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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates Osann-Monzel vom 06. September 2023 und Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

1.

Mitteilungen des Ortsbürgermeister

1.1

Ausbau und Abstufung der Landesstraße 53 Platten – Osann – Klausen

Seit ca. 8 Jahren stehen wir immer wieder im Kontakt mit den zuständigen Behörden zum Ausbau und der Abstufung der Landesstraße 53 von Platten durch Osann Richtung Klausen. Nach den uns zugegangenen neuesten Informationen ist mit einer Bautätigkeit innerorts im Ortsteil Osann in den kommenden 5 Jahre nicht zu rechnen. Dies steht insbesondere im Zusammenhang mit der Erneuerung der Brücke über die Lieser in Platten, für deren Umbau aufgrund einer Eingabe einer Plattener Bürgerinitiative ein langjähriges Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss. Erst nach Abschluss des Verfahrens und der sich daran anschließenden Sanierung der Brücke soll der Ausbau der Strecke erfolgen.

1.2

Diebstahl Ruhebänke

In der Nacht von Donnerstag, dem 24. auf Freitag den 25. August 2023 wurden uns 2 neu aufbereitete Ruhebänke gestohlen. Eine Bank stand beim Donatus-Bildstock am Weg Richtung Noviand. Die zweite Bank stand hinter dem Gewerbegebiet am Weg Richtung Altrich/Platten. Es wurde unverzüglich Anzeige erstattet. Wer Hinweise auf den Verbleib der Bänke machen kann, den bitte ich darum sich zu melden.

1.3

Pilotgemeinde „Digitalisierung in der Gemeindeverwaltung“

Neben der Gemeinde Klausen wurden wir als „Pilotgemeinde“ für die „Digitalisierung in der Gemeindeverwaltung“ von der Verwaltung angefragt. Ich habe dieser Anfrage zugestimmt. In den nächsten Wochen und Monaten werden wir erarbeiten, was man im „Tagesgeschäft“ digitalisieren kann.

1.4

Bauantrag zur Nutzungsänderung Bürofläche in Wohnfläche, Anbau eines Balkons, Gemarkung Monzel, Flur 20, Parz.-Nr. 8/4, Raiffeisenstraße 2

Da in dem vorgelegten Bauantrag keine Gründe erkennbar waren, dass Einvernehmen der Ortsgemeinde nicht herzustellen, wurde das Einvernehmen nach Vorlage der Antragsunterlagen am 27. Juli 2023 hergestellt.

1.5

Bauantrag zur Umnutzung von vorhandenen Flächen in Wohnraum und Änderung Dachform rückseitig zur Schaffung einer Terrasse, Einbau von neuen Fenstern durch Öffnen der Fassade, Gemarkung Osann, Flur 19, Parz.-Nr. 106/3, Bernkasteler Straße 2

Da in dem vorgelegten Bauantrag keine Gründe erkennbar waren, dass Einvernehmen der Ortsgemeinde nicht herzustellen, wurde das Einvernehmen nach Vorlage der Antragsunterlagen am 01. August 2023 hergestellt.

1.6

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Gemarkung Monzel, Flur 20, Parz. Nr. 13, Unter der Treff 18

Da in dem vorgelegten Bauantrag keine Gründe erkennbar waren, dass Einvernehmen der Ortsgemeinde nicht herzustellen, wurde das Einvernehmen nach Vorlage der Antragsunterlagen am 18. August 2023 hergestellt.

1.7

Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungstermine sind wie folgt:

Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, dem 02. November 2023 statt.

Für die Tagesordnung u. a. ist geplant:

-

Erlass einer Satzung zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes

-

Bebauungsplan Sondergebiet Trierer Straße – Seniorenresidenz und Lebensmittelmarkt

-

Bebauungsplan Baugebiet „Im großen Pesch“

-

Fortführung des Förderprogrammes Dorferneuerung

-

Grundstücksangelegenheiten

Die nächste Ortsbürgermeistersprechstunde, findet am Dienstag, dem 10. Oktober 2023 statt.

2.

Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land - Vorabbeteiligung der Ortsgemeinden

Ergänzend zur Beschlussfassung des Gemeinderates vom 13.07.2023, TOP 4 beschließt der Gemeinderat im Zuge der Vorabbeteiligung der Ortsgemeinden folgende weitere Flächen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes anzumelden:

Darstellung (W/M)

Größe ha

Bezeichnung des Bereiches

Wohnbauflächen (W)

ca. 1,59 ha

„Zum Rosenberg“ (Außenreserve Nr. 107)

Wohnbauflächen (W)

ca. 3,53 ha

„Im großen Pesch – Erweiterung“

Wohnbauflächen (W)

ca. 1,12 ha

„Im Lehen“ (Außenreserve Nr. 121)

Wohnbauflächen (W)

ca. 0,24 ha

„Im Strackpesch“ (Außenreserve Nr. 112)

Wohnbauflächen (W)

ca. 4,6 ha

„Im Grünpesch“

3.

Erlass einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich "Forstweg II"

a)

Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen im Satzungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

b)

Beschluss der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 24 GemO (Satzungsbeschluss)

a)

Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen im Satzungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Der Gemeinderat wird über die auf der Grundlage des Beschlusses vom 15.03.2023 durchgeführten Beteiligungsverfahren informiert.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 12.04.2023 beteiligt und über die Offenlage des Planentwurfes unterrichtet.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung durch Offenlage des Planentwurfes erfolgte in der Zeit vom 17.04.2023 bis zum 22.05.2023. Auf die Auslegung sowie die Möglichkeit, dass Anregungen zu der Planung während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, war durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“, Ausgabe vom 07.04.2023 hingewiesen worden.

Der Gemeinderat wird über die eingegangenen Stellungnahmen, die in der der Niederschrift beigefügten Abwägungstabelle dokumentiert und kommentiert sind, informiert. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise lt. der eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt, den hierzu in der Abwägungstabelle dargelegten Handlungsvorschlägen und Beschlussempfehlungen zu folgen.

b)

Beschluss der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 24 GemO (Satzungsbeschluss)

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung „Forstweg II“ entsprechend dem vorliegenden Entwurf unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus der Abwägung gemäß Punkt a) der heutigen Sitzung.

4.

Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag

Sachdarstellung/Begründung:

Dem Gemeinderat/Stadtrat wird das Angebot der Westenergie zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung für den geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag vom 12.06.2017 vorgelegt. Die Zusatzvereinbarung dient der Vertragsverlängerung des aktuellen Licht & Service-Vertrages bis zum 31.12.2035 in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter. Darüber hinaus bietet diese Vereinbarung den Vertragspartnern die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren. Dieses Sanierungsprogramm kann im Rahmen der ersten vier Jahre über eine separate Finanzierungsvereinbarung – mit an die Restlaufzeit des Vertrages angepasster Finanzierungslaufzeit – separat vereinbart werden. Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung, Solarbeleuchtung auf Wunsch der Ortsgemeinde/Stadt beratend tätig zu werden.

Die vereinbarten Vertragsgegenstände des bestehenden Vertrages beziehen sich ebenfalls auf diese Zusatzvereinbarung.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat/Stadtrat der von der Westenergie angebotenen Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 11.05.2023 entsprechend dem beigefügten Entwurf zuzustimmen. Die Ortsbürgermeisterin/Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen.

5.

Friedhof Monzel - barrierefreier Zugang zum unteren Gräberfeld- Grundsatzbeschluss und Beauftragung von Architektenleistungen

Dem Ausschuss Bauen, Umwelt und Dorfentwicklung waren in seiner Sitzung am 25. November 2022 zwei Varianten für die Herstellung eines barrierefreien Zuganges zum unteren Gräberfeld vorgestellt worden. Der Ausschuss hatte sich dafür ausgesprochen, einen Planungsauftrag an die VG-Verwaltung zu erteilen. Gestalterische Alternativen wurden daraufhin mit der Verwaltung vor Ort erläutert.

