öffentlicher Teil:
1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Teilbereich „Windenergie“ – 1. Änderung (Umstellung auf Rotor-out-Regelung)
| a) | Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 2 BauGB (Planoffenlage) und § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit Nachbargemeinden) |
| b) | Beschluss der endgültigen Planfassung |
Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Wittlich-Land, Teilbereich „Windenergie“ -1. Änderung (Umstellung auf Rotor-out-Regelung) auf Grundlage des Beschlusses des Verbandsgemeinderates vom 05.07.2023 durchgeführt wurden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.07.2023 beteiligt und über die Offenlage des Planentwurfes informiert. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 24.07.2023 bis zum 25.08.2023. Auf die Auslegung sowie die Möglichkeit, dass Anregungen zu der Entwurfsplanung während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“, Ausgabe vom 14.07.2023, hingewiesen. Der Verbandsgemeinderat wurde zu den im Zuge der v. g. Beteiligungen (Behörden, Öffentlichkeit und Nachbargemeinden) eingegangenen Stellungnahmen informiert.
Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und folgte den Handlungsvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung. Im Übrigen hat der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis genommen. Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Teilbereich „Windenergie“ – 1. Änderung zur Umstellung auf die Rotor-out-Regelung bestehend aus
| 1. | Planurkunde mit Legende (Blatt Nord) |
| 2. | Planurkunde mit Legende (Blatt Süd) |
| 3. | Begründung (inkl. Umweltbelange) |
als endgültige Planfassung anzuerkennen.
2. 26. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land, Darstellung von gewerblichen Bauflächen auf der Gemarkung Burg/Salm, Flur 15 und 20
| a) | Information |
| b) | Antrag auf Ergänzung der Landesplanerischen Stellungnahme |
Im August und September 2021 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der 26. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land zur Darstellung von Gewerbeflächen auf der Gemarkung Burg/Salm, Flur 15 und 20 in der Zeit vom 09.08.2021 bis 10.09.2021 beteiligt. Ebenfalls wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in diesem Zeitraum gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt. Die Abwägungen zu diesem Verfahrensschritt sind noch durchzuführen und werden dem Rat zu gegebener Zeit vorgelegt. Zwischenzeitlich hat die Gemeinde aus verschiedenen Gründen, u. a. vorliegende weitere Ansiedlungsbekundungen und Klärung Grunderwerb, das Plangebiet der Bebauungsplanung zur Erweiterung des Gewerbegebietes mehrfach geändert und in Teilbereichen nochmals erweitert. Sie beantragt daher bei der Verbandsgemeinde, den Flächenumgriff der Flächennutzungsplanung (Stand zu den frühzeitigen Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB) an die Bauleitplanung der Ortsgemeinde anzupassen. Aktuell liegen folgende landesplanerische Bescheide der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gemäß § 20 Landesplanungsgesetz vor:
Bescheid vom 21.01.2020, Az.: FB22/LE (LPS)
Bescheid vom 31.08.2021, Az.: FB22/LE (Ergänzung LPS)
Zu den bisher nicht geprüften Planungsflächen ist nochmals eine Ergänzung der Landesplanerischen Stellungnahme bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu beantragen.
Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, dass die Ergänzung der Landesplanerischen Stellungnahme für die von der Gemeinde gewünschten und bisher nicht geprüften Planungsflächen zur Erweiterung des Gewerbegebietes zügig bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich beantragt werden soll. Mit den Planungsleistungen zur Ergänzung der Landesplanerischen Stellungnahme wurde das Büro Planung 1, Wittlich beauftragt.
3. 31. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“ in der Gemarkung Minderlittgen, Flur 21, 22, 23 und 24
| a) | Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen |
| b) | Beschluss der endgültigen Planfassung |
Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur 31. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes auf Grundlage des Beschlusses des Verbandsgemeinderates vom 22.03.2023 durchgeführt wurden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.04.2023 beteiligt und über die Offenlage des Planentwurfes informiert. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 02.05.2023 bis 06.06.2023. Auf die Auslegung sowie die Möglichkeit, dass Anregungen zur Entwurfsplanung während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „VerbandsgeMEINde Wittlich.Land“, Ausgabe vom 21.04.2023, hingewiesen. Der Verbandsgemeinderat wurde zu den im Zuge der v. g. Beteiligungen (Behörden, Öffentlichkeit und Nachbargemeinden) eingegangenen Stellungnahmen informiert.
Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und folgte den Handlungsvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung. Im Übrigen hat der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis genommen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangene Stellungnahmen wurden auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses im Verbandsgemeinderat am 22.03.2023 diskutiert und behandelt. Die Ergebnisse der Behandlung dieser Anregungen / Stellungnahmen wurden in der Entwurfsfassung des Flächennutzungsplanes zur Offenlage berücksichtigt. Auf die Zusammenfassung/Synopse aus der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 22.03.2023 wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen. Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, die gefassten Beschlüsse im Rahmen der jetzt durchzuführenden Gesamtabwägung erneut zu bestätigen. Die Zusammenstellung/Synopse aus der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 22.03.2023 hat dem Verbandsgemeinderat mit der Sitzungseinladung vorgelegen.
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Entwurf der 31. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auf der Gemarkung Minderlittgen bestehend aus
| 1. | Planurkunde mit Legende |
| 2. | Begründung mit integriertem Umweltbericht |
als endgültige Planfassung anzuerkennen.
4. 32. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“ in der Gemarkung Rivenich, Flur 5
| a) | Beratung und Beschlussfassung zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung), § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit Nachbargemeinden) |
| b) | Beschluss des Planentwurfes für die Offenlage |
Der Verbandsgemeinderat wurde darüber informiert, dass die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur 32. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land am 17.05.2023 durchgeführt wurde. Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden war Gelegenheit zur Rückäußerung bis einschließlich 26.06.2023 eingeräumt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Zeit vom 22.05.2023 bis 22.06.2023. Der Verbandsgemeinderat wurde über die im Zuge der v. g. Beteiligungen (Behörden, Nachbargemeinden und Öffentlichkeit) eingegangenen Stellungnahmen informiert.
Der Verbandsgemeinderat hat en bloc über die Stellungnahmen beraten und folgt den Handlungsempfehlungen des Planungsbüros und der Verwaltung. Im Übrigen hat der Verbandsgemeinderat die gegebenen Hinweise zur Kenntnis genommen.
Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, den sich aus den vorherigen Beschlüssen ergebenden Planentwurf als Grundlage für die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Planoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anzuerkennen.
5. Erneuerbare Energien - Sachstandsmitteilung
Der Verbandsgemeinderat wurde anhand einer Sachstandsmitteilung des Büros BGHPlan zum Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen der VG Wittlich-Land über inzwischen eingetretenen gesetzlichen Änderungen bzw. Ergänzungen informiert. Des Weiteren wurde der Verbandsgemeinderat zu folgenden derzeit genehmigten Windenergieanlagen (WEA) in der VG Wittlich-Land informiert:
| • | 3 WEA im Windpark Sammethöhe Nord in den Gemarkungen Niederöfflingen (1 WEA) und Hasborn (2 WEA) |
| • | 2 WEA im Windpark Sammethöhe Süd in der Gemarkung Niederscheidweiler |
| • | 2 WEA in Windpark Niederöfflingen in der Gemarkung Niederöfflingen |
Der Verbandsgemeinderat hat die Informationen zur Kenntnis genommen.
6. Beseitigung von Feuchteschäden in der Grundschule Großlittgen
In der Sitzung am 03.05.2023 wurde der Verbandsgemeinderat umfassend über die erforderlichen Arbeiten zur Beseitigung der Feuchteschäden in der Grundschule Großlittgen informiert. Anschließend wurde die Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibungen auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig wurde Bürgermeister Follmann ermächtigt bei Einhaltung der Kostenschätzung, im Benehmen mit den Beigeordneten, die Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die beauftragte Firma Josef Schmitz aus Großlittgen hat nach Abschluss des Vergabeverfahrens am 31.07.2023 mit den Sanierungs-/Trockenlegungsarbeiten begonnen. Im Verlauf der Sanierungsmaßnahme wurde festgestellt, dass weitere, unvorhersehbare Arbeiten erforderlich sind, die bisher folgende Zusatzkosten verursachen. Der Verbandsgemeinderat hat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, die in der Sitzung vorgestellten Zusatzarbeiten wie dargestellt durchzuführen. Sofern weitere Kosten hinzutreten, ermächtigte der Verbandsgemeinderat den Haupt- und Finanzausschuss hierüber abschließend zu entscheiden.
