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Mein Wittlich.Land
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Sitzung des Stadtrates Manderscheid vom 19.09.2023

1. Einwohnerfragestunde

Aus der Mitte der Zuhörer wurden Fragen zur Organisation des Neujahrsempfang 2024 gestellt und von Stadtbürgermeister Günter Krämer beantwortet.

2. Umbau Tourist-Info- Auftragsvergaben

Dem Stadtrat werden die Ergebnisse der Ausschreibungen der Gewerke Bodenbelags-, Maler-, und Schreinerarbeiten im Rahmen des Umbaus der Tourist-Info vorgestellt. Zum Submissionstermin am 07.09.2023 lagen folgende Angebote vor:

Des Weiteren soll im September/Oktober die Veröffentlichung der Ausschreibungen für die Gewerke Heizung/Klima, Elektroarbeiten und IT-Infrastruktur erfolgen.

Der Stadtrat beschließt die Aufträge an folgende Firmen zu vergeben.

Nach sachlicher und fachlicher Prüfung des Gewerke Heizung/Klima, Elektroarbeiten sowie IT-Infrastruktur wird Stadtbürgermeister Krämer ermächtigt den Auftrag in Benehmen mit den Beigeordneten an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

3. Information über EilentscheidungInwertsetzung Niederburg- Auftragsvergabe Tastmodell

Dem Stadtrat wird das Ergebnis der Ausschreibung „Tastmodell Niederburg“ vorgestellt.

Zum Submissionstermin am 21.07.2023 lagen 3 Angebote vor.

Mindestbieter ist die Firma Blinden-Stadtmodelle, Welver mit einer Angebotssumme von 27.633,94 €.

Aufgrund der Sommerferien und Hinblick auf die Frist zur Fertigstellung zum 01.10.2023 wurde der Auftrag im Rahmen des Eilentscheidungsrecht des Bürgermeister nach § 48 GemO im Benehmen mit den Beigeordneten an die Firma Blinden-Stadtmodelle, Welver erteilt.

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

4. Umstellung von der umsatzsteuerlichen Pauschal- auf Regelbesteuerung

Aktuell werden nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der Stadt Manderscheid die Lieferungen von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen pauschal mit 5,5% besteuert, sogenannte Pauschalbesteuerung. Das bedeutet, dass die vereinnahmte Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt werden muss, da in der gleichen Höhe ein pauschaler Vorsteuerabzug gewährt wird.

Im Hinblick auf die voraussichtlich künftige Entwicklung des Verhältnisses zwischen Einnahmen und Unternehmereinsatz ist es wirtschaftlich sinnvoll auf die Regelbesteuerung umzustellen. Regelbesteuerung bedeutet, dass die entsprechenden Umsätze mit 19% versteuert und an das Finanzamt abgeführt werden. Im Gegenzug dazu bekommt der Unternehmer dafür die Umsatzsteuer, der beim Kauf einer Sache von einem anderen Unternehmer zahlt, vom Finanzamt in Form der Vorsteuer erstattet.

Zwar ist das Verhältnis zwischen Einnahmen und Unternehmereinsatz von Gemeinde zu Gemeinde und vor Jahr zu Jahr unterschiedlich, dennoch folgende Berechnung als Beispiel:

Regelbesteuerung:

Die zu zahlende Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 2022 beträgt insgesamt (19% und 7%) 29.484,24€. Die Ausgaben, aus denen die Vorsteuer gezogen werden kann, belaufen sich auf 149.868,19 €. Daraus ergibt sich eine Vorsteuer in Höhe von 28.474,95 € (19%).

Pauschalbesteuerung:

Bei der Pauschalbesteuerung wird nicht zwischen 19% und 7% unterschieden. Die Einnahmen belaufen sich auf insgesamt 230.747,87€, davon 5,5% sind 12.691,13€ Umsatzsteuer. In der gleichen Höhe wird pauschal die Vorsteuer gewährt.

Vergleicht man nun beide Modelle, ist festzuhalten, dass bei der Regelbesteuerung die Umsatzsteuer die Vorsteuer marginal (1.009,29€) übersteigt. Da dies aber von Jahr zu Jahr abweichend ist und der Unternehmereinsatz voraussichtlich künftig steigen wird, ist eine Umstellung zur Regelbesteuerung dennoch sinnvoll.

Der Antrag auf Regelbesteuerung ist gem. § 24 Abs. 4 S. 1 UStG spätestens bis zum 10. Tag eines Kalenderjahres gegenüber dem Finanzamt zu erklären.

Nach Beratung beschließt der Stadtrat den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Zunächst soll das Ergebnis des Haushaltsjahres 2023 abgewartet werden. Sodann soll erneut über die Umstellung von der umsatzsteuerlichen Pauschalbesteuerung auf die Regelbesteuerung beraten und entschieden werden.

5. Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag

Dem Gemeinderat/Stadtrat wird das Angebot der Westenergie zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung für den geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag vom 12.06.2017 vorgelegt. Die Zusatzvereinbarung dient der Vertragsverlängerung des aktuellen Licht & Service-Vertrages bis zum 31.12.2035 in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter. Darüber hinaus bietet diese Vereinbarung den Vertragspartnern die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren. Dieses Sanierungsprogramm kann im Rahmen der ersten vier Jahre über eine separate Finanzierungsvereinbarung - mit an die Restlaufzeit des Vertrages angepasster Finanzierungslaufzeit - separat vereinbart werden. Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung, Solarbeleuchtung auf Wunsch der Ortsgemeinde/Stadt beratend tätig zu werden.

Die vereinbarten Vertragsgegenstände des bestehenden Vertrages beziehen sich ebenfalls auf diese Zusatzvereinbarung.

Die Vertragspartner würden im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung über das bisher definierte Leistungsspektrum hinaus rückwirkend ab dem 01.01.2023 mit Wirkung bis zum 31.12.2035 vereinbaren:

-

ein neues Pauschalentgelt je Leuchtstelle und Jahr für den Betrieb und die Instandhaltung inkl. Vandalismus von 39,32 Euro (abzüglich 6,48 Euro bei bereits umgerüsteten LED-Leuchten) für das Basisjahr ab dem 01.01.2023.

-

die Weiterführung der bestehenden Preisgleitklausel mit angepassten Basiswerten

-

eine Vertragsanpassung und

-

eine Verlängerung der Vertragslaufzeit

Nach Beratung beschließt der Stadtrat der von der Westenergie angebotenen Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 12.06.2017 entsprechend dem Entwurf zuzustimmen. Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen.

6. Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI);Verwendung der Fördermittel

Stadtbürgermeister Günter Krämer informiert den Rat über Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI).

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.05.2023 beschlossen, die der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zustehenden KIPKI-Fördermittel hälftig (Faktor 14,611036) entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahlen an die Gemeinden weiterzuleiten. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe gilt als Einwohnerzahl jene vom Statistischen Landesamt zum Stand 31. Dezember 2021 nach Verwaltungsbezirken ermittelte Bevölkerungszahl.

Zur Ermittlung der Förderhöhe der Stadt Manderscheid wurde daher folgende Einwohnerzahl zu Grund gelegt: 1.423

Dies multipliziert mit dem Faktor 14,611036 ergibt eine Gesamtförderung in Höhe von 20.791,50 €.

Von dieser Zuweisung müssen mindestens 75 v.H. (15.593,62 €) für Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden. Insofern dürfen höchstens 25 v.H. (5.197,88 €) für Maßnahmen zur Anpassung an die Klimawandelfolgen verausgabt werden. Diese Wertgrenzen sind seitens der Gemeinde stets einzuhalten.

Zur form- und fristgerechten Antragstellung ist es erforderlich, dass die Maßnahmen der Gemeinden bis zum 31.08.2023 benannt werden. Sollten keine KIPKI-Maßnahmen mitgeteilt oder die o.a. Fördersumme nicht vollständig ausgeschöpft werden, so werden die Mittel - wie in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung vereinbart - für zuwendungsfähige Maßnahmen der Verbandsgemeinde verwendet.

Dem Gemeinderat wird das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung vom 23.05.2023 hierzu zur Kenntnis gegeben.

Nach Beratung beschließt der Stadtrat sämtliche Fördermittel in Höhe von 20.791,50 € aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) für die Umrüstung hin zu einer LED-Bühnenbeleuchtung im Kursaal und einer LED-Außenbeleuchtung auf der Niederburg zu verwenden. Diese Maßnahmen stellen gemäß der sog. „Positiv-Liste“ eine Investition in den kommunalen Klimaschutz dar.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

7. Mitteilungen

Der Vorsitzende informierte zu folgenden Punkten:

Stand der Sanierungsmaßnahmen in der Silberschmiede.

Instandsetzung der Notbeleuchtung im Kurhaus. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 2.380,00 €.

8. Verschiedenes

Auf Antrag eines Ratsmitgliedes sollen in der nächsten Sitzung des Stadtrates Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung der Windpark Am Ranzenkopf GmbH & Co.KG., insbesondere zur Gewinnbeteiligung der Stadt Manderscheid, erfolgen.

Günter Krämer, Stadtbürgermeister

Ausführliche Informationen zum öffentlichen Sitzungsteil können dem Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land www.vg-wittlich-land.de entnommen werden.