Titel Logo
Mein Wittlich.Land
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sitzung des Gemeinderates Binsfeld am 26.09.2023

1.

Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag

Dem Gemeinderat/Stadtrat wird das Angebot der Westenergie zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung für den geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag vom 12.06.2017 vorgelegt. Die Zusatzvereinbarung dient der Vertragsverlängerung des aktuellen Licht & Service-Vertrages bis zum 31.12.2035 in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter. Darüber hinaus bietet diese Vereinbarung den Vertragspartnern die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren. Dieses Sanierungsprogramm kann im Rahmen der ersten vier Jahre über eine separate Finanzierungsvereinbarung – mit an die Restlaufzeit des Vertrages angepasster Finanzierungslaufzeit – separat vereinbart werden. Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung, Solarbeleuchtung auf Wunsch der Ortsgemeinde/Stadt beratend tätig zu werden.

Die vereinbarten Vertragsgegenstände des bestehenden Vertrages beziehen sich ebenfalls auf diese Zusatzvereinbarung.

Die Vertragspartner würden im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung über das bisher definierte Leistungsspektrum hinaus rückwirkend ab dem 01.01.2023 mit Wirkung bis zum 31.12.2035 vereinbaren:

- ein neues Pauschalentgelt je Leuchtstelle und Jahr für den Betrieb und die Instandhaltung inkl. Vandalismus von 39,32 Euro (abzüglich 6,48 Euro bei bereits umgerüsteten LED-Leuchten) für das Basisjahr ab dem 01.01.2023.

-

die Weiterführung der bestehenden Preisgleitklausel mit angepassten Basiswerten

-

eine Vertragsanpassung und

-

eine Verlängerung der Vertragslaufzeit

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat/Stadtrat der von der Westenergie angebotenen Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 12.06.2017 entsprechend dem beigefügten Entwurf zuzustimmen. Die Ortsbürgermeisterin/Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen.

2.

Wegekreuzstandort Kirchstraße 1

Im Rahmen der Abbruchmaßnahme „Kirchstraße 1“ wird für das in der Scheunenfassade eingelassene Wegekreuz ein neuer Standort erforderlich.

In seiner Sitzung am 17.07.2023 hatte der Gemeinderat den Beschluss gefasst, vor Eigentumsübertragung an den Eigentümer des ehemaligen Pfarrhauses zunächst ein Interessensbekundungsverfahren innerhalb der Ortsgemeinde Binsfeld über den künftigen Standort des Wegekreuzes durchzuführen. Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat nunmehr über einen hierzu aus der Bevölkerung eingegangenen Vorschlag. Dieser ist der Beschlussvorlage als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

Unter Berücksichtigung des Vorschlags wird derzeit seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz in Mainz das Vorliegen einer Denkmaleigenschaft zum Wegekreuz überprüft.

Der Gemeinderat nimmt die erhaltenen Informationen zur Kenntnis. Über den neuen Standort soll nach Durchführung des Prüfverfahrens hinsichtlich des Denkmalwertes in einer der kommenden Sitzungen beraten und entschieden werden.

3.

Neubau eines Carports auf dem Grundstück Gemarkung Binsfeld, Flur 2, Parzelle 1573/21 (Zum Bilsenborn)

- Antrag auf Befreiung/Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Auf der Mauer"

Der Vorsitzende stellt dem Rat zunächst das Bauvorhaben ohne Nennung von Namen vor.

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Carports auf dem o.a. Grundstück.

Der Carport könnte nach § 62 Abs. 1 Ziffer 1f der Landesbauordnung (LBauO) grundsätzlich genehmigungsfrei errichtet werden.

Das Vorhaben liegt jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf der Mauer“ und ist daher bauplanungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Baugrenzen einzuhalten. Dies gilt u.a. auch für Garagen und Carports.

Gemäß den Festsetzungen muss der Abstand zwischen der Straßenbegrenzungslinie und Vorderkante Carport in Einfahrtrichtung mindestens 5,00 Meter betragen. Dieser Bereich darf nicht bebaut werden.

Der Antragsteller beabsichtigt den Carport unmittelbar an der Straßenbegrenzungslinie zu errichten und begründet dies mit dem geringen Abstand zwischen dem aufstehendem Wohngebäude und der Straßenbegrenzungslinie (8,00 Meter). Zur besseren Überblickbarkeit des Straßenkörpers soll die angrenzende Hecke zum Nachbargrundstück entfernt werden.

Die Angelegenheit wird diskutiert, abschließend fasst der Rat den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf der Mauer“ hinsichtlich der Überbauung der straßenseitigen Baugrenze zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

4.

Annahme von Spenden

Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, gem. § 94 Abs. 3 GemO die Annahme der folgenden Zuwendung/-en:

1.

Geldspende des Host Nation Council Spangdahlem e.V. in Höhe von 270,00 € für die Rollenbahn.

2.

Geldspende des Gewinnsparvereins der Sparda-Bank Südwest e.V. in Höhe von 1.000,00 € für das Außengelände und Kleingeräte.

Die Spenden 1. + 2. sind zweckgebunden für die Kita Binsfeld.

Alle Beträge, die nicht unter die Kleinbetragsregelung gem. § 24 Abs. 3 GemHVO fallen (Beträge über 100,00 €) wurden der Aufsichtsbehörde gem. § 94 Abs. 3, S. 4, 2. HS GemO angezeigt.

5.

Mitteilungen

Ortsbürgermeister Falk setzte den Gemeinderat darüber in Kenntnis, dass die Ortsgemeinde einen verkehrsberuhigten Rückbau in der Ortslage plant. In Abstimmungsgesprächen mit der Verbandsgemeindeverwaltung ist langfristig geplant, die Bushaltestellen in Binsfeld umzusetzen.

Der Gemeinderat wurde über den derzeitigen Verkaufsstatus der Baugrundstücke im Baugebiet „Unterste Wiese“ informiert. Z.Zt. sind tatsächlich 6 Kaufverträge in Arbeit.

Das Vermessungsbüro Dr. Arent ist noch mit der Parzellierung und Vermessung beschäftigt.

6.

Verschiedenes

Die gemeindeeigenen Obstbäume auf diversen Gemeindeflächen in der Ortslage von Binsfeld tragen jährlich unzählige Früchte. Bisher konnten Bürgerinnen und Bürger diese kostenfrei sammeln. Aufgrund einer Anfrage aus der Bürgerschaft, zur Apfelsammlung für die kommerzielle Viezherstellung, hat der Gemeinderat über diesen Sachverhalt beraten und ist sich weiterhin geschlossen darüber einig, dass Interessierte die gemeindeeigenen Äpfel kostenfrei sammeln können.

Bezüglich der Anbindung/Erweiterung der Glasfaserleitung für Spangdahlem wurde darüber beraten, inwiefern eine alternative Trassenführung sinnig ist. Die Verbandsgemeindeverwaltung (Bauamt) hat sich für eine alternative Trassenführung entschieden.

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.