7. Neufassung der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung – Allgemeine Wasserversorgungssatzung – der Verbandsgemeinde
Wittlich-Land zum 01.11.2023
Aufgrund der Empfehlung des Werkausschusses vom 13.09.2023 hat der Verbandsgemeinderat die Neufassung der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung – Allgemeine Wasserversorgungssatzung – der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zum 01.11.2023 beschlossen.
8. Errichtung Löschwasserbehälter Gewerbegebiet Sehlem;
Auftragsvergabe
Dem Verbandsgemeinderat wurde das Ergebnis der Ausschreibung „Errichtung eines Löschwasserbehälters im Gewerbegebiet Sehlem“ in der Sitzung vorgestellt. Zum Submissionstermin am 04.10.2023 lagen 7 Angebote vor. Die rechnerische und fachtechnische Prüfung der Angebote durch das beauftragte Ingenieurbüro stand noch aus. Der Verbandsgemeinderat ermächtigte Bürgermeister Follmann den Auftrag nach der rechnerischen und fachtechnischen Prüfung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
9. Neubau Feuerwehrgerätehaus Manderscheid;
Auftragsvergabe Rohbauarbeiten
Dem Verbandsgemeinderat wurde das Ergebnis der Ausschreibung „Neubau Feuerwehrgerätehaus Manderscheid - Rohbauarbeiten“ in der Sitzung vorgestellt. Zum Submissionstermin am 04.10.2023 lagen 11 Angebote vor. Mindestbieter ist die Firma Lackmann Baugesellschaft mbH, 56865 Panzweiler. Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Rohbauarbeiten im Rahmen des Neubaus Feuerwehrgerätehaus Manderscheid an die Firma Lackmann Baugesellschaft mbH zu einer Angebotssumme von 399.356,43 € zu vergeben.
10. Anschaffung Tanklöschfahrzeug 3000 für die Feuerwehr Hetzerath;
Auftragsvergabe
Der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 das Leistungsverzeichnis und die europaweite Ausschreibung eines Tanklöschfahrzeuges 3000 (TLF 3000) für die Feuerwehr Hetzerath beschlossen. Die Ausschreibung erfolgte in zwei Losen:
| 1. | Fahrgestell |
| 2. | Aufbau |
Zum Submissionstermin am 07.09.2023 lagen 3 Angebote vor. Nach erfolgter Angebotsprüfung ist die Firma Magirus GmbH, Ulm der wirtschaftlichste Anbieter für beide Lose. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, den Auftrag zur Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) 3000 für die Feuerwehr Hetzerath an die Firma Magirus GmbH, Ulm zu vergeben. Die Auftragsvergabe umfasste das Los 1 (Fahrgestell) und das Los 2 (Aufbau).
11. Anschaffung Bürgerbus
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.11.2015 die Einführung eines Bürgerbusses innerhalb des Verwaltungsbezirkes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land beschlossen. Das Projekt wurde zunächst auf drei Jahre befristet. 2018 wurde sodann beschlossen, dass Bürgerbusprojekt auf unbestimmte Zeit weiterzuführen. Der Bürgerbus wird weiterhin sehr gut angenommen. Seit dem 04.01.2019 ist der aktuelle Bürgerbus, ein „Ford 81 Transit Kombi Trend FT350 L2, Motor 2,0 I TDCi 130 PS, Automatik" im Einsatz. Der Bus hat zwischenzeitlich eine Laufleistung von rd. 165.000 km und soll für die Freiwillige Feuerwehr weiter genutzt werden. Der geschätzte Restwert des Bürgerbusses liegt bei rd. 19.500 EUR (Stand: 09/2023). Bereits in der Sitzung am 03.05.2022 hat sich der Haupt- und Finanzausschuss für die grundsätzliche Neuanschaffung eines Bürgerbusses ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt einen entsprechenden Vergabevorschlag zu erarbeiten. Nach mehreren Gesprächen mit dem Bürgerbusteam, der Feuerwehr sowie verschiedenen Herstellern wurde sich erneut für einen „Ford Transit Kobi FT350 L2“ ausgesprochen. Die zusätzlichen Ausstattungsmerkmale und Sondereinbauten wurden im Detail mit allen Beteiligten abgestimmt. Auf eine rollstuhlgerechte Ausstattung wurde nach Abwägung aller Argumente verzichtet. Das vorliegende Angebot liegt bei 44.494,33EUR (brutto) zzgl. der Sonderbauten für den Bürgerbus in Höhe von 7.594,58 EUR (brutto). Des Weiteren sollen zwei Haltegriffe sowie die im aktuellen Bürgerbus vorhandene Trittstufe in den neuen Bürgerbus umgebaut werden. Hierfür fallen voraussichtlich nochmals Kosten in Höhe von rd. 1.500 EUR (brutto) an. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurden entsprechende Vergleichsangebote eingeholt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 19.09.2023 einstimmig beschlossen, dem Verbandsgemeinderat die Anschaffung eines neuen Bürgerbusses wie oben beschrieben zu empfehlen. Der Verbandsgemeinderat hat sich dieser Empfehlung angeschlossen.