Nach einem Termin mit einem im Garten- und Landschaftsbau tätigen Unternehmen wurden Zeichnungen zu einem Entwurf sowie eine dazugehörige Kostenschätzung vorgelegt. Die Unterlagen sind als öffentliche (Zeichnungen) und als nicht öffentliche Anlagen (Kostenschätzung) beigefügt.

Die Kostenschätzung für die Bauausführung beläuft sich auf ca. 47.000 € brutto. Planungs- und Ausschreibungs- und Bauüberwachungsleistungen sind hierin nicht enthalten. Mit diesen Leistungen wäre nunmehr ein externes Planungsbüro zu beauftragen, da die Kapazitäten des technischen Personals der Verwaltung aktuell mit Maßnahmen der Verbandsgemeinde gebunden sind.

Aufgrund der vor Ort erkennbaren, unschönen Situation zwischen oberem und unterem Gräberfeld und der absehbaren weiteren Belegung soll eine Beratung mit Fassung eines Grundsatzbeschlusses erfolgen.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, dass auf dem Friedhof Monzel ein barrierefreier Zugang zum unteren Grabfeld entsprechend dem vorliegenden Gestaltungsentwurf hergestellt werden soll.

Mit der Erstellung der Ausführungsplanung, Ausschreibungsunterlagen sowie späteren Bauleitung und Rechnungsprüfung soll ein externes Planungsbüro beauftragt werden. Aus Basis der vorliegenden Entwurfsskizze und Kostenschätzung sind zur Erbringung der Architektenleistungen Preisanfragen an die StadtLand Architekten aus 54516 Wittlich sowie das Architektenbüro Stoffel aus Dreis zu richten. Nach Vorlage der Angebote wird der Ortsbürgermeister im vorherigen Benehmen mit den Beigeordneten zur Vergabe der Architektenleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter ermächtigt.

6.

Bauangelegenheiten

6.1

Bauangelegenheit;Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses und eines freistehenden Einzelhauses auf dem Grundstück Gemarkung Osann, Flur 19, Parzelle 28 (Zum Rosenberg)

Vorlagen-Nr. 2023/36/037

Der Vorsitzende stellt dem Rat die als Anlage beigefügte Bauvoranfrage ohne Nennung von Namen vor.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Die Erschließung ist gesichert.

Nach Abschluss der Aussprache fasst der Rat den folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt der Bauvoranfrage zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

6.2

Bauangelegenheit;

Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Hotels zu 18 Wohneinheiten auf dem Grundstück Gemarkung Osann, Flur 21, Parzellen 60/1, 60/3, 61 und 62 (Steinrausch)

Der Vorsitzende stellt dem Rat die als Anlage beigefügten Unterlagen aus dem Bauantrag ohne Nennung von Namen vor.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Erschließung ist zur Straße „Steinrausch“ gesichert.

Die Angelegenheit wird diskutiert, abschließend fasst der Rat den folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

6.3

Bauangelegenheit;

Bauantrag zum Abbruch und Erneuerung der best. Dachkonstruktion auf dem vorh. Gerätelager eines Landwirtschaftsbetriebes auf dem Grundstück Gemarkung Monzel, Flur 22, Parzelle 14 (Außenbereich)

Der Vorsitzende stellt dem Rat die als Anlage beigefügten Unterlagen aus dem Bauantrag ohne Nennung von Namen vor.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Die Erschließung für ein privilegiertes Vorhaben ist gesichert.

Die Angelegenheit wird diskutiert, abschließend fasst der Rat den folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

7.

Schaffung von Rückhaltemöglichkeiten im Wald zur Starkregen- und Hochwasservorsorge

Die Wasserwirtschaftsverwaltung hat im Jahre 2021 die Förderrichtlinie als Verwaltungsvorschrift angepasst und u.a. in Bezug auf Maßnahmen zur Wasserrückhaltung auf der Fläche und im Wald den Kommunen Möglichkeiten eröffnet, bei der Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen Zuwendungen zur anteiligen Refinanzierung des entstehenden Kostenaufwandes zu beantragen.

