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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Rückschnitt von Hecken und Sträuchern

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

da die Hauptwachstumszeit der Pflanzen nun zu Ende geht, steht der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern an. Diesbezüglich möchte ich heute alle Grundstückseigentümer in unserer Gemeinde bitten, ihre Grundstücksgrenzen zu überprüfen und ihre Bepflanzung so zurückzuschneiden, dass Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger nicht behindert werden.

Einige Gehwege sind durch wuchernde Hecken und Sträucher so weit eingeengt, dass Fußgänger beeinträchtigt werden. Vor allem für Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwagen, Rollator oder Kinder auf dem Fahrrad ist das Ausweichen auf die Fahrbahn gefährlich.

Zudem wird nicht nur die Sicht auf Kreuzungen und Einmündungen eingeschränkt, oft werden Verkehrszeichen oder Beleuchtungen verdeckt.

Beim Rückschnitt ist nicht nur die Einhaltung der Grenzen und die Freihaltung der Wege wichtig, sondern auch die Höhe des Bewuchses über dem Gehweg oder der Straße. Die freie Höhe über Geh- und Radwegen muss mindestens 2,50 Meter betragen, bei Straßen sind es 4,50 Meter.

Diese Aufforderung gilt nicht als Kritik am Pflegezustand von Grundstücken, sondern sie stellt eine Bitte um gegenseitige Rücksichtnahme und Wahrnehmung gesetzlicher Pflichten dar.

Mit herzlichem Dank für die Unterstützung

Klaus Bracht, Ortsbürgermeister