12. Verfahren Jugendbeteiligung;
Grundsatzbeschluss
Am 21.03.2023 ist das Achte Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Darin wurde u. a. § 16 c GemO dahingehend geändert, dass aus der fakultativen Beteiligung von Jugendlichen eine obligatorische Beteilung wurde.
Früherer Wortlaut § 16 c GemO:
„Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen“
Aktueller Wortlaut § 16 c GemO:
„Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.“
Mit der Änderung von einer Soll-Vorschrift zu einer obligatorischen Beteiligung von Jugendlichen („muss“) ist nun Handlungsbedarf gegeben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Gesetzgeber die Beibehaltung als Soll-Vorschrift für Kinder sinnvoll erachtet hat, da für eine sachgerechte Beteiligung von Kindern je nach Sachverhalt eine gewisse Reife erforderlich ist und somit nicht bei allen Vorhaben und Planungen, welche die Interessen von Kindern berühren, eine solche möglich ist.
§ 16 c GemO regelt eine allgemeine Handlungspflicht der Gemeinden, statuiert aber keinen Rechtsanspruch und damit keine verbindliche Einrichtungspflicht, z. B. einer Jugendvertretung, zur Kinder- oder Jugendbeteiligung. Denn gerade in kleinen Gemeinden, wo junge Menschen ggf. gar kein Interesse an einem solchen auf langfristige Beteiligung ausgelegtes Instrument haben, gestaltet sich die Einrichtung kommunaler Jugendvertretungen schwierig. Insofern wird die Einrichtung einer Jugendvertretung grundsätzlich auf Ebene der Verbandsgemeinde und nicht der Ortsgemeinden favorisiert. Die Gemeinde ist nach der Vorschrift sowohl bei der Wahl der Beteiligungsform als auch bei der Ausgestaltung des Verfahrens frei. Sieht eine Gemeinde nach entsprechender Prüfung von einer Beteiligung ab, hat dieses auch nach der Neufassung des Gesetzestextes in der Regel keine Auswirkungen auf die formelle und/oder materielle Rechtmäßigkeit der jeweils beschlossenen Planungen und Vorhaben. Etwas anderes kann jedoch im Falle einer offenkundigen Interessenberührung gelten, bei der dennoch eine Beteiligung unterlassen wurde. Voraussetzung für die Beteiligungsvorgabe ist, dass die Planungen oder Vorhaben die Interessen der Kinder und Jugendlichen berühren. Wann dieses der Fall ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Aus der rechtspolitischen Zielsetzung der Vorschrift, dem Wortsinn des „Berührens“ und aus dem Kontext zu anderen Beteiligungsregelungen, die auf das „Berühren“ von Aufgaben, Belange bzw. Interessen abstellen, ergibt sich das dieser unbestimmte Rechtsbegriff weit auszulegen ist. Somit sind Beteiligungserfordernisse nicht nur bei kinder- und jugendspezifischen Angelegenheiten, wie der Spielplatz- oder Freizeitanlagengestaltung zu prüfen, sondern auch bei Themen, die das Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen betreffen und für diese von Interesse sein können. Denkbar ist gegebenenfalls auch eine Beteiligung bei Maßnahmen betreffend den Nahverkehr, Straßen, Radwege, Bebauungsplänen, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen. Sofern die Voraussetzungen für eine Beteiligung vorliegen, ist grundsätzlich darüber zu beraten, wie eine „angemessene“ Jugendbeteiligung erfolgen kann. Dies ist in Form einer „formellen“ Jugendvertretung aber auch im Rahmen niedrigschwelliger Angebote, wie zum Beispiel Online-Befragungen, Vor-Ort-Termine oder Anhörungen von Jugendlichen in den Gremien, möglich. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich haben die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, die Gemeinde Morbach sowie die Stadt Bernkastel-Kues ein Jugendparlament eingerichtet. Die Erfahrungen aus den Gemeinden und Städten mit einer Jugendvertretung zeigen, dass es für eine für beide Seiten gewinnbringende Jugendarbeit maßgeblich auf die Rahmenbedingungen ankommt. Dazu gehören zwingend eine pädagogische Begleitung sowie eine gewisse Budgetverantwortung.
