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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Konstituierende Sitzung des Gemeinderates Landscheid vom 29.08.2024

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Die Ortsbürgermeisterin verpflichtet im Namen der Ortsgemeinde die Ratsmitglieder des Ortsgemeinderates vor ihrem Amtseintritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Abs. 2 Satz 1 GemO).

Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

Den Ratsmitgliedern wird jeweils ein Kommunalbrevier 2024 ausgehändigt.

2. Verabschiedung und Ehrungen von Ratsmitgliedern

Die Vorsitzende hat mit den Ortsbeiräten und Ortsvorstehern intern abgeklärt, dass eine Verabschiedung und Ehrung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder in den jeweiligen Ortsbeiratssitzungen durchgeführt werden soll.

3. Wahl des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters

Da zu den Kommunalwahlen am 09.6.2024 keine gültige Bewerbung für das Amt des Ortsbürgermeisters eingereicht worden ist, fand die Wahl nicht statt. In diesem Fall wird der Ortsbürgermeister vom Ortsgemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt.

Danach ist der Ortsbürgermeister in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung im Wege der Mehrheitswahl zu wählen. Die Form dieser Wahl steht nicht zur Disposition des Ortsgemeinderates. Nach § 40 Abs. 2 GemO können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht nach § 36 Abs. 3 GemO bei Wahlen. Dies hindert den Vorsitzenden nicht, bei dem Tagesordnungspunkt den Vorsitz zu führen und sein Antragsrecht auszuüben.

Ist nur ein Bewerber vorgeschlagen worden, so kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden. Bei Abstimmungen, die eine klare Fragestellung in der Form von „Ja“ oder „Nein“ haben, oder bei Wahlen, wenn nur eine Person zur Wahl steht, sind Nein-Stimmen gültig. Bei einer Wahl, zu der mehrere Personen vorgeschlagen wurden, ist der Name des Bewerbers, für den das Ratsmitglied seine Stimme abgeben will, einzutragen.

Vor Eintritt in die Wahl stellt der Vorsitzende nochmals das Abstimmungsverfahren und den technischen Ablauf klar, eindeutig und ausführlich dar.

Diese Hinweise betreffen nicht nur die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmungskabine, vorbereitete Stimmzettel, Verwendung des in der Abstimmungskabine bereitliegenden Schreibstiftes, bereitgestellte Abstimmungsurne) sondern auch die Art der Kennzeichnung des Stimmzettels, wobei der Vorsitzende als Kennzeichnungsart, unter der Voraussetzung, dass lediglich ein Wahlvorschlag erfolgt, verbindlich das Ankreuzen des Kästchen „Ja-Nein-Enthaltung“ mit einem „X“ festlegt.

Gemäß § 25 Abs. 8 Satz 1 MGeschO werden die abgegebenen Stimmen durch den Vorsitzenden und von mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern ausgezählt.

Nach der Vorlesung der Beschlussvorlage sind zwei Wahlvorschläge eingegangen und zwar Martin Debald und Marita Illigen. Daraufhin übernimmt der amtierende Erste Beigeordnete den Vorsitz.

Der Ortsbürgermeister wurde geheim gewählt. Es wurden nur solche Personen gewählt, die Ortsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Für die Wahl wurden die Mitglieder des Ortsgemeinderates laut Wählerverzeichnis einzeln zur Wahl in der aufgestellten Wahlkabine aufgerufen. Es wurden Stimmzettel ausgehändigt, auf denen die vorgeschlagene Person mit Ja- oder Nein-Stimme anzukreuzen war. Der Ortsbürgermeister beauftragte zum Auszählen der Stimmen folgende Ratsmitglieder:

• Andreas Bayer

• Michael Baum

Der Vorsitzende stellte das Wahlergebnis fest. In geheimer Abstimmung durch Stimmzettel wurde Marita Illigen zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister gewählt. Auf Nachfrage erklärte die Gewählte die Annahme der Wahl.

Der Vorsitzende beglückwünscht Marita Illigen.

4. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt

Der Ortsbürgermeister wird in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt. Erst mit der Amtseinführung des neu gewählten Ortsbürgermeisters endet die geschäftsführende Tätigkeit des bisherigen Ortsbürgermeisters.

Die Ernennung, die Vereidigung und die Einführung des Ortsbürgermeisters obliegt dem noch im Amt befindlichen Vorgänger, mithin dem „geschäftsführenden“ Ortsbürgermeister oder im Vertretungsfalle dem „geschäftsführenden“ Beigeordneten. Ist ein allgemeiner Vertreter nicht oder noch nicht vorhanden, so erfolgen die Ernennung, Vereidigung und die Einführung des Ortsbürgermeisters durch ein vom Gemeinderat beauftragtes Ratsmitglied. Das beauftragte Ratsmitglied ist vom Gemeinderat zu wählen.

Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Amtseinführung des Ortsbürgermeisters.

Der amtierende 1. Beigeordnete beglückwünscht Marita Illigen. Er händigt die Ernennungsurkunde aus und führt die Ortsbürgermeisterin in ihr Amt ein. Eine Vereidung unterbleibt, da sie bereits durch ihr Amt als Ortsbürgermeisterin in der vorherigen Wahlperiode vereidigt ist.

5. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

a) Erster Beigeordneter

b) Weitere Beigeordnete

Die Ortsgemeinde hat entsprechend der Hauptsatzung bis zu drei ehrenamtliche Beigeordnete.

Gemäß § 40 Abs. 5 GemO werden die Beigeordneten in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung im Wege der Mehrheitswahl gewählt. Die Form dieser Wahl steht nicht zur Disposition des Ortsgemeinderates. Nach § 40 Abs. 2 GemO können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Für die Wahl jedes Beigeordneten wird ein gesonderter Wahlgang durchgeführt.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht nach § 36 Abs. 3 GemO bei Wahlen. Dies hindert den Ortsbürgermeister nicht, bei dem Tagesordnungspunkt den Vorsitz zu führen und sein Antragsrecht auszuüben.

Ist nur ein Bewerber vorgeschlagen worden, so kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden. Bei Abstimmungen, die eine klare Fragestellung in der Form von „Ja“ oder „Nein“ haben, oder bei Wahlen, wenn nur eine Person zur Wahl steht, sind Nein-Stimmen gültig. Bei einer Wahl, zu der mehrere Personen vorgeschlagen wurden, ist der Name des Bewerbers, für den das Ratsmitglied seine Stimme abgeben will, einzutragen.

Vor Eintritt in die Wahl stellt der Vorsitzende nochmals das Abstimmungsverfahren und den technischen Ablauf klar, eindeutig und ausführlich dar.

Diese Hinweise betreffen nicht nur die Benutzung der Abstimmungseinrichtungen (Abstimmungskabine, vorbereitete Stimmzettel, Verwendung des in der Abstimmungskabine bereitliegenden Schreibstiftes, bereitgestellte Abstimmungsurne) sondern auch die Art der Kennzeichnung des Stimmzettels, wobei der Vorsitzende als Kennzeichnungsart, unter der Voraussetzung, dass lediglich ein Wahlvorschlag erfolgt, verbindlich das Ankreuzen des Kästchen „Ja-Nein-Enthaltung“ mit einem „X“ festlegt.

Gemäß § 25 Abs. 8 Satz 1 MGeschO werden die abgegebenen Stimmen durch den Vorsitzenden und von mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern ausgezählt.

a) Erster Beigeordneter

Der Erste Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung (Vertreter im Verhinderungsfall).

b) Weitere Beigeordnete

Die weiteren Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der Bürgermeister und der Erste Beigeordnete verhindert sind. Die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung wird vor der Wahl der Beigeordneten durch den Ortsgemeinderat festgesetzt.

• (Zweiter) Beigeordneter

• (Dritter) Beigeordneter

Die Beigeordneten werden im Anschluss an die Wahl vom Bürgermeister ernannt, vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung.

Die Beigeordneten wurden in getrennten Wahlvorgängen geheim gewählt. Es wurden nur solche Personen gewählt, die dem Ortsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Für jede Wahl wurden die Mitglieder des Ortsgemeinderates laut Wählerverzeichnis einzeln zu Wahl in der aufgestellten Wahlkabine aufgerufen. Es wurden Stimmzettel ausgehändigt, auf denen die vorgeschlagenen Personen anzukreuzen waren. Die Ortsbürgermeisterin beauftragte zum Auszählen der Stimmen folgende Ratsmitglieder:

• Heike Ensch

• Frank Schönhofen

a) Erster Beigeordneter

Vorgeschlagen wurden Andreas Bayer und Martin Debald.

Die Vorsitzende stellte das Wahlergebnis fest. In geheimer Abstimmung durch Stimmzettel wurde Andreas Bayer zum ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten gewählt. Auf Nachfrage erklärt der Gewählte die Annahme der Wahl.

Die Ortsbürgermeisterin beglückwünscht Andreas Bayer. Sie händigt die Ernennungsurkunde aus und führt den Beigeordneten in sein Amt ein. Eine Vereidung unterbleibt, da er bereits durch sein Amt als Erster Beigeordneter in der vorherigen Wahlperiode vereidigt ist.

b) Weitere Beigeordnete

Als weitere/r Beigeordnete/r wurden Edgar Marx und Miriam Peetzen vorgeschlagen.