Für den Förderbereich des Wasserrückhaltes können nach der Ziffer 2.10 in Verbindung mit der Ziffer 5.1.10 (s. beigefügter Auszug aus der Förderrichtlinie) demnach Maßnahmen für eine erosions- und hochwassermindernde bzw. rückhaltende Bewirtschaftung öffentlicher Flächen eine Förderung erhalten, sofern es sich hierbei u.a. um

Flächenerwerb,

profilierte Wegeseitengräben bzw. Querschläge ins Gelände,

Geländeprofilierungen zur Erhöhung des Wasserrückhalts oder

Verlängerung der Fließwege bzw. die Verlangsamung der Abflussgeschwindigkeiten handelt.

Zudem können nach Mitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität darüberhinausgehende Maßnahmen im Bereich des Forstes gefördert werden, sofern sie

den Verschluss von Grabensystemen in Waldflächen,

die Umleitung von Wegeentwässerungsgräben in Waldflächen,

die Anlage von Flutmulden und

den Einbau von Rigolen in hangparallelen Wegen betreffen.

Die Thematik zur Rückhaltung auf der Fläche bzw. im Wald wurde insbesondere auch in vielen Workshops der in Aufstellung befindlichen, örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte behandelt, um den Oberflächenwasserabfluss in Richtung Ortslage und somit der Bebauung möglichst zu reduzieren. Eine retentionsorientierte Forstwirtschaft kann zudem einen Beitrag zur Drosselung von Abflusswegen und für gezieltes Abflussmanagement leisten, um gefährdende Abflussmengen in Richtung der jeweiligen Ortschaften zu reduzieren.

Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen einzelner Maßnahmen vorliegen, kann eine Förderung von bis zu 70 v.H., maximal jedoch 250.000,00 Euro jährlich je Verbandsgemeinde als antragsberechtigter Maßnahmenträger, in Aussicht gestellt werden. Von Seiten der Verwaltung wurden mehrere Forstreviere angefragt, ob Potenzial für geeignete Maßnahmen gesehen wird.

Als Pilotprojekte wurden zwei Maßnahmen von dem Forstrevier Klausen im Bereich der Gemarkungen Platten und Osann-Monzel vorgeschlagen, welche auch kurzfristig umsetzbar wären. Die Maßnahmebeschreibung mit einer Kostenschätzung für die Rückhaltemaßnahme in der Ortsgemeinde Osann-Monzel ist dem TOP als Anlage beigefügt und wird dem Gemeinderat durch den Ortsbürgermeister im Detail erläutert. Der Kostenaufwand beläuft sich nach überschlägiger Schätzung auf ca. 11.500,00 Euro. Nach einer örtlichen Prüfung der SGD Nord -Regionale Wasserwirtschaft- kann vorbehaltlich der Vorlage des konkreten Förderantrages für die geplante Maßnahme eine Förderung in Aussicht gestellt werden. Die Förderung kann gem. Vorgaben der Förderrichtlinie nur von der Verbandsgemeinde Wittlich-Land beantragt werden.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2023 die Vorschläge zur Umsetzung der dargestellten wasserwirtschaftlichen Rückhaltemaßnahmen im Wald positiv gesehen und beschlossen die Durchführung in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ortsgemeinden bzw. Forstrevieren zu unterstützen. Im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel in Höhe von 250.000,00 Euro können die einzelnen Maßnahmen von den jeweiligen Ortsgemeinden, ohne dass es einer weiteren Entscheidung der Gremien der Verbandsgemeinde bedarf, zur Förderung vorgelegt werden. Der nicht durch Förderung gedeckte Kostenanteil ist von der jeweiligen Ortsgemeinde zu tragen.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat bei der Verbandsgemeinde Wittlich-Land als förderberechtigter Maßnahmeträger vorbehaltlich der Bewilligung einer 70 %igen wasserwirtschaftlichen Förderung die vom Revierförster vorgeschlagenen Rückhaltemaßnahmen im Wald entsprechend der Maßnahmebeschreibung zu beantragen. Die nicht durch Förderung gedeckten Kosten werden von der Ortsgemeinde übernommen.