Der Weg zur Jugendvertretung beinhaltet im Detail folgende Schritte:
| 1. | Der erste Schritt ist Kontakt mit den Jugendlichen aufnehmen um festzustellen, ob überhaupt ein Interesse an einer Jugendvertretung in Wittlich-Land besteht. Um die Jugendlichen anzusprechen, könnte z. B. eine Infoveranstaltung im Kino in Wittlich stattfinden. Die Veranstaltung könnte über die Sozialen Medien, die Homepage und die Wochenzeitung beworben werden. |
| 2. | Die Jugendvertretung ist ein Beirat und wird als solcher durch Satzungsbeschluss des Verbandsgemeinderates errichtet. In die Satzung müssen insbesondere die nachfolgenden Modalitäten aufgenommen werden: |
| • Zahl der Mitglieder |
| Analog zur Mitgliederstärke der Ausschüsse des Verbandsgemeinderates sollte die Zahl der Mitglieder max. 16 Mitglieder betragen. |
| • Wahl der Mitglieder |
| Eine Wahl der Mitglieder kann durch mittelbare oder unmittelbare Wahl erfolgen. Bei einer unmittelbaren Wahl ist ein komplettes Wahlverfahren durchzuführen, analog einer Kommunalwahl. Im Rahmen einer mittelbaren Wahl werden die Mitglieder durch den Rat gewählt |
| Die Wahl der Mitglieder sollte nach Auffassung der Verwaltung im Hinblick auf den organisatorischen Aufwand mittelbar durch die Mitglieder des Verbandsgemeinderates erfolgen. Dabei sollte sich das Stärkeverhältnis des Verbandsgemeinderates in der Jugendvertretung wieder spiegeln. |
| • Wahlzeit |
| Die Wahlzeit sollte der Wahlzeit des Verbandsgemeinderates entsprechen. |
| 3. | Aufnahme der Arbeit der Jugendvertretung. Denkbar wäre das die Jugendvertretung immer vor dem Verbandsgemeinderat tagt und der Vorsitzende der Jugendvertretung bei Bedarf sodann im Rahmen einer Verbandsgemeinderatssitzung gehört werden kann. |
Der Ausschuss für Soziales, Jugend, Senioren, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung am 06.09.2023 dafür ausgesprochen, dass eine Jugendbeteiligung in Form einer Jugendvertretung eingerichtet werden soll. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 dem Verbandsgemeinderat empfohlen einen Grundsatzbeschluss zur Einrichtung einer Jugendbeteiligung zu verabschieden. In einem ersten Schritt sollen die Jugendlichen sodann im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die geplante Jugendbeteiligung in Kenntnis gesetzt werden. Um einen Überblick zu erhalten, wie viele Jugendliche Interesse an einer kommunalpolitischen Mitwirkung haben, soll im Nachgang zur Informationsveranstaltung ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Über das Ergebnis ist der Verbandsgemeinderat zu informieren. Der Verbandsgemeinderat entscheidet dann über das weitere Wahlverfahren. Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister haben in ihrer Dienstbesprechung der v. g. Verfahrensweise zugestimmt.
