Reiberg/Interessengemeinschaft zum Thema möglicher Straßenausbau im Reiberg. Hierbei wurde ein schriftliches Meinungsbild erstellt und der Gemeinde übersandt. Dieses wurde den Ratsmitgliedern:innen vorgestellt. |
| - | Die Kosten der Zisterne der Schutzhütte belaufen sich aktuell auf 2.621,05 €. Baggerarbeiten und Leitungsanschlüsse stehen noch aus. |
| - | Es wurde beim Büro Högner ein Fachbeitrag vereinfachter Naturschutz für die Errichtung einer Aussichts- und Umweltplattform auf dem Grundstück der Gemarkung Plein, Flur 16 Parz. 74 (Lage Schuck) in Auftrag gegeben. Hierzu werden die Spenden Weihnachten 2022, Pleiner Biermanufaktur (siehe Top 2) und Kirmes verwendet. |
| - | Derzeitiger Stand der Einnahmen aus Vermietungen: 3.933,40 € (Stand 31.08.2023) |
| - über die Einführung digitale Zeiterfassung für KITA und Gemeindearbeiter | |
| - | aktuell gab es einige Beschwerden über Einwuchs Äste/Hecken/Sträucher |
| - | Informationen aus der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung des Kreises vom 14.9.2023 über |
| o Breitband- und Gigabitausbau |
| o Änderungen Ehrenamt |
| o Kommunale Wärmeplanung |
| o Radwegekonzept |
| - | Verkaufsveröffentlichung des Grundstückes Gemarkung Plein Flur 7 Nr. 91/9 – 746 qm zu einem Mindestangebots qm-Preis von 60 € |
| - | Die Errichtung von Tiny Häusern wären zulässig. |
| - | Heizung für Unkensteinhalle ist komplett da – Terminabsprache erfolgt |
| - | Die nun von der Gemeinde übernommenen Mäharbeiten von Entwässerungsgräben und Mulden. |
| - | Die Veranstaltung Handyfunktion 60+ kommt sehr gut an und es ist ein hohes Interesse vorhanden. |
| - | über das Aufstellen der Begrüßungstafel und dem Ortsschild. |
| - | Am 21.10.2023 findet die Ersthilfeschulung mit Selbstschutzinhalten statt. |
| - | über den Bebauungsplan „Kopferwies II“ der OG Niederöfflingen und deren frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden |
| - | Die Presseveröffentlichung von der Errichtung von Windrädern der Stadt Wittlich an der Pleiner Gemarkung. |
| - | Seitens eines Pferdehalters*in wurde mitgeteilt, dass eine behördliche Überprüfung ihres alleingehaltenen Pferdes erfolgte. Auf Grund der vorliegenden Indikatoren wurde die alleinige Pferdehaltung durch das Veterinäramt gestattet. Der Pferdebesitzer bat dies dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben. |
8. Verschiedenes
Unter dem TOP Verschiedenes wurden folgende Themen besprochen:
| - | Ob das Waldhäuschen noch in Zukunft von der KITA genutzt wird, bedarf der Überprüfung im Hinblick auf die Aufsichtspflicht und die Gefahrenüberprüfung des Waldweges/Häuschens. |
| - | Beim Ausbau von mehreren Innerortsstraßen steht noch die Ergänzung des Bauprogrammes an und zwar Auswahl eines Geländers „Am Wiesenhang“. |
| - | Der Gemeindetag findet am 07.10.2023 statt. |
| o Müllsammeln |
| o Pflastersteine am Parkplatz der Halle in Ordnung bringen |
| o Arbeiten am KITA Häuschen |
| o Setzen Kanaldeckel Schutzhütte |
| o Pflasterarbeiten am Friedhof |
gez. Bernd Rehm, Ortsbürgermeister
- Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.