8.

Umbau des Festwagens

Bestätigung der Entscheidung des Gemeindevorstandes

Wie in der Ratssitzung am 05. Juli 2023 mitgeteilt, musste der am 20. Juni 2023 gekaufte Hänger noch aufbereitet und der Festwagenaufbau auf den Unterbau des Hängers montiert werden. Die vom Auftragnehmer für diese Arbeiten erforderlichen Leistungen wurden Mitte Juli 2023 mit ca. 6.000 € veranschlagt. Im Verlaufe der Arbeiten wurden, auch aufgrund der zwingend erforderlichen Begleitung der Arbeiten durch den KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V.) weitere umfangreiche Arbeiten erforderlich, um u. a. auch den erhöhten Anforderungen durch den Gesetzgeber an die Sicherheit von Fahrzeugen gerecht zu werden.

Diese sind wie folgt:

-

Fahrgestell trennen und Verlängerung des Rahmens

-

Umlaufende Verkleidungen vom Festwagen demontieren

-

Boden tlw. demontieren

-

Balken der Unterkonstruktion demontieren, an das neue Fahrgestell anpassen und montieren

-

Zusätzliche Fußleiste dreiseitig anfertigen, anpassen und montieren

-

Reparaturarbeiten aufgrund eines externen Schadens

Die Ausgaben für alle ausgeführten Arbeiten belaufen sich auf 11.075,25 €. (Rechnung als nichtöffentliche Anlage beigefügt) Der vom gekauften, gebrauchten Hänger abgebaute und nicht mehr benötigte Aufbau incl. Hubzylinder wurde über ein Internetportal für einen Betrag von 1.000 € verkauft. Ebenso wurde das bisherige, nicht mehr benötigte Fahrgestell des alten Festwagens für 300 € verkauft. Die Gesamteinnahmen belaufen sich demnach auf 1.300 €.

Der Gesamtkostenaufwand für den Umbau beläuft sich demzufolge auf ca. 9.800 €.

Die Verkehrssicherheit des Festwagens wurde vom KÜS in einem „Gutachten für die Teilnahme von Fahrzeugkombinationen an örtlichen Brauchtumsveranstaltungen“ bescheinigt. (als nichtöffentliche Anlage beigefügt)

Festzuhalten ist auch, dass vor der Angebotsrecherche zum Kauf eines gebrauchten Unterbaues Angebote zum Kauf eines neuen Anhängers eingeholt wurden. Aufgrund eines Angebotspreises in Höhe von 12.200 € (Angebot als nichtöffentliche Anlage beigefügt) wurde seinerzeit eine weitere Angebotseinholung für ein Neufahrzeug nicht fortgesetzt. Auch bei einem Neufahrzeug wäre der Umbau des Untergestelles erforderlich gewesen.

Nach Beratung erkennt der Ortsgemeinderat die Sachdarstellung/Begründung an und beschließt wie vorgetragen.

9.

Verschiedenes

9.1

Bushaltestellen

Aus der Mitte des Rates wurde moniert, dass an den Bushaltestellen Fahrpläne fehlen. Der Vorsitzende sagte zu, den Sachverhalt zu prüfen.

9.2

Fußwegbrücke im Baugebiet „Im Eichflur“

Aus der Mitte des Rates wurde angeregt, die Fußwegbrücke im Baugebiet „Im Eichflur“ zu sanieren bzw. die Anbringung eines Geländers zu prüfen

9.3

Seniorentag

Aus der Mitte des Rates wurde angeregt eine Verbesserung der Gestaltung des Seniorentages zu prüfen.

9.4

Aufbruchflächen Glasfaserverlegung

Aus der Mitte des Rates wurden verschiedene Stellen in der gesamten Ortslage genannt, die seit Wochen nicht instandgesetzt sind. Beig. Fischer sagte zu, den Sachverhalt zu klären und den Verursacher zur Instandsetzung aufzufordern.

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.