Der Verbandsgemeinderat hat den Grundsatzbeschluss zur Einrichtung einer Jugendvertretung gefasst. In einem ersten Schritt sollen die Jugendlichen im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die geplante Jugendbeteiligung in Kenntnis gesetzt werden. Um einen Überblick zu erhalten, wie viele Jugendliche Interesse an einer kommunalpolitischen Mitwirkung haben, soll im Nachgang zur Informationsveranstaltung ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Über das Ergebnis ist der Verbandsgemeinderat zu informieren. Der Verbandsgemeinderat entscheidet dann über das weitere Wahlverfahren. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der v. g. Verfahrensweise beauftragt.
13. Gewährung eines Zuschusses für die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining für junge Fahrer/innen;
Antrag der FWG-Fraktion
Die FWG-Fraktion beantragte den v. g. Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates zu setzen. Das Fahrsicherheitszentrum Nürburgring bietet „junge/n Fahrer/innen“ (17 bis 25 Jahre) ein Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgringgelände an. Die Kursgebühr für das Training beträgt 169 EUR. Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für junge Fahrer/innen mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz einen Zuschuss in Höhe von 30 EUR. Daraus resultiert ein Restpreis von 139 EUR je Fahrer/in. Das Fahrsicherheitstraining soll zur Unfallprävention beitragen. Auf das beigefügte Konzept „Junge Fahrer“ wird ebenfalls verwiesen. Gemäß Antrag soll die Verbandsgemeinde Wittlich-Land das Fahrsicherheitstraining mit 40 EUR bezuschussen. Der Eigenanteil der Kursteilnehmer würde damit noch 99 EUR betragen. Die Zuschussgewährung stellt eine freiwillige Leistung dar und bedarf einer entsprechenden Haushaltsermächtigung. Die Finanzierung 2023 soll aus allgemeinen Deckungsmitteln im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe sichergestellt werden. Der Verbandsgemeinderat hat einen Zuschuss in Höhe von 40 EUR zum Fahrsicherheitstraining für junge Fahrer/innen im Alter von 17 bis 25 Jahren bzw. im Motorrad-Bereich von 16 bis 25 Jahren und Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land beschlossen. Die Verwaltung wurde vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln mit der Umsetzung des Vorhabens beauftragt.
14. Ergänzungswahlen Schulträgerausschuss
Aufgrund des Wahlvorschlags der im Verbandsgemeindebezirk vorhandenen Grundschulen hat der Verbandsgemeinderat in offener Abstimmung folgende Mitglieder neu gewählt:
| Lehrer- bzw. Elternvertretung | Mitglied | Stellvertretung |
| Eltern | Martin Debald (GS Landscheid) | Ramona Florian (GS Hasborn) |
| Eltern | --- | David Hohns (GS Manderscheid) |
15. Beschaffung von Tragkraftspritzen und Handsprechfunkgeräte Feuerwehr
| a) | Beschaffung von Tragkraftspritzen |
Mit Beschluss vom 19. Januar 2022 hat der Ausschuss für Brandschutz und technische Hilfe das Konzept für Feuerlöschkreiselpumpen vom 9. Dezember 2021 verabschiedet. In diesem ist die Ersatzbeschaffung von vier Stück Tragkraftspritzen für die Feuerwehren Oberöfflingen, Schladt, Pantenburg und Oberscheidweiler im Jahre 2024 festgeschrieben. Die Feuerwehr Oberöfflingen hat bereits im September 2023 eine Fox S erhalten. Grund hierfür ist, dass die Feuerwehr Karl auf eigenen Wunsch eine Fox 1 erhalten wollte. Dies wurde entsprechend berücksichtigt, sodass für das Jahr 2024 die Ersatzbeschaffung von lediglich drei Stück Fox S ansteht. Aufgrund einer Nachfrage bei dem ausliefernden Unternehmen in Bezug auf die zu erwartende Preissteigerung in 2024, wurde die Aussage getroffen, dass mit einer Preissteigerung i.H. von 5% - 10% zu rechnen ist. Die Aussage kann als realistisch eingestuft werden, da dies ebenfalls die generelle Marktentwicklung widerspiegelt. Auf Grund des o.g. Sachverhaltes ist eine Beschaffung der für 2024 anstehenden Pumpen bereits in 2023 erstrebenswert. Bei Bestellung der Pumpen bis Anfang Oktober ist eine Auslieferung noch in 2024 zu erwarten. Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 45.000 Euro können aus eingesparten und gegenseitig deckungsfähigen Haushaltsmitteln realisiert werden. Der Haushaltsansatz würde sich somit für 2024 um entsprechenden Betrag verringern.