Die Vorsitzende stellte das Wahlergebnis fest. In geheimer Abstimmung durch Stimmzettel wurde Edgar Marx zum ehrenamtlichen (zweiten) Beigeordneten gewählt. Auf Nachfrage erklärte der Gewählte die Annahme der Wahl.

Die Ortsbürgermeisterin beglückwünscht Edgar Marx. Sie händigt die Ernennungsurkunde aus und führt den Beigeordneten in sein Amt ein. Eine Vereidung unterbleibt, da er bereits durch sein Amt als weiterer Beigeordnete in der vorherigen Wahlperiode vereidigt ist.

Als weiterer Beigeordneter wurden außerdem Dieter Schmitt und Friedhelm Dietz vorgeschlagen. Die Vorsitzende stellte das Wahlergebnis fest. In geheimer Abstimmung durch Stimmzettel wurde Dieter Schmitt zum ehrenamtlichen (zweiten) Beigeordneten gewählt. Auf Nachfrage erklärt der Gewählte die Annahme der Wahl.

Die Ortsbürgermeisterin beglückwünscht Dieter Schmitt. Sie händigt die Ernennungsurkunde aus, nahm die Vereidigung vor und führt den Beigeordneten in sein Amt ein.

6. Wahl der Ausschussmitglieder

Gemäß Hauptsatzung sind folgende Ausschüsse zu bilden:

• Rechnungsprüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern und 3 Stellvertretern

Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu wählen. Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter/innen werden aufgrund von Vorschlägen der im Ortsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen gewählt.

Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, so ist hierüber abzustimmen; die vorgeschlagenen Personen sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

Die Wahl hat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen, sofern nicht der Ortsgemeinderat etwas anders beschließt (vgl. § 40 Abs. 5 GemO). Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen gemäß § 36 Abs. 3 GemO.

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Ausschussmitglieder in offener Abstimmung und en bloc zu wählen.

Aufgrund des gemeinsamen Wahlvorschlags wählt der Ortsgemeinderat in offener Abstimmung folgende/n Vertreter/in für den Rechnungsprüfungsausschuss:

7. Geschäftsordnung des Gemeinderates

Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 37 Abs. 2 GemO auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Deshalb hat der neu gewählte Gemeinderat mit der Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen.

Das Ministerium des Innern und für Sport hat mitgeteilt, dass im Rahmen der Kommunalwahlen 2024 keine Änderung der Mustergeschäftsordnung vorgesehen ist, so dass die Fassung vom 24.06.2016 weiterhin Bestand hat.

Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.

Der Gemeinderat beschließt, dass die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur in der jeweils geltenden Fassung als maßgebliche Geschäftsordnung zugrunde zu legen ist.

8. Auftragsvergabe Spielgeräte

Am Spielplatz Landscheid sollen Spielgeräte erneuert werden. Hierzu wurden bei drei Firmen Angebote eingeholt. Nach Prüfung hat die Firma espas das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Der entsprechende Preisvergleich ist dem nicht öffentlichen Teil zu entnehmen.

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag in Höhe von 27.480,67 Euro (Brutto) an die Firma espas zu vergeben.

9. Mitteilungen

• Am 26.09.2024 findet die nächste Ortsgemeinderatssitzung statt.

10. Verschiedenes

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11. Mitteilungen

In öffentlicher Sitzung unter TOP 8 wurde vorgeschlagen noch eine Seilbahn dem Spielplatz hinzuzufügen.

Dazu nimmt der Erste Beigeordnete wie folgt Stellung: Es ist beabsichtig in 2027 eine neue Küche im rückwärtigen Bereich der Kita zu errichten. Um das Vorhaben zu realisieren, muss noch Grunderwerb erfolgen. Damit der Zulieferer die Küche erreicht, ist es außerdem notwendig eine Zufahrt über den Spielplatz anzulegen. Dadurch können keine weiteren größeren Spielgeräte aufgestellt werden.

Im Zuge dessen wurde von einem Ratsmitglied angesprochen, dass mehr Parkflächen in der Nähe der Kita für die Eltern geschaffen werden sollten. Des Weiteren sei die Verkehrsgeschwindigkeit ein Problem, das in den künftigen Sitzungen nochmals behandelt werden soll.

Außerdem sollen von der Verwaltung alle iPads für die Ratsmitglieder vorbereitet und verteilt werden.

12. Verschiedenes

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Marita Illigen, Ortsbürgermeisterin

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.