| b) | Beschaffung von Handsprechfunkgeräten (HRT) |
Bürgermeister Follmann informierte den Verbandsgemeinderat über die Beauftragung der Ersatzbeschaffung von HRT (Handsprechfunkgeräte Feuerwehr), welche notwendig geworden ist, da die zu ersetzenden Geräte nicht mehr von der Autorisierten Stelle Mainz mit Updates versorgt werden können. Die weitere Benutzung dieser Geräte ist im Bereich BOS somit nicht mehr möglich. Der Auftragswert belief sich auf 22.410,-- Euro. Haushaltsmittel in Höhe von 33.000,-- Euro standen zur Verfügung. Darüber hinaus wird eine Ergänzung von 29 HRTs (nebst Ladehalterung) von o.g. Geräten erforderlich. Diese Ergänzung ergibt sich durch eine einheitliche Vorgabe der Wehrleitung zur Vorhaltung der o.g. Geräte. Hierzu beläuft sich der Auftragswert ebenfalls auf 22.410,-- Euro. Die Unterdeckung des Haushaltsposten in Höhe von rund 12.000,-- Euro können durch Einsparungen sichergestellt werden.
Der Verbandsgemeinderat hat,
| a) | die Beschaffung der o. g. Tragkraftspritzen beschlossen. Der Auftrag mit dem Auftragsvolumen in Höhe von 44.162,58 Euro soll an die Firma Schmitt, Neuwied erteilt werden. |
| b) | die Beschaffung der Handsprechfunkgeräte (HRT) nebst Ladetechnik mit dem Auftragsvolumen in Höhe von 22.410,42 Euro beschlossen. Der Auftrag soll an die SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH, Münster erteilt werden. |
16. Erweiterung der Grundschule Osann-Monzel
Ausschreibung Erd- und Tiefbauarbeiten, Rohbauarbeiten
Wie geplant, soll mit den o. a. Arbeiten im November d. J. begonnen werden. Die hierfür erforderlichen Ausschreibungsunterlagen sind vorbereitet. Ein entsprechendes Bodengutachten liegt vor. Um die anstehenden Baumaßnahmen zügig umsetzen zu können soll der Verbandsgemeinderat Bürgermeister Follmann vorab eine entsprechende Auftragsermächtigung erteilen. Nach Beratung beauftragte der Verbandsgemeinderat Bürgermeister Follmann die Ausschreibung der Maßnahme zu veranlassen. Soweit die Ausschreibungsergebnisse dem Kostenanschlag der Verwaltung entsprechen, wird Bürgermeister Follmann ermächtigt, die jeweiligen Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
17. Mitteilungen und Anfragen
Bürgermeister Follmann informierte über den aktuellen Sachstand in Bezug auf die Vergabe der Architektenleistung zum Neubau der Grundschule Salmtal sowie über den Planungsstand Neubau Feuerwehrgerätehaus Salmtal und den Baufortschritt im Salmtalstadion. Ebenso setzte der Vorsitzende die Mitglieder des Verbandsgemeinderates darüber in Kenntnis, dass die Vereinbarung zum VRT-GästeTicket unterzeichnet worden ist und die KIPKI-Maßnahmen der Gemeinden zurzeit für die entsprechende Antragstellung zusammengestellt werden.
18. Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.
nichtöffentlicher Teil:
19. Vertragsangelegenheiten;
Der Verbandsgemeinderat hat der Anmietung von Büroflächen zugestimmt.
20. Grundstücksangelegenheit;
Der Verbandsgemeinderat stimmte einer Grundstücksübertragung zu.
21. Mitteilungen und Anfragen
Es lagen keine nichtöffentlichen Mitteilungen und Anfragen vor.
22. Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat keine Aussprache stattgefunden